Und täglich grüßt das Murmeltier: Weiterer Jura-Professor klagt gegen Schengen-Grenzkontrollen
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Die Vorstellung, dass man sich innerhalb des Schengen-Raums ohne systematische Kontrollen frei bewegen kann, gehört für viele internationale Fachkräfte und Arbeitgeber zu den größten Standortvorteilen Europas. Doch wer in diesen Tagen die deutsche Grenze überquert, erlebt oft ein böses Erwachen. Trotz klarer europarechtlicher Vorgaben und zahlreicher verlorener Gerichtsverfahren hält das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) vehement an den flächendeckenden Binnengrenzkontrollen fest.
Am 1. Juli 2026 verhandelt die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts München den Fall des Europarechtsprofessors Dr. Werner Schroeder (Az. M 23 K25.8366). Der Wissenschaftler weigerte sich bei einer Kontrolle im Zug aus Kufstein, seinen Ausweis vorzuzeigen, woraufhin Beamte der Bundespolizei seine Tasche durchsuchten und ihn physisch festhielten. Er erhob Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog. Für Expats, Young Professionals und deutsche HR-Abteilungen wirft dieser prominente Fall eine existenzielle Frage auf: Wie sicher ist der Aufenthaltsstatus hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger an den deutschen Grenzen noch?
Warum sind die deutschen Grenzkontrollen rechtlich so umstritten?
Der Schengen-Raum basiert im Kern auf der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen. Nach Art. 25 Schengener Grenzkodex (SGK) dürfen Mitgliedstaaten Grenzkontrollen nur unter außergewöhnlichen Umständen und bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit einführen. Der Gesetzgeber sieht hierfür einen strikten Höchstzeitraum von insgesamt sechs Monaten vor (Art. 25 Abs. 4 SGK). Eine Verlängerung darüber hinaus ist laut der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichts (EuGH, Urt. v. 26.04.2022, Az. C-368/20) nur dann zulässig, wenn eine völlig neue, sich von der ursprünglichen Lage unterscheidende Bedrohung auftritt.
In der Praxis erleben wir jedoch eine Kette von Dauerverlängerungen, die von den Gerichten reihenweise für rechtswidrig erklärt werden – so etwa durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für die Zeiträume bis Mai 2023 (Az. 10 BV 25.901) sowie jüngst durch das VG Koblenz für das Jahr 2025 (Az. 3 K 650/25.KO). Obwohl die EU-Kommission im Juni 2026 Deutschland einen Verstoß gegen die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EU-Vertrag vorwarf, verstärkte das Ministerium im Mai 2025 die Kontrollen sogar noch. Das juristische Problem betrifft jeden Reisenden: Eine Identitätsfeststellung der Bundespolizei gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 BPolG ist an der Grenze nur dann rechtmäßig, wenn auch die zugrundeliegende Grenzkontrolle als solche rechtmäßig ist. Da die Gerichte die Kontrollen als unionsrechtswidrig einstufen, fehlt den Beamten streng genommen die Rechtsgrundlage für den Eingriff.
Welche unvorhergesehenen Risiken drohen Fachkräften aus den USA, Kanada und UK?
Während ein deutscher Jura-Professor ein solches Gerichtsverfahren als prinzipielle Rechtsfrage durchfechten kann, stehen für ausländische Akademiker, Studierende, vermögende Investoren und deren Familien bei einer Polizeikontrolle ganz andere, existenzielle Risiken auf dem Spiel. Besonders brisant ist die Situation für visumprivilegierte Staatsangehörige aus den USA, Kanada oder Großbritannien, die nach § 41 Abs. 1 AufenthV visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, um hier eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu beantragen. In unserer anwaltlichen Praxis sehen wir immer wieder folgendes hochgefährliches Szenario: Die Fachkraft reist ein, beantragt innerhalb der erlaubten 90 Tage pflichtbewusst ihre Aufenthaltserlaubnis für den Job bei der Ausländerbehörde, und der Antrag läuft. Muss die Fachkraft nun nach Ablauf dieser 90 Tage aus dringenden geschäftlichen Gründen – etwa für ein Meeting in Österreich oder Frankreich – reisen, während die Arbeitserlaubnis noch nicht final erteilt wurde, droht an der Grenze das absolute Chaos. Gerät der Arbeitnehmer in eine der rechtswidrigen Binnengrenzkontrollen, droht ihm trotz laufenden Antragsverfahrens der Vorwurf der illegalen Einreise oder des illegalen Aufenthalts. Für die Betroffenen, aber auch für die HR-Abteilungen, die auf die Mobilität ihrer Key-Employees angewiesen sind, führt dies zu massiven rechtlichen Komplikationen bis hin zu drohenden Einreisesperren.
Wie verhält man sich bei einer Grenzkontrolle im Zug oder Auto taktisch richtig?
Werden Expats oder Young Professionals im Zug oder im Auto von der Bundespolizei zur Ausweiskontrolle aufgefordert, ist die psychologische Belastung hoch. Aus rein rechtlicher Sicht lässt sich festhalten: Es gibt vor Ort im Moment der Kontrolle faktisch keine Möglichkeit, die Maßnahme physisch oder durch Verweigerung zu verhindern, ohne ein strafrechtliches Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu riskieren. Ein Verhalten wie das von Prof. Schroeder erfordert tiefes juristisches Hintergrundwissen und führt, wie der Fall zeigt, dennoch zu körperlichem Zwang durch die Beamten.
Wir raten Betroffenen daher dringend dazu, vor Ort zunächst vollumfänglich zu kooperieren, die Ruhe zu bewahren und alle Dokumente lückenlos vorzuzeigen. Sollte es zu Missverständnissen bezüglich des Aufenthaltsstatus oder zu einer drohenden Festnahme kommen, gilt die goldene Regel: Machen Sie keine voreiligen Aussagen zur Sache und kontaktieren Sie unverzüglich eine im Visumsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, die direkt telefonisch mit den kontrollierenden Polizeibeamten verhandeln kann. Ein solches Telefonat auf Augenhöhe zwischen Rechtsanwalt und Bundespolizei kann Missverständnisse über Fiktionswirkungen oder Übergangsrechte meist sofort klären und eine Dokumenteneskalation verhindern. Erst im Nachgang der Reise kann und sollte – insbesondere wenn die Strecke regelmäßig beruflich genutzt werden muss – der Klageweg analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO beschritten werden, um die Rechtswidrigkeit der Kontrolle durch ein Gericht feststellen zu lassen.
Fazit
Die verhärtete Praxis der deutschen Bundesregierung bei den Schengen-Grenzkontrollen hebelt die europäische Freizügigkeit schleichend aus und schafft erhebliche Rechtsunsicherheit. Für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten und deren Arbeitgeber sind diese Kontrollen längst kein bloßes Ärgernis mehr, sondern ein unberechenbares Risiko für den Aufenthaltsstatus. Da eine Änderung der politischen Linie vorerst nicht absehbar ist, müssen HR-Abteilungen und internationale Professionals bei grenzüberschreitenden Reisen im laufenden Antragsverfahren extrem vorsichtig agieren. Wir als erfahrene Anwaltskanzlei für Visumsrecht unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter strategisch bei der Vorbereitung von Reisen, sichern den Aufenthaltsstatus ab und intervenieren im Ernstfall direkt vor Ort bei den Behörden, um Ihre Mobilität und Rechtssicherheit zu garantieren.



