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Staatenlosigkeit in Deutschland: Erster gesetzlicher Erfolg für Statefree e.V. und Christiana Bukalo

vor 4 Tagen
4 Min. Lesezeit

Ein Mensch ohne Staatsangehörigkeit existiert für keine Auslandsvertretung, keinen Passschalter und – bis vor Kurzem – auch kaum für den deutschen Gesetzgeber. Wer in Deutschland als staatenlos gilt oder dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, kennt das Problem aus eigener Erfahrung: Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis, eine Einbürgerung oder einen Reiseausweis laufen ins Leere, weil es für die Feststellung der Staatenlosigkeit selbst kein eigenständiges Verfahren gibt. Genau an diesem blinden Fleck hat die Organisation Statefree e.V. um die Aktivistin und Sachverständige Christiana Bukalo nun einen ersten, konkreten Erfolg erzielt: Erstmals hat der Bundestag Forderungen zur Staatenlosigkeit in ein Gesetz aufgenommen. Was zunächst nach einem rein politischen Etappenerfolg klingt, hat handfeste praktische Folgen für Betroffene, ihre Familien und Arbeitgeber – und zeigt zugleich, wie viel in diesem Bereich des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts noch ungelöst bleibt.


Was bedeutet Staatenlosigkeit rechtlich – und wen betrifft sie?

Als staatenlos gilt nach der UN-Konvention von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen, wen kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht. In Deutschland waren zum letzten verfügbaren Stichtag rund 26.000 Menschen offiziell als staatenlos anerkannt, hinzu kommen weit über 90.000 Personen mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit" – ein eigener Status, der in der Praxis oft ebenso große Probleme verursacht wie die formale Staatenlosigkeit selbst. Betroffen sind längst nicht nur Geflüchtete aus Krisenregionen: Auch Kinder, die in Deutschland geboren werden, ohne dass die Staatsangehörigkeit eines Elternteils zweifelsfrei geklärt werden kann, oder junge Menschen wie Christiana Bukalo, deren Eltern aus Westafrika stammen, geraten in diese rechtliche Grauzone. Für Familien bedeutet das: kein Wahlrecht, erschwerte Kontoeröffnungen, Probleme beim Abschluss von Mietverträgen und massive Hürden bei jeder Reise ins Ausland, selbst zu Studien- oder Ausbildungszwecken.


Was genau haben Statefree e.V. und Christiana Bukalo erreicht?

Die Chronologie zeigt, wie viel Ausdauer politische Überzeugungsarbeit in diesem Bereich erfordert. Bereits 2024 war Statefree e.V. erstmals als Sachverständige zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingeladen – mit vielen wohlwollenden Gesprächen, aber am Ende ohne gesetzliche Änderung. Im September 2025 reichte die Organisation eine Stellungnahme zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung ein. Im Mai 2026 präsentierte Christiana Bukalo die Forderungen erneut als Sachverständige im Innenausschuss des Bundestags, diesmal mit dem konkreten Ziel, die Erfassung qualitativer Daten zur Staatenlosigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) zu verankern. Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz mit genau dieser Forderung beschlossen – ein historischer Moment, denn erstmals überhaupt fließt eine konkrete Forderung von Statefree e.V. in geltendes Recht ein.


Was ändert sich durch das neue Gesetz konkret?

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung betrifft zunächst vor allem Verwaltungsabläufe: die Speicherung biometrischer Daten aus Anträgen auf eine Aufenthaltserlaubnis, den vereinfachten Behördenzugriff auf visarelevante Unterlagen und die zentrale Erfassung gerichtlicher Mitteilungen im AZR. Neu und für Betroffene besonders relevant ist, dass künftig auch qualitative Daten zur Identitätsklärung und zur Staatenlosigkeit strukturiert im Ausländerzentralregister erfasst werden können. In der Praxis bedeutet das: Wenn eine Ausländerbehörde oder das Landesamt für Einwanderung heute die Angaben zur Staatsangehörigkeit einer Person prüft, sollen die relevanten Informationen künftig einheitlicher dokumentiert und zwischen Behörden konsistenter abrufbar sein, statt bei jedem Antrag – ob Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung oder Reiseausweis – erneut von vorn verhandelt zu werden. Für Mandanten, die heute Monate auf eine Antwort ihrer Behörde warten, weil Akten unvollständig oder widersprüchlich geführt wurden, ist das ein spürbarer Fortschritt.


Warum ist das noch nicht die eigentliche Lösung?

Christiana Bukalo selbst betont zurecht, dass die eigentliche strukturelle Lücke bestehen bleibt: Deutschland hat weiterhin kein eigenständiges Verfahren zur förmlichen Feststellung von Staatenlosigkeit – anders als etwa Frankreich, Spanien oder Ungarn. Wer seinen Status derzeit klären möchte, kann dies nur „nebenbei" im Rahmen eines Asyl-, Aufenthalts- oder Einbürgerungsverfahrens tun, mit allen Zufälligkeiten, die eine solche Nebenprüfung mit sich bringt. Hinzu kommt ein grundlegendes Beweislastproblem: Wer als staatenlos anerkannt werden will, muss eine Negativtatsache belegen – dass ihn kein Staat als eigenen Angehörigen betrachtet –, und zwar häufig mithilfe von Dokumenten genau jener Staaten, die ihn gerade nicht einordnen wollen. Aus unserer Praxis wissen wir, wie unterschiedlich einzelne Ausländerbehörden mit dieser Beweislast umgehen: Manche akzeptieren plausible Erklärungen und ergänzende Nachweise, andere fordern faktisch unerfüllbare Bestätigungen ausländischer Behörden an. Das neue Gesetz verbessert die Datenlage, ersetzt aber kein förmliches Anerkennungsverfahren mit klaren Fristen und einheitlichen Maßstäben.


Was bedeutet das für Betroffene, Familien und Arbeitgeber?

Für unsere internationale Mandantschaft – gerade Fachkräfte, Studierende und Familien aus den USA, Großbritannien und anderen Ländern – ist ungeklärte Staatsangehörigkeit selten das erste Thema, mit dem sie sich beschäftigen. Relevant wird es jedoch schnell, wenn Kinder mit komplexer Staatsangehörigkeitslage geboren werden, wenn ein Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes verweigert oder wenn ein Arbeitgeber im Rahmen der Personalabteilung plötzlich mit widersprüchlichen Identitätsdokumenten eines internationalen Mitarbeiters konfrontiert ist. Wer in dieser Situation einfach abwartet, riskiert, dass eine Ausländerbehörde das Verfahren als nicht mitwirkungsbereit einstuft. Wer versucht, die Angelegenheit im Alleingang oder mit generischen Online-Vorlagen zu klären, unterschätzt regelmäßig, wie unterschiedlich Behörden dieselbe Rechtslage in der Praxis anwenden. Aus hunderten bearbeiteten Fällen kennen wir die Verzögerungstaktiken und ungeschriebenen Regeln einzelner Ausländerbehörden – und wissen, an welcher Stelle sich ein rechtlich fundierter Widerspruch tatsächlich lohnt, statt Monate in aussichtslosen Nachforderungsschleifen zu verlieren.


Fazit

Der Gesetzeserfolg von Statefree e.V. und Christiana Bukalo ist ein wichtiges Signal: Erstmals hat der Bundestag rechtlich etwas für Staatenlose in Deutschland verändert, und die künftig bessere Datenlage im Ausländerzentralregister wird Verfahren zur Identitätsklärung in der Praxis spürbar erleichtern. Die eigentliche, langfristig notwendige Reform – ein eigenständiges Feststellungsverfahren für Staatenlosigkeit nach internationalem Vorbild – steht jedoch weiterhin aus. Bis dahin bleibt die Klärung des eigenen Status oder des Status der eigenen Kinder ein Verfahren, das juristische Erfahrung mit der konkreten Verwaltungspraxis der zuständigen Behörden erfordert. Wer betroffen ist oder eine internationale Fachkraft mit unklarer Staatsangehörigkeitslage beschäftigt, sollte die eigene Position frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, statt auf die nächste Gesetzesreform zu warten.


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