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Einbürgerungsgebühr soll von 255 Euro auf 500 Euro angehoben werden

vor 1 Tag
4 Min. Lesezeit

255 Euro. So viel kostet die Einbürgerung eines Erwachsenen in Deutschland – und das seit mehr als zwei Jahrzehnten unverändert. Zum Vergleich: In Großbritannien werden für den gleichen Schritt schnell mehrere tausend Euro fällig. Diese Diskrepanz ist den Innenministerien der Länder inzwischen aufgefallen. Sie fordern, die Gebühr auf mindestens 500 Euro zu verdoppeln, und auch die Bundesregierung prüft derzeit eine Anhebung. Für alle, die eine Einbürgerung in Deutschland planen oder mitten im Verfahren stecken, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die aktuelle Rechtslage – und auf die Frage, ob sich eine frühzeitige Antragstellung lohnt.


Wie hoch ist die Einbürgerungsgebühr aktuell – und wo ist sie geregelt?

Die Gebühr für die Einbürgerung ist in § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt und beträgt seit 2002 unverändert 255 Euro pro Antrag. Damals wurden die zuvor geltenden 500 D-Mark lediglich in Euro umgerechnet – eine echte Kostenanpassung fand seither nicht statt. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden und über kein eigenes Einkommen verfügen, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Verwaltungsgebühr, die den behördlichen Aufwand für Prüfung, Sicherheitsabfragen und Bearbeitung des Antrags abdecken soll – nicht um eine Steuer oder Strafzahlung.


Dass diese Kalkulation nicht mehr aufgeht, zeigt schon ein Blick auf die Antragszahlen: 2025 wurden bundesweit 467.400 Anträge auf Einbürgerung gestellt, 332.500 Menschen erhielten tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit – beides Rekordwerte.


Warum fordern die Bundesländer jetzt mindestens 500 Euro?

Ende 2025 kamen die Innenminister der Länder zu dem Schluss, dass 255 Euro angesichts stark gestiegener Personal- und Sachkosten „nicht mehr angemessen" seien, und forderten eine Anhebung auf mindestens 500 Euro. Baden-Württemberg erklärte öffentlich, die bisherige Gebühr decke den tatsächlichen Aufwand eines Einbürgerungsverfahrens „bei Weitem nicht mehr". Der Bund selbst kalkulierte bereits 2023 mit rund 261 Euro Personalkosten je zusätzlichem Antrag auf kommunaler Ebene – mehr, als die Gebühr überhaupt einbringt. Auch aus der Union kommt Rückenwind: Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm bezeichnet eine Erhöhung als „längst überfällig" und schätzt die tatsächlichen Kosten auf „weit mehr als das Doppelte" der aktuellen Gebühr. Er verweist zudem auf Belgien und die Niederlande, wo bereits heute mehr als 1.000 Euro fällig werden. Das Bundesinnenministerium bestätigte gegenüber der Presse, dass eine Erhöhung derzeit tatsächlich geprüft wird – ein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung von § 38 StAG liegt bislang jedoch nicht vor.


Wie teuer ist die Einbürgerung in anderen Ländern – lohnt sich der Blick nach Großbritannien?

Wer die deutsche Gebühr für hoch hält, sollte einen Blick nach Großbritannien werfen. Dort kostet allein die Einbürgerung eines Erwachsenen inklusive Zeremonie derzeit 1.839 Pfund, umgerechnet rund 2.143 Euro. Vorher benötigen die meisten Antragsteller zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die weitere 3.226 Pfund (rund 3.759 Euro) kostet. In der Summe können so knapp 5.900 Euro zusammenkommen – und trotzdem ist die Nachfrage ungebrochen: In den zwölf Monaten bis Ende Juni 2026 erhielten 245.520 Menschen die britische Staatsbürgerschaft. Würden in Deutschland bei 467.400 Anträgen jeweils rund 2.143 Euro fällig, ergäbe sich ein Gebührenvolumen von gut einer Milliarde Euro – bei aktuell 255 Euro sind es rechnerisch höchstens 119 Millionen Euro. Ein Szenario wie in Großbritannien steht in Deutschland zwar nicht zur Debatte, die Zahl verdeutlicht aber, wie viel finanzieller Spielraum aus Sicht der Länder ungenutzt bleibt.


Was bedeutet die geplante Erhöhung für aktuelle und künftige Antragsteller?

Für alle, die jetzt einen Antrag auf Einbürgerung stellen oder eine Einbürgerung planen, ändert sich zunächst nichts. Ohne eine Änderung von § 38 StAG bleibt es bei 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für mitbetroffene Kinder. Da bislang kein Gesetzentwurf vorliegt, ist auch offen, ab welchem Zeitpunkt eine neue Gebühr gelten und ob sie nur für neue Anträge oder auch für bereits laufende Verfahren gelten würde. Genau diese Unsicherheit sorgt in unserer Beratungspraxis derzeit für viele Rückfragen – insbesondere von Fachkräften und Familien, die ohnehin schon mit langen Bearbeitungszeiten bei den Ausländerbehörden und dem Landesamt für Einwanderung rechnen müssen. Wer seinen Antrag frühzeitig und vollständig einreicht, sichert sich nicht nur die aktuell noch günstigere Gebühr, sondern verkürzt auch die Zeit bis zur Entscheidung – ein Vorteil, der angesichts der Rekordzahl an Anträgen immer mehr an Bedeutung gewinnt.


Warum sich professionelle Begleitung beim Einbürgerungsantrag jetzt besonders lohnt

Aus der Bearbeitung mehrerer hundert Einbürgerungsverfahren wissen wir, dass gerade die Details über Erfolg und Tempo eines Antrags entscheiden: die korrekte Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts, der richtige Nachweis über einen unbefristeten Arbeitsvertrag, oder die Frage, welche Unterlagen ein Landesamt für Einwanderung in der Praxis tatsächlich verlangt – oft mehr, als im Gesetz ausdrücklich steht. Wer den Antrag in Eigenregie stellt oder sich auf pauschale Online-Ratgeber verlässt, riskiert genau die Rückfragen und Verzögerungen, die angesichts der aktuellen Antragsflut zusätzliche Monate kosten können. Für Fachkräfte aus den USA, aus Großbritannien und aus Kanada kommt hinzu, dass sie seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ihren bisherigen Pass nicht mehr abgeben müssen: Mehrstaatigkeit ist inzwischen die Regel, sodass der deutsche Pass zusätzlich zur europäischen Freizügigkeit erworben werden kann, ohne die eigene Staatsangehörigkeit aufzugeben. Besonders für Fachkräfte mit Blauer Karte EU oder Chancenkarte, für Familien mit Kindern und für Arbeitgeber, die internationale Talente langfristig binden möchten, lohnt sich deshalb eine frühzeitige und strategisch geplante Antragstellung.


Fazit

Die Einbürgerungsgebühr liegt aktuell weiterhin bei 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für Kinder – ein Gesetzentwurf zur Erhöhung existiert noch nicht. Dass die Länder mindestens 500 Euro fordern und auch der Bund eine Anhebung prüft, ist jedoch ein deutliches Signal, dass sich die Gebühr in absehbarer Zeit ändern könnte. Wer eine Einbürgerung plant, sollte diese Entwicklung im Blick behalten und den eigenen Antrag frühzeitig sowie vollständig vorbereiten. Wir begleiten Fachkräfte, Familien und Arbeitgeber durch das gesamte Einbürgerungsverfahren – von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur Entscheidung über die deutsche Staatsangehörigkeit.

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