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Tipp: Unseriöse Agenturen machen Fehler mit gravierenden Folgen – was wir in der anwaltlichen Praxis erleben

vor 1 Stunde
4 Min. Lesezeit

Der Antrag wirkt professionell. Die Agentur verspricht „langjährige Erfahrung“ und eine schnelle Erteilung. Wochen später kommt ein Ablehnungsbescheid, der von falschen Angaben spricht. Die unbequeme Wahrheit vorweg: Was eine Agentur in Ihren Antrag schreibt, wird rechtlich Ihnen zugerechnet. Wer unterschreibt, ist für den Inhalt verantwortlich, egal wer ihn formuliert hat. Der sicherste Weg ist daher, Anträge nur über offizielle Stellen einzureichen und sie vorher von einer zugelassenen Kanzlei für Migrationsrecht prüfen zu lassen. Als VISAGUARD.Berlin sehen wir die Folgen unseriöser Vermittler sehr häufig. Hier erklären wir, worauf Sie achten müssen.


Warum werden Fehler der Agentur Ihnen zugerechnet?

Im Visumverfahren und vor der Ausländerbehörde sind Sie selbst Antragsteller. Nach § 82 Abs. 1 AufenthG müssen Sie Ihre Belange und die für Sie günstigen Umstände unverzüglich geltend machen und die nötigen Nachweise beibringen. Die Behörde fragt nicht, welcher Berater welche Formulierung vorgeschlagen hat. Sie prüft nur, ob die Angaben stimmen. Eine Agentur, die „aus Erfahrung“ zu einer bestimmten Darstellung rät, trägt im Ernstfall kein Risiko. Sie dagegen schon.


Hinzu kommt: Viele dieser Anbieter dürfen gar keine Rechtsberatung leisten. Nach § 3 RDG sind außergerichtliche Rechtsdienstleistungen nur zulässig, wenn ein Gesetz sie erlaubt. Reisebüros, „Migration Consultants“ oder Bildungsagenturen sind dazu in aller Regel nicht befugt. Anders als eine Anwaltskanzlei unterliegen sie weder der Verschwiegenheitspflicht noch einer Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung. Geht etwas schief, haben Sie oft niemanden, an den Sie sich wenden können.


Welche Fehler begegnen uns in der Praxis immer wieder?

Am häufigsten sehen wir falsche oder geschönte Angaben im Antragsformular. Typische Beispiele:

  • frühere Ablehnungen werden verschwiegen,

  • als Reisezweck wird Tourismus angegeben, obwohl eine Arbeitsaufnahme oder Eheschließung geplant ist,

  • Familienverhältnisse werden erfunden.


Agenturen begründen solche Ratschläge gern mit „Erfahrung“. Dabei übersehen sie, dass frühere Schengen-Anträge im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert werden. Widersprüche zu einem älteren Antrag fallen der Visastelle oft innerhalb von Minuten auf.

Ebenso häufig sind unrichtige Dokumente. Das können Gefälligkeitsbescheinigungen von Arbeitgebern sein, ein Arbeitsvertrag, der kaum etwas mit der tatsächlich vereinbarten Tätigkeit zu tun hat, oder Kontoauszüge, auf denen kurz vor dem Antrag geliehenes Geld „geparkt“ wurde. Was viele nicht wissen: In zahlreichen Herkunftsländern lassen die deutschen Auslandsvertretungen Urkunden von Vertrauensanwälten vor Ort überprüfen. Auffälligkeiten werden dokumentiert und bleiben dauerhaft in der Akte.


Ein dritter Klassiker ist die falsche Visumskategorie. Wir erleben regelmäßig, dass Agenturen zu einem Schengen-Visum raten, „weil es schneller geht“. Der Mandant möchte aber in Deutschland arbeiten, studieren oder dauerhaft bei seiner Familie leben. Wer mit dem falschen Visum einreist, kann den Aufenthaltszweck im Inland meist nicht einfach wechseln. § 5 Abs. 2 AufenthG verlangt grundsätzlich die Einreise mit dem erforderlichen Visum, und § 39 AufenthV lässt Ausnahmen nur in eng begrenzten Fällen zu. Am Ende stehen dann die Ausreise und ein komplett neues Verfahren.


Was droht bei falschen Angaben im Visumverfahren?

Die Folgen gehen weit über eine einfache Ablehnung hinaus. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, begründet nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Damit fehlt in der Regel die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Das gilt nicht nur für den aktuellen Antrag, sondern auch für spätere. Ein einziger Täuschungsvorwurf kann Ihre Pläne über Jahre blockieren.


Hinzu kommt das Strafrecht. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG stellt unrichtige oder unvollständige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels unter Strafe: Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Je nach Fall kann zusätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG folgen, das im gesamten Schengen-Raum wirkt.

Besonders tückisch sind Fälle, in denen der Fehler zunächst unentdeckt bleibt. Ein Titel, der durch falsche Angaben erwirkt wurde, kann nach § 48 VwVfG zurückgenommen werden, auch noch Jahre später, etwa bei einer Verlängerung. Selbst eine Einbürgerung, die auf Täuschung beruht, kann nach § 35 StAG innerhalb von zehn Jahren zurückgenommen werden.


Wie erkennen Sie eine unseriöse Agentur?

Die wichtigsten Warnsignale sind:

  • Erfolgsgarantien,

  • Ratschläge zu „taktischen“ Angaben,

  • der Verkauf von Terminen bei Visastellen.


Termine bei deutschen Auslandsvertretungen und ihren offiziell beauftragten Dienstleistern werden über die offiziellen Portale gebucht. Wer dafür zusätzlich Geld verlangt, handelt außerhalb dieses Systems. Kritisch ist es auch, wenn Sie den fertigen Antrag vor der Einreichung nicht sehen dürfen oder Originaldokumente aus der Hand geben sollen.

Nicht nur wir warnen davor. Deutsche Auslandsvertretungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nur mit ihren offiziell benannten Dienstleistern zusammenarbeiten und nicht mit sonstigen Vermittlern. Der deutsche Botschafter in Indien hat Studienbewerber sogar öffentlich davor gewarnt, ihren Agenten blind zu vertrauen. Anlass war, dass ein erheblicher Teil der Anträge abgelehnt worden war.


Worauf sollten Arbeitgeber, Studierende und Familien achten?

Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen ist das Risiko doppelt. Arbeitet eine ausländische Recruiting-Agentur mit fragwürdigen Unterlagen, verlieren Sie die dringend benötigte Fachkraft im schlimmsten Fall für Monate oder ganz. Wer eine Fachkraft schnell und rechtssicher nach Deutschland holen will, nutzt besser das beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG mit sauber vorbereiteten Unterlagen.


Für Studierende liegen die Fallen oft bei Zulassungsvermittlern, die an private Bildungsanbieter gebunden sind, und bei undurchsichtigen Finanzierungsnachweisen. Ein Studium in Deutschland beginnt mit einem stimmigen Antrag, nicht mit einer Provision für den Vermittler.


Beim Familiennachzug führen widersprüchliche Angaben zur Ehe schnell zum Verdacht einer Zweckehe. Eine solche Ehe schließt § 27 Abs. 1a AufenthG ausdrücklich vom Nachzug aus. Ob für den Ehegatten oder die Kinder: Hier zählt jedes Detail.


Was tun, wenn die Agentur bereits Fehler gemacht hat?

Arbeiten Sie nicht mit derselben Agentur weiter. Versuchen Sie auch nicht, Fehler stillschweigend mit einem neuen Antrag zu „überschreiben“, denn das verschärft den Täuschungsvorwurf meist. Besser ist eine strukturierte Analyse. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen, welche Angaben tatsächlich bei der Behörde liegen, und entwickeln daraus eine Strategie. In vielen Fällen hat eine offene, anwaltlich begleitete Richtigstellung deutlich bessere Chancen, als darauf zu hoffen, dass niemand den Widerspruch bemerkt.

Ist bereits eine Ablehnung ergangen, laufen Fristen. Gegen einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung muss die Klage nach § 74 VwGO innerhalb eines Monats erhoben werden. Aus hunderten Mandaten wissen wir, dass sich auch verfahrene Fälle oft noch retten lassen, ob vor der Visastelle, beim Landesamt für Einwanderung in Berlin oder vor Gericht. Entscheidend ist, früh zu handeln.


Fazit

Agenturen versprechen Bequemlichkeit, aber das rechtliche Risiko tragen allein Sie. Falsche Angaben, unrichtige Dokumente oder die falsche Visumskategorie können zu Ablehnung, Strafverfahren und dem späteren Verlust eines Aufenthaltstitels führen. Lassen Sie Ihren Antrag deshalb prüfen, bevor er eingereicht wird, und nicht erst, wenn der Ablehnungsbescheid kommt. VISAGUARD.Berlin begleitet Fachkräfte, Arbeitgeber, Studierende und Familien rechtssicher durch das Verfahren und hilft, wenn bereits etwas schiefgegangen ist.


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