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Rechtsanwalt: Ist die Beantragung der Turboeinbürgerung in Deutschland noch möglich? (2025)

  • Autorenbild: Mirko Vorreuter, LL.B.
    Mirko Vorreuter, LL.B.
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
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Die sogenannte Turboeinbürgerung ermöglicht es Ausländerinnen und Ausländern, bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen – bei besonders gelungener Integration (z.B. durch sehr gute Deutschkenntnisse (C1), finanzielle Unabhängigkeit und gesellschaftliches Engagement). Diese Regelung wurde von der letzten Bundesregierung eingeführt und sollte Deutschland für gut integrierte Fachkräfte attraktiver machen und bisher gut integrierte Ausländer belohnen.


Turboeinbürgerung auf der Kippe

Was nach gesellschaftlichem Fortschritt klingt, soll allerdings von der neuen Regierung wieder rückgängig gemacht werden. Die aktuelle Bundesregierung hat angekündigt, die Turboeinbürgerung wieder abzuschaffen. Der politische Ton gegenüber Migration hat sich insofern deutlich verschärft. Besonders die Einbürgerungspraxis in Berlin steht dabei in der Kritik. Zwar wurde die Entscheidung über die Abschaffung der Turboeinbürgerung auf die Zeit nach der Sommerpause im Bundestag vertagt, doch aus Sicht vieler Beobachter ist klar: Nach der Sommerpause wird die Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit gestrichen.


Antrag allein reicht nicht – entscheidend ist der Zeitpunkt der Entscheidung

Die Abschaffung der Turboeinbürgerung wird rechtlich gesehen zur Ablehnung der bisher gestellt Anträge führen. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass es genügt, den Antrag noch vor der Gesetzesänderung zu stellen. Tatsächlich aber ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der Einbürgerungsentscheidung rechtlich entscheidend. Das bedeutet: Wer jetzt noch einen Antrag stellt, profitiert nur dann von der Turboeinbürgerung, wenn die Behörde vor der Abschaffung eine Entscheidung trifft.


Realistische Einschätzung aus anwaltlicher Perspektive

Dass eine Entscheidung über Anträge auf Turboeinbürgerungen bis zur Abschaffung noch gelingen wird, ist unrealistisch. In Berlin beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen mehrere Monate. Selbst mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich die Verfahrensdauer nur begrenzt verkürzen:


  • Erst nach mindestens 3 Monaten Untätigkeit ist eine Untätigkeitsklage überhaupt möglich.

  • Diese Klage dauert dann weitere 3 bis 6 Monate, sofern kein Vergleich zustande kommt.

  • Ein Vergleich bei Turboeinbürgerungen ist aber nur schwer erreichbar, da die Behörden ja ebenfalls bereits wissen, dass die Regelung bald abgeschafft wird.


Fazit: Wer jetzt erst anfängt, hat kaum noch Chancen

Die Turboeinbürgerung ist politisch zum Auslaufmodell geworden. Auch wenn sie formal noch gilt, ist der entscheidende Zeitpunkt die Entscheidung der Behörde, nicht die Antragstellung. Angesichts der realistischen Bearbeitungszeiten in Berlin ist es nicht mehr möglich, den gesamten Prozess bis zur geplanten Abschaffung noch rechtzeitig abzuschließen. Chancen bestehen deshalb wahrscheinlich nur, wenn die Abstimmung über die Abschaffung der Turboeinbürgerung im Bundestag noch einmal verschoben wird. Ob dies geschieht ist jedoch nicht seriös einschätzbar.

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