Urteil des BGH zur Diskriminierung von Expats auf dem Wohnungsmarkt
- VISAGUARD Sekretariat

- 26. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Stellen Sie sich vor, Sie suchen eine Wohnung für Ihre Familie und erhalten auf eine freundliche Anfrage sofort die Antwort, dass leider keine Termine mehr frei seien. Eigentlich ein normaler Vorgang auf einem überhitzten Wohnungsmarkt – wäre da nicht das bittere Gefühl, dass es an Ihrem Namen liegt. Für Humaira Waseem wurde dieses Gefühl zur Gewissheit, als sie ein Experiment startete. Während sie unter ihrem pakistanischen Namen konsequent Absagen erhielt, öffneten sich die Türen sofort, sobald sie sich als „Julia Schneider“ oder „Frau Schmidt“ ausgab. Selbst die Versuche ihres Mannes und ihrer Schwester bestätigten das Muster: Deutsche Namen erhielten Einladungen, migrantische Namen wurden mit Standardabsagen abgefertigt.
Alltägliche Alltagsdiskriminierung bei Wohnungssuche
Was Humaira Waseem dort erlebte, ist kein Einzelfall, sondern tägliche Realität für tausende Menschen in Deutschland. Es ist eine Form der systematischen Benachteiligung, die oft im Verborgenen bleibt, weil sie schwer zu beweisen ist. Doch in diesem Fall wehrte sich die Betroffene. Nachdem das Landgericht Darmstadt ihr bereits eine Entschädigung von 3.000 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugesprochen hatte, beschäftigt sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall (siehe Pressemitteilung Nr. 186/2025 zum Aktenzeichen I ZR 129/25). Damit erreicht die Debatte um Diskriminierung durch Makler erstmals das höchste deutsche Zivilgericht.
Urteil des BGH zu Diskriminierung bei Wohnungssuche
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, wer für diesen Rassismus eigentlich geradestehen muss. Der Makler versucht, die Verantwortung auf den Vermieter abzuwälzen, in dessen Auftrag er handele. Doch würde diese Argumentation Schule machen, entstünde eine gefährliche Schutzlücke. Da Wohnungssuchende in der Praxis fast ausschließlich mit Maklern oder Verwaltungen kommunizieren, bliebe diskriminierendes Verhalten faktisch folgenlos, wenn die Vermittler nicht selbst haftbar gemacht werden könnten. Ein entscheidender Lichtblick in dem Verfahren ist die Einschätzung des BGH zu sogenannten Testing-Verfahren. Die Richter machten deutlich, dass solche gezielten Vergleichsbewerbungen – wie Frau Waseem sie durchgeführt hat – als klare Indizien vor Gericht zulässig sind, wenn ein Verstoß gegen das AGG bewiesen werden soll. Das ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Wer Diskriminierung beweisen will, darf dabei nicht an bürokratischen Hürden scheitern.
Fazit Diskriminierung Wohnungssuche Expats vor BGH
Dieser Fall zeigt deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz endlich „Zähne“ braucht. Es reicht nicht aus, Chancengleichheit auf dem Papier zu garantieren; Verstöße müssen spürbare Konsequenzen haben, damit Makler und Vermieter ihr Verhalten grundlegend überdenken. Humaira Waseem, die in Deutschland geboren wurde, beschreibt den Schmerz darüber, allein aufgrund ihres Namens aussortiert zu werden, bevor man sie überhaupt kennengelernt hat. Ihr Mut, diesen Weg durch die Instanzen zu gehen, ist ein notwendiger Schritt nach vorn. Es geht dabei um mehr als eine Entschädigungssumme – es geht um das klare Zeichen, dass Herkunft niemals darüber entscheiden darf, ob jemand ein Dach über dem Kopf bekommt oder nicht.



