Verzicht auf die Probezeit zur Einbürgerung - Ist das möglich?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 36 Minuten
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Der Moment ist zum Greifen nah: Alle Voraussetzungen für die Einbürgerung scheinen erfüllt, die Sprachzertifikate liegen vor, und der Einbürgerungstest ist bestanden. Doch genau in diesem entscheidenden Augenblick bietet sich eine neue berufliche Chance oder der lang ersehnte Karrieresprung in ein neues Unternehmen. Was sich wie ein Erfolg anfühlt, löst bei vielen Antragstellern plötzliche Verunsicherung aus. Ein neuer Arbeitsvertrag bedeutet in der Regel eine neue Probezeit, und genau hier setzt die strikte Prüfung der Einbürgerungsbehörden an. Viele Betroffene befürchten nun, dass ihr gesamtes Verfahren ins Stocken gerät oder gar abgelehnt wird, weil die wirtschaftliche Prognose durch den Jobwechsel plötzlich auf wackeligen Beinen steht. In unserer täglichen Praxis als Rechtsanwälte erleben wir oft, dass dieser vermeintliche Formfehler zum unüberwindbaren Hindernis stilisiert wird, obwohl es rechtliche Wege gibt, die Sicherheit der Lebensunterhaltssicherung nachzuweisen.
Das Kriterium der Lebensunterhaltssicherung im Fokus der Behörden
Zentraler Dreh- und Angelpunkt für die Einbürgerung ist die sogenannte Lebensunterhaltssicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG. Die Behörde stellt sich dabei nicht nur die Frage, ob im Moment der Antragstellung genug Geld auf dem Konto eingeht, sondern sie trifft eine Prognoseentscheidung für die Zukunft. Hierbei wird geprüft, ob der Lebensunterhalt dauerhaft und nachhaltig ohne den Bezug von öffentlichen Mitteln bestritten werden kann. Eine Probezeit im Arbeitsvertrag ist für die Sachbearbeiter ein Warnsignal. Warum das so ist, liegt an der gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitsrechts: Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer kurzen Frist von nur zwei Wochen und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Aus Sicht der Einbürgerungsbehörde ist die wirtschaftliche Existenz in dieser Phase nicht hinreichend gesichert, da das Risiko eines plötzlichen Jobverlusts und eines anschließenden Sozialleistungsbezugs statistisch höher eingestuft wird. Meistens verlangen die Behörden daher schlichtweg das Abwarten dieser sechsmonatigen Phase, bevor der Prozess finalisiert wird.
Die rechtliche Differenzierung zwischen Probezeit und Wartezeit
Doch was viele nicht wissen: Auf die Probezeit kann verzichtet werden, sodass eine sofortige Einbürgerung trotz neuem Arbeitsvertrag möglich ist. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Probezeit und Wartezeit dasselbe sind. Als Kanzlei legen wir großen Wert darauf, diesen Unterschied für unsere Mandanten präzise herauszuarbeiten, da er den Schlüssel für eine erfolgreiche Argumentation gegenüber der Behörde bilden kann. Die Probezeit regelt lediglich die Kündigungsfrist. Davon strikt zu trennen ist die gesetzliche Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Gemäß § 1 Abs. 1 KSchG tritt der allgemeine Kündigungsschutz erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer von sechs Monaten im selben Betrieb ein. Das bedeutet im Umkehrschluss: Selbst wenn ein Arbeitgeber im Vertrag großzügig auf eine Probezeit verzichtet, genießt der Arbeitnehmer dennoch erst nach einem halben Jahr den vollen Kündigungsschutz.
Strategische Lösungen: Der Verzicht auf die Probezeit als Ausweg
Wenn die Einbürgerung aufgrund eines neuen Jobs zu scheitern droht, empfehlen wir oft eine proaktive Gestaltung des Arbeitsverhältnisses. Ein gangbarer Weg ist, dass der Arbeitgeber schriftlich oder durch eine gezielte Vertragsänderung auf die Probezeit verzichtet. Arbeitsrechtlich ist ein solcher Verzicht für den Arbeitgeber oft weniger riskant, als es zunächst scheint, da die gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten ohnehin bestehen bleibt. Innerhalb dieser ersten sechs Monate könnte der Arbeitgeber das Verhältnis immer noch unter Einhaltung der regulären Fristen beenden, sofern kein Kündigungsschutz greift. Für die Einbürgerungsbehörde hingegen sendet ein solcher Verzicht ein starkes Signal der Wertschätzung und der beabsichtigten Langfristigkeit des Beschäftigungsverhältnisses aus. Es signalisiert, dass der Arbeitgeber bereits jetzt volles Vertrauen in die Leistung des neuen Mitarbeiters setzt, was die behördliche Prognoseentscheidung positiv beeinflussen kann. Es ist deshalb also möglich, die sofortige Einbürgerung mit einem neuen Arbeitsvertrag zu beantragen, wenn der Arbeitgeber auf die Probezeit verzichtet.
Fazit: Geduld und richtige Weichenstellung führen zum Ziel
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Probezeit kein unüberwindbares Hindernis für die Einbürgerung darstellt, aber eine sorgfältige strategische Planung erfordert. Während die Probezeit vertraglich disponibel ist, bleibt die sechsmonatige Wartezeit für den Kündigungsschutz eine feste Größe im deutschen Rechtssystem. Wer die Einbürgerung beschleunigen möchte, sollte versuchen, den Arbeitgeber zu einem Verzicht auf die Probezeit zu bewegen. Dann ist die Einbürgerung oft sofort möglich. Gleichzeitig sollte gegenüber dem Arbeitgeber kommuniziert werden, dass ein Verzicht auf die Probezeit kein Verzicht auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bedeutet.
Wie wir Ihnen als Kanzlei Visaguard helfen können
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Migrationsrecht verstehen wir die Komplexität zwischen Arbeitsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Wir von Visaguard unterstützen Sie dabei, Ihren Einbürgerungsantrag rechtssicher vorzubereiten – insbesondere wenn ein Jobwechsel bevorsteht oder Sie sich in der Probezeit befinden. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge, führen die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber zur Optimierung der Vertragsklauseln und argumentieren gegenüber der Einbürgerungsbehörde mit fundierter juristischer Expertise. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, um Ihre Lebensunterhaltssicherung zweifelsfrei nachzuweisen und Ihren Weg zum deutschen Pass ohne unnötige Verzögerungen zu ebnen.



