Welche Abteilungen hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin?
- VISAGUARD Sekretariat

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Das Landesamt für Einwanderung in Berlin ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die nach Deutschland einreisen oder hier dauerhaft bleiben möchten. Für Außenstehende wirkt die Struktur oft komplex, doch die Organisation folgt klaren Zuständigkeitsprinzipien. In der Praxis entscheidet die Staatsangehörigkeit häufig darüber, welche Abteilung für Sie zuständig ist. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen: Für bestimmte Anliegen, wie Asylverfahren, die Blaue Karte EU oder spezielle Visaangelegenheiten, ist die Staatsangehörigkeit nicht relevant.
Hinweis vom Anwalt: Das Einreichen von Dokumenten bei einer “falschen” Abteilung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Gültigkeit der Einreichung. Die Behörde ist als Ganzes empfangsberechtigt. Zwar mag es verwaltungstechnisch Zusatzaufwand sein, wenn Dokumente bei der falschen Abteilung oder einem falschen Sachbearbeiter eingereicht werden, allerdings berührt das nicht die Wirksamkeit der Einreichung. Die Behörde hat insofern dafür Sorge zu tragen, dass sie so organisiert ist, dass sie alle eröffneten Empfangswege bedienen kann (vgl. § 3a VwVfG).
Referate A: Asylverfahren
Die A-Abteilungen sind maßgeblich für das Zusammenspiel mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich. Hier werden aufenthaltsrechtliche Fragen im Kontext von Asylverfahren bearbeitet. Wer also ein Asylverfahren durchläuft oder rechtliche Fragen rund um Duldung klären muss, wird in den Referaten A 2, A 3 oder A 4 betreut. Diese Referate sind gleichzeitig die Schnittstelle für Menschen, deren Status noch nicht geklärt ist.
Referate R: Rückführungen
Die R-Abteilungen haben eine ganz andere Aufgabe: Sie sind für Rückführungen (also Abschiebungen) zuständig. Für die meisten Menschen bedeutet dies, dass sie hier nur in speziellen Fällen direkten Kontakt haben werden. Aus anwaltlicher Perspektive ist die Zusammenarbeit mit den R-Abteilungen sehr anstrengend, da dort relativ rigoros und konsequent auf eine Aufenthaltsbeendigung hingearbeitet wird.
Referate B: Fachkräfte, Studierende und Wissenschaftler
Die B-Abteilungen sind besonders relevant für internationale Fachkräfte, Studierende, Auszubildende und Wissenschaftler sowie deren Familienangehörige. Hier werden beispielsweise Anträge auf die Blaue Karte EU oder andere Aufenthaltstitel für qualifizierte Fachkräfte bearbeitet. Auch Verlängerungen von Schengen-Visa (Referat B 5) sowie allgemeine Visaverfahren (Referat B 7) laufen über diese Abteilungen. Für Menschen, die in Deutschland arbeiten oder studieren möchten, sind die B-Referate oft der wichtigste Ansprechpartner.
Referate F: Staatsangehörigkeitsspezifische Aufenthaltstitel
Für bestimmte Aufenthaltstitel richtet sich die Zuständigkeit nach der Staatsangehörigkeit. Die F-Abteilungen betreuen häufig Menschen aus befreundeten Staaten, etwa Freelancer aus den USA oder Personen aus Großbritannien, die eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Referate S: Einbürgerungen / Staatsangehörigkeit
Die S-Abteilungen hingegen sind speziell für Einbürgerungsverfahren zuständig. Hier werden Anträge auf deutsche Staatsangehörigkeit geprüft und bearbeitet, einschließlich aller notwendigen Nachweise und Dokumente. Wer also die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, wird in den S-Referaten betreut und sollte sich auf eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen einstellen.
Fazit Erklärungen Abteilungen LEA
Für ausländische Fachkräfte, Studierende oder Familienangehörige ist es entscheidend, die richtigen Ansprechpartner im Landesamt für Einwanderung zu kennen. Wer die Struktur versteht, kann seine Anliegen effizienter koordinieren und unnötige Verzögerungen vermeiden. Als Anwalt rate ich, sich vorab über die Zuständigkeit der jeweiligen Referate zu informieren und bei komplexen Fällen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich bürokratische Hürden deutlich leichter überwinden.



