top of page
VISAGUARD Logo

Wie funktionierts: Krankenkasse als Werkstudent


Der Karrierestart in Deutschland ist für internationale akademische Fachkräfte und Studierende oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Besonders attraktiv ist dabei das Modell der Werkstudententätigkeit, da es eine Brücke zwischen akademischer Theorie und beruflicher Praxis schlägt. Doch während der Fokus meist auf dem Gehalt und der Praxiserfahrung liegt, wird eine zentrale rechtliche Säule oft übersehen: der Krankenversicherungsschutz. Wer hier die Weichen falsch stellt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern im schlimmsten Fall auch Probleme mit der Ausländerbehörde, da ein lückenloser Krankenversicherungsschutz eine zwingende Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis darstellt. Wir als Anwaltskanzlei erleben immer wieder, dass die Komplexität des deutschen Sozialversicherungsrechts unterschätzt wird, weshalb wir in diesem Beitrag Klarheit schaffen wollen.


Das Werkstudentenprivileg und die 20-Stunden-Grenze

Im Kern der rechtlichen Privilegierung steht das sogenannte Werkstudentenprivileg. Es besagt, dass Studierende, die neben ihrem Studium arbeiten, in der Sozialversicherung weitestgehend befreit sind. Konkret bedeutet dies, dass für die Beschäftigung keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen – und zwar unabhängig von der Höhe des Entgelts. Lediglich Beiträge zur Rentenversicherung müssen abgeführt werden. Dies ist ein enormer Vorteil für jedes Unternehmen, das junge Talente binden möchte, da die Lohnnebenkosten sinken.


Damit dieses Privileg jedoch rechtssicher angewendet werden kann, muss der Schwerpunkt der Person eindeutig auf dem Studium liegen. Die Rechtsprechung und die Sozialversicherungsträger ziehen hier eine klare Grenze: Die wöchentliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 20 Stunden nicht überschreiten. Wer regelmäßig mehr arbeitet, gilt sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und nicht mehr primär als Student. Die Einhaltung der 20-Stunden-Grenze ist für die Beibehaltung des studentischen Status essentiell. Es gibt zwar Ausnahmen in der vorlesungsfreien Zeit, doch diese müssen im Einzelfall rechtlich geprüft werden, um Statusfeststellungsverfahren zu vermeiden.


Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studierende

Jede ausländische Fachkraft in Ausbildung, also jeder immatrikulierte Student, muss in Deutschland krankenversichert sein. Dabei gibt es verschiedene Wege, diesen Schutz sicherzustellen. Für junge Studierende unter 25 Jahren ist die Familienversicherung oft die erste Wahl, sofern ein Elternteil in Deutschland gesetzlich versichert ist. Hierbei darf das monatliche Einkommen jedoch die Grenze von derzeit 565 Euro (bzw. 603 Euro bei einem Minijob, Stand 2026) nicht überschreiten. Da qualifizierte Werkstudenten in modernen Sektoren oft deutlich mehr verdienen, scheidet diese Option häufig aus.


Sobald die Einkommensgrenze überschritten wird oder das 25. Lebensjahr vollendet ist, greift die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu vergünstigten Tarifen. Diese Option steht Studierenden bis zum Abschluss des 30. Lebensjahres offen. Der monatliche Beitrag liegt meist moderat zwischen 120 und 150 Euro. Für die Human Ressource Abteilung eines Arbeitgebers ist es wichtig, hier den Nachweis der Versicherung anzufordern, um die korrekte Anmeldung vorzunehmen.


Die Situation für Studierende über 30 und internationale Expats

Wird die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten, endet die günstige studentische Versicherung. In diesem Fall müssen sich Studierende freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung steigen dann deutlich an, da sie sich am tatsächlichen Einkommen orientieren. In dieser Phase stehen viele internationale Studierende und angehende Fachkräfte vor der Entscheidung, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Eine private Versicherung bietet oft kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und einen erweiterten Leistungskatalog. Wichtig ist hierbei die rechtzeitige Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, die innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation beantragt werden muss. Diese Entscheidung ist für die Dauer des Studiums bindend. 


Compliance-Hinweise für Arbeitgeber und HR-Abteilungen

Für jeden Arbeitgeber, der internationale Studierende beschäftigt, ist die Prüfung des Versicherungsstatus Teil der Compliance-Pflichten. Sollte eine Fachkräfte fälschlicherweise als Werkstudent abgerechnet werden, obwohl die Voraussetzungen (z.B. durch Überschreiten der Arbeitszeit) nicht vorliegen, drohen dem Unternehmen hohe Beitragsnachforderungen. Wir empfehlen daher eine saubere Dokumentation der Immatrikulationsbescheinigungen und eine strikte Überwachung der Arbeitszeitkonten. Insbesondere bei der Anwerbung über International Recruiting Programme ist die rechtliche Aufklärung der Kandidaten über das deutsche Sozialsystem ein Qualitätsmerkmal einer guten Human Ressource Strategie.


Sollten Zweifel am Versicherungsstatus bestehen, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Eine falsche Einschätzung kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber belasten. Auch für den Nachweis der Identität gegenüber staatlichen Stellen ist die korrekte Versicherung unverzichtbar, da bei der Vorlage vom Pass in der Ausländerbehörde immer auch der Krankenversicherungsstatus abgefragt wird.


Fazit

Die Tätigkeit als Werkstudent ist eine hervorragende Möglichkeit für internationale Talente, im deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Werkstudentenprivileg bietet finanzielle Vorteile für beide Seiten, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere die 20-Stunden-Regel – strikt eingehalten werden. Ob Familienversicherung, studentische Pflichtversicherung oder private Absicherung: Der Schutz muss lückenlos sein und den strengen Anforderungen der Behörden genügen. Wer über 30 Jahre alt ist oder ein höheres Einkommen erzielt, sollte die Optionen der privaten Absicherung genau prüfen, um sowohl Kosten als auch Leistungen zu optimieren.


VISAGUARD-Empfehlung:

Sie benötigen eine Versicherung, die von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt Feather-Versicherungen und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie Ihre Versicherung über diesen Link bei den Versicherungsmaklern von Feather abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Mit dem Code “VISAG-15” erhalten Sie zusätzlich Cashback beim Abschluss einer Versicherung über Feather. 


Das könnte Sie auch interessieren:


bottom of page