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Visumklage: Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Alle Informationen zur Verfassungsbeschwerde im Visumrecht (Bundesverfassungsgericht).

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Bild des Bundesverfassungsgerichts von außen.

Hier erfahren Sie ...

  • was eine Verfassungsbeschwerde ist

  • was bezüglich Verfassungsbeschwerden im Visumrecht gilt

  • alles zum Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

  • Besonderheiten Verfassungsbeschwerde Visum

Inhaltsverzeichnis

1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

2. Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde

3. Voraussetzungen Verfassungsbeschwerde

4. Anwalt Verfassungsbeschwerde Migration

5. FAQ Verfassungsbeschwerde Migration

6. Fazit Verfassungsbeschwerde Migration

1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste Instanz in Deutschland, wenn es um die Auslegung und Durchsetzung der Grundrechte geht. Über dem Bundesverfassungsgericht kommen nur noch die europäischen und internationalen Gerichte. Das Bundesverfassungsgericht ist u.a. zuständig für Verfassungsbeschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen Akte der öffentlichen Gewalt wenden können, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen (siehe § 90 BVerfGG). Im Bereich des Aufenthalts- und Visumrechts betrifft das insbesondere Fälle, in denen die regulären Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht keinen ausreichenden Grundrechtsschutz gewährt haben.

Für Visumsverfahren ist das Bundesverfassungsgericht nicht etwa eine weitere Tatsacheninstanz, sondern kontrolliert ausschließlich, ob durch die ablehnende Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts ein Grundrecht aus dem Grundgesetz verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht ist keine “Superrevisionsinstsanz”, sondern prüft nur spezifische Grundrechtsverletzungen. In der Praxis sind dies häufig Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Familie von Ausländern (Art. 6 GG). Im Bereich des Arbeitsrechts für Ausländer spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. Diskriminierungsschutz des Art. 3 GG eine große Rolle. Im humanitären Migrationsrecht (insbesondere im Asylrecht) geht es häufig um Bedrohungen des Lebens (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG). Ebenfalls ein viel berührtes Grundrecht ist im Migrations- und Visumsrecht das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG). Diesbezüglich Aufsehen erregen immer wieder Fälle, in denen Abschiebungen stattfinden, obwohl ein Gericht zuvor die Abschiebung verboten hatte.

2. Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde (Visumsrecht)

Die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde in Visumverfahren sind gering, da nur ein sehr kleiner Bruchteil der jährlich über 5.000 eingereichten Verfassungsbeschwerden überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Insgesamt sind nur ca. 2 % der Verfassungsbeschwerden erfolgreich (siehe offizielle Jahresstatistiken des Bundesverfassungsgerichts). Das Bundesverfassungsgericht trifft eine strenge Auswahl und nimmt nur solche Beschwerden zur Entscheidung an, bei denen grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen betroffen sind oder ein besonders schwerer Grundrechtseingriff vorliegt. Ein einfaches “Weiterführen” oder Wiederholen der schon in den Vorinstanzen vorgebrachten Argumentation ist deshalb meistens nicht möglich.

In der Praxis erfolgreich sind häufig nur solche Beschwerden, die sich auf eine strukturelle Verkennung der Bedeutung eines Grundrechts stützen. Im Bereich des Visumrechts kann dies etwa der Fall sein, wenn Verwaltungsgerichte Art. 6 GG in Bezug auf den Schutz familiärer Beziehungen übersehen oder zu restriktiv auslegen (z.B. bei Ablehnungen von Visumsanträgen im Bereich Familiennachzug). Dennoch sollte eine Verfassungsbeschwerde nur erhoben werden, wenn sorgfältig geprüft wurde, ob die angegriffene Entscheidung tatsächlich auch ein Grundrecht verletzt oder ob es sich “nur” um einen simplen Gesetzesverstoß handelt.

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3. Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde

Voraussetzung für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist die vollständige Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 BVerfGG). Das bedeutet: Vor dem Gang nach Karlsruhe müssen zunächst alle Möglichkeiten vor den Verwaltungsgerichten – einschließlich Berufung und Revision – ausgeschöpft worden sein. Erst dann kann binnen eines Monats nach Zustellung (zur Frist siehe § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG) der letztinstanzlichen Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und umfassend begründet werden. Es ist genau darzulegen, welches Grundrecht durch welche Maßnahme verletzt wurde. Formale Anforderungen nach §§ 23 ff. BVerfGG sowie § 92 BVerfGG sind streng: Schon kleinste Formfehler oder unzureichende Begründungen führen zur Unzulässigkeit. Das Führen eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb selbst für erfahrene Fachanwälte für Migrationsrecht aufgrund der Komplexität und Bedeutung eine Herausforderung.

4. Anwaltliche Unterstützung bei Verfassungsbeschwerden im Migrationsrecht

Gerade im komplexen Bereich des Migrationsrechts ist eine fundierte anwaltliche Begleitung bei Verfassungsbeschwerden deshalb unerlässlich und für die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gesetzlich zwingend (siehe § 22 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 2 BVerfGG). Ein erfahrener Fachanwalt für Migrationsrecht kann nicht nur die verfassungsrechtlich relevanten Fragen identifizieren, sondern auch die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerde gewährleisten. Fehler in der Darstellung oder Begründung können die Beschwerde sonst bereits im Zulassungsverfahren scheitern lassen.

VISAGUARD vermittelt Ihnen gerne spezialisierte Anwälte, die sich mit der verfassungsrechtlichen Dimension des Migrationsrechts bestens auskennen. Sie prüfen, ob im Einzelfall eine Verfassungsbeschwerde sinnvoll und rechtlich begründet ist. Eine anwaltlich unterstützte Verfassungsbeschwerde erhöht nicht nur die formale Zulässigkeit, sondern auch die inhaltliche Überzeugungskraft im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

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5. FAQ Verfassungsbeschwerde Migrations- und Visumrecht

Wann kann eine Verfassungsbeschwerde im Visumverfahren eingelegt werden?

Formelle Voraussetzung ist ein vollständiges Durchlaufen des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzugs – das heißt in der Regel nach Abschluss eines Revisionsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht.


Wie hoch sind die Anwaltskosten für eine Verfassungsbeschwerde?

Die Anwaltskosten variieren je nach Aufwand und Umfang der Verfassungsbeschwerde. Bei spezialisierten Kanzleien im Migrationsrecht ist mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen.


Kann ich selbst Verfassungsbeschwerde erheben?
Ja, die Verfassungsbeschwerde kann auch ohne Rechtsanwalt erhoben werden. Bei der mündlichen Verhandlung müssen Sie sich aber durch einen Rechtsanwalt oder einen Hochschulprofessor aus dem Bereich Recht vertreten lassen. Bei Verfassungsbeschwerden aus dem Bereich Migrations- und Aufenthaltsrecht sollte dies ein spezialisierter Fachanwalt für Migrationsrecht sein.

6. Fazit: Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel im Visumrecht

Die Verfassungsbeschwerde ist ein außergewöhnlicher Rechtsbehelf, der nur in besonderen Fällen im Visumrecht zum Einsatz kommt. Sie ist kein Ersatz für die verwaltungsgerichtliche Klage, sondern nur bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen sinnvoll. Aufgrund der strengen Anforderungen an Zulässigkeit und Begründung sollte sie nur mit anwaltlicher Unterstützung eingereicht werden. VISAGUARD hilft Ihnen, kompetente und erfahrene Fachanwälte für Migrationsrecht zu finden, die Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen und Sie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht professionell vertreten.

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