top of page

Golden Visa Deutschland

Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Alle Informationen vom Experten zum Golden Visa und Golden Passport durch Investitionen in Deutschland.

Teilen:

Hier erfahren Sie

  • was ein Golden Visa-Programm ist

  • ob es ein Golden Visa in Deutschland gibt

  • welche Alternativen in Deutschland zu Golden Visa bestehen

  • ob es in Deutschland und Europa den Golden Passport gibt

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist ein Golden Visa?

2. Kein Golden Visa in Deutschland

3. Alternativen zum Golden Visa Deutschland

4. Golden Citizenship Deutschland

5. FAQ Golden-Visa

6. Fazit Golden Visa & Golden Passport Deutschland

1. Was ist ein Golden Visa?

Ein Golden Visa ist ein Aufenthaltstitel, den einige Länder im Austausch für bestimmte Investitionen vergeben – zum Beispiel in Immobilien, Unternehmen oder Staatsanleihen. Mit einem Golden Visa erhalten ausländische Investoren und deren Familienangehörige die Möglichkeit, legal in einem europäischen oder außereuropäischen Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren, ohne dass eine klassische Einwanderung über Arbeit oder Familie notwendig ist. Besonders beliebt sind Programme in Ländern wie Portugal, Spanien oder Griechenland, da sie neben dem Aufenthaltsrecht auch visafreie Reisen im Schengen-Raum ermöglichen.

Das Golden-Visa-Programm ist insbesondere für vermögende Einzelpersonen interessant, die eine zweite Aufenthaltsmöglichkeit in der EU suchen – sei es aus Gründen der Lebensqualität, Zukunftssicherung oder steuerlicher Vorteile. Die Anforderungen und Investitionssummen unterscheiden sich je nach Land, liegen aber meist im sechsstelligen Euro-Bereich. Wer ein Golden Visa beantragen möchte, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in vielen Ländern regelmäßig ändern.

2. Kein Golden Visa in Deutschland

In Deutschland gibt es derzeit kein offizielles „Golden Visa“-Programm, wie man es etwa aus Portugal, Spanien oder Griechenland kennt. Die Bundesrepublik verfolgt einen stärker integrationsorientierten Ansatz, bei dem der Aufenthaltsstatus an konkrete Voraussetzungen wie Erwerbstätigkeit, familiäre Bindungen oder humanitäre Gründe geknüpft ist. Gleichwohl werden diese Voraussetzungen in der Praxis nicht so streng gehandhabt, wie das Gesetz es teilweise vorschreibt, weshalb es dem Golden Visa vergleichbare Modelle gibt.

In Deutschland existieren also durchaus legale Alternativen zum klassischen Golden Visa. Wer etwa seinen Lebensabend in Deutschland verbringen möchte, kann unter bestimmten Bedingungen ein sogenanntes Rentnervisum nach § 7 Aufenthaltsgesetz beantragen. Zudem bietet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU eine attraktive Möglichkeit für Drittstaatsangehörige, langfristig in Deutschland zu leben – vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Anforderungen wie gesichertes Einkommen, Wohnraum und Integrationsnachweise.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

Seriöser VISAGUARD-Rechtsanwalt im Anzug knüpft seine Jacket zu.jpg

3. Alternativen zum Golden Visa Deutschland

Die in der Praxis relevanteste Alternative zum Golden Visa ist das Investorenvisum. Der Weg zum legalen Aufenthalt führt in dem Falle über die Unternehmensgründung nach § 21 Aufenthaltsgesetz. Ausländische Investoren können eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, wenn sie einen tragfähigen Businessplan, relevante Berufserfahrung und ausreichende finanzielle Mittel (empfohlen: 250.000 - 360.000 €) mitbringen. Zudem sollte das Unternehmen mindestens fünf Vollzeitstellen schaffen und einen positiven Einfluss auf die deutsche Wirtschaft haben. Wie Sie diese Unternehmensziele erreichen, spielt keine Rolle. Mithin kann auch der Kauf einer Immobilie die Kriterien für ein Investorenvisum erfüllen.

Die Beantragung eines Investorenvisums in Deutschland ist mit zahlreichen rechtlichen Hürden verbunden, weshalb die Begleitung durch einen Rechtsanwalt empfohlen wird. Der Antragsprozess umfasst die Einreichung eines detaillierten Businessplans zur Prüfung, die Visabeantragung im Herkunftsland sowie den Nachweis aller erforderlichen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa vier bis sechs Monaten. Bei erfolgreicher Geschäftsentwicklung und Integration – einschließlich eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts pro Jahr in Deutschland – besteht die Möglichkeit auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

4. Golden Citizenship Deutschland

In Deutschland gibt es kein sogenanntes "Golden Citizenship"-Programm. Anders als in einigen anderen Ländern, bei denen ausländische Investoren durch hohe Geldbeträge oder Immobilienkäufe direkt die Staatsbürgerschaft erhalten können, verlangt Deutschland klare Voraussetzungen für eine Einbürgerung – wie zum Beispiel einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt, Sprachkenntnisse und die Integration in die Gesellschaft. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist somit an Integrationskriterien und nicht an finanzielle Mittel gekoppelt.

Programme, die eine Staatsbürgerschaft gegen Geld versprechen – sogenannte "Golden Passport"-Modelle – stehen zudem im Widerspruch zum EU-Recht. Die Europäische Kommission hat mehrfach betont, dass solche Programme die europäische Staatsbürgerschaft aushöhlen und Sicherheitsrisiken bergen, da sie ohne echte Bindung an ein EU-Land vergeben werden. Mitgliedstaaten, die solche Modelle anbieten, wurden bereits abgemahnt oder mit Vertragsverletzungsverfahren belegt, weil sie gegen den Geist der europäischen Integration und den rechtlichen Rahmen der Union verstoßen. Diese Auslegung der europäischen Verträge wurde jüngst vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Gerichtsverfahren gegen den EU-Staat Malta bestätigt.

Kontaktieren Sie uns

Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Visumsrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.  Kontaktieren Sie uns, um einen Online-Termin mit einem deutschen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu buchen.

5. FAQ

Was ist ein Golden Visa?

Ein „Golden Visa“ ist ein Aufenthaltstitel, den einige Länder im Austausch gegen Investitionen – z. B. in Immobilien oder Unternehmen – vergeben. Es erlaubt Investoren und deren Familien, legal im jeweiligen Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Besonders bekannt sind Programme in Portugal, Spanien und Griechenland.


Gibt es ein Golden Visa-Programm in Deutschland?

Nein. Deutschland bietet kein klassisches Golden-Visa-Programm wie in anderen EU-Staaten an. Das Golden Visa existiert in Deutschland allerdings in ähnlichen Formen wie z.B. in der Form des Investitionsvisums.


Gibt es Alternativen zum Golden Visa in Deutschland?

Ja. Die gängigste Alternative ist das Investorenvisum nach § 21 Aufenthaltsgesetz. Wer ein Unternehmen gründet und wirtschaftlich relevante Ziele verfolgt (z. B. Arbeitsplätze schafft), kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum erhalten. Auch ein sogenanntes Rentnervisum (§ 7 AufenthG) ist unter Umständen möglich.


Welche Voraussetzungen gelten für das Investorenvisum in Deutschland?

Unter den folgenden Voraussetzungen kann die Beantragung eines Investorenvisums erfolgen:


  • Tragfähiger Businessplan

  • Relevante Berufserfahrung

  • Finanzielle Mittel (empfohlen: 250.000 – 360.000 €)

  • Wirtschaftlicher Nutzen für Deutschland


Der Antrag sollte unbedingt mit juristischer Beratung vorbereitet werden, da das Investorenvisum mit im Ermessen der Behörden steht.


Gibt es ein Golden Passport-Programm in Deutschland?

Nein. Deutschland bietet keine „Staatsbürgerschaft gegen Geld“. Die Einbürgerung ist an klare Integrationskriterien wie Sprache, rechtmäßigen Aufenthalt über mehrere Jahre und gesellschaftliche Teilhabe geknüpft.

6. Fazit

Auch wenn Deutschland kein klassisches Golden-Visa-Programm wie andere EU-Staaten anbietet, existieren durchaus legale Wege für ausländische Investoren, einen Aufenthaltstitel zu erlangen – insbesondere über die Unternehmensgründung nach § 21 AufenthG. Diese Variante erfordert jedoch mehr als nur Kapital: Ein tragfähiges Geschäftskonzept, wirtschaftlicher Nutzen für Deutschland und persönliche Integrationsbereitschaft sind entscheidend. Gleiches gilt für die Staatsangehörigkeit: Eine "Golden Citizenship" durch Geldzahlung ist in Deutschland ausgeschlossen und widerspricht zudem dem europäischen Rechtsrahmen. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt in Betracht zieht, sollte daher frühzeitig planen und rechtzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Black Vector Silouhette of Berlin
bottom of page