90 Tage mit Aufenthaltstitel: Kombination Visum und visumfreier Aufenthalt möglich?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 2 Stunden
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In unserer täglichen Beratungspraxis begegnen uns immer wieder dieselbe Frage von Mandantinnen und Mandanten aus den sogenannten „Best-Friends-Staaten“ wie den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien. Viele von ihnen sind visumfrei nach Deutschland eingereist, haben hier ein nationales Visum erhalten oder bereits genutzt und fragen sich anschließend, wie lange sie sich insgesamt noch rechtmäßig in Deutschland aufhalten dürfen. Besonders häufig geht es dabei um die Sorge vor einem sogenannten Overstay.
Der typische Fall sieht so aus: Eine Person reist visumfrei nach Deutschland ein, beantragt oder nutzt ein nationales Visum und stellt nach dessen Ablauf fest, dass sie eigentlich noch Zeit in Deutschland verbringen möchte. Die entscheidende Frage lautet dann: Können sich die 90 Tage visumfreier Aufenthalt und die Zeit mit Visum addieren oder schließt das eine das andere aus?
Visum und visumfreier Aufenthalt schließen sich nicht aus
Die anwaltliche Antwort ist in den meisten Fällen erfreulich klar: Ja, ein nationaler Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum kann mit dem visumfreien 90-Tage-Aufenthalt kombiniert werden. Diese Rechtsfolge ist nicht etwa eine großzügige Ermessensentscheidung der Behörden, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem europäischen Recht. Der maßgebliche Maßstab findet sich im Schengener Grenzkodex, konkret in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/399. Dort ist geregelt, wie die Dauer eines Aufenthalts im Schengen-Gebiet zu berechnen ist. Entscheidend ist der Satz, wonach rechtmäßige Aufenthalte aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt bei der Berechnung der 90 Tage nicht berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet das: Die Tage, an denen Sie sich mit einem nationalen Visum oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben, „verbrauchen“ nicht Ihre 90 Tage visumfreien Aufenthalts. Diese Zeiten laufen rechtlich getrennt voneinander.
Nach Ablauf des Visums noch 90 Tage in Deutschland?
Für viele Mandanten ist genau dieser Punkt entscheidend. Ist das nationale Visum abgelaufen, kann – sofern die 90 Tage visumfreier Aufenthalt noch nicht ausgeschöpft sind – ein weiterer rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland möglich sein. Wer etwa vor Erteilung des Visums nur wenige Tage visumfrei eingereist war oder sogar direkt mit dem Visum eingereist ist, hat regelmäßig noch den vollen visumfreien Zeitraum zur Verfügung.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn im Raum steht, ob ein Overstay vorliegt. Ein Overstay setzt voraus, dass sich jemand ohne rechtliche Grundlage länger als erlaubt im Bundesgebiet aufhält. Wer sich nach Ablauf eines nationalen Visums innerhalb der noch offenen 90 visumfreien Tage in Deutschland aufhält, handelt grundsätzlich weiterhin rechtmäßig.
Vorsicht bei der Erwerbstätigkeit nach Ablauf des Titels
So erfreulich diese Rechtslage für den Aufenthalt an sich ist, so wichtig ist eine klare Einschränkung: Mit dem Ablauf des nationalen Visums oder Aufenthaltstitels endet in aller Regel auch die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit. Während der visumfreien 90 Tage ist eine Beschäftigung grundsätzlich nicht erlaubt, sofern nicht ausnahmsweise eine erlaubnisfreie Tätigkeit vorliegt (z.B. eine Geschäftsreise).
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde und dadurch die sogenannte Fiktionswirkung eintritt. In diesem Fall kann sich aus § 81 AufenthG ergeben, dass bestimmte Rechte – unter Umständen auch die Arbeitserlaubnis – vorübergehend fortgelten. Ohne einen solchen Antrag sollte jedoch unbedingt davon ausgegangen werden, dass nach Ablauf des Titels jede Erwerbstätigkeit unzulässig ist.
Fazit aus anwaltlicher Sicht
Die Kombination von nationalem Visum oder Aufenthaltstitel und visumfreiem Aufenthalt ist rechtlich zulässig und in der Praxis keineswegs ungewöhnlich. Für Staatsangehörige aus den Best-Friends-Staaten eröffnet dies oft wertvolle zeitliche Spielräume, etwa zur Reise, zur Vorbereitung der Ausreise oder zur Klärung weiterer aufenthaltsrechtlicher Schritte.
Gleichzeitig zeigt sich aber auch, wie wichtig eine saubere rechtliche Einordnung ist. Gerade beim Thema Erwerbstätigkeit oder bei drohenden Overstay-Vorwürfen können kleine Fehler erhebliche Konsequenzen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft hier, rechtliche Risiken zu vermeiden und den Aufenthalt in Deutschland rechtssicher zu gestalten.



