Au Pair Visum: Welche Krankenversicherung für Au Pairs?
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Der Weg nach Deutschland als Au-pair ist für viele junge Menschen und deren Gastfamilien der Beginn eines prägenden Lebensabschnitts. Es ist ein Austausch, der von kultureller Neugier und gegenseitiger Unterstützung lebt. Doch bevor der erste Koffer gepackt oder das Kinderzimmer vorbereitet wird, steht die bürokratische Absicherung im Vordergrund. Insbesondere die Frage der gesundheitlichen Absicherung ist kein bloßes Detail, sondern eine fundamentale Voraussetzung für die Erteilung des Visums und den späteren Aufenthalt. Ein Unfall beim Sport oder eine unerwartete Erkrankung können ohne den passenden Schutz schnell zu einer existenziellen finanziellen Belastung für alle Beteiligten werden. Wir als Kanzlei für Visumsrecht erleben immer wieder, dass die Wahl der falschen Versicherung zu erheblichen Verzögerungen im Visumprozess führt.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Versicherungspflicht
In Deutschland herrscht eine strikte Versicherungspflicht, die auch für kurzzeitige Aufenthalte und Bildungsmigrationszwecke gilt. Gemäß den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit und den Anforderungen der Ausländerbehörde muss für jedes Au-pair eine Krankenvollversicherung bestehen, die den Anforderungen des § 2 Abs. 3 AufenthG genügt. Hierbei ist entscheidend, dass der Versicherungsschutz nicht nur "notfallmäßig" greift, sondern den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend abbildet. Für eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung – auch wenn das Au-pair-Verhältnis eine Sonderform darstellt – ist die lückenlose Deckung elementar.
Besonders wichtig für Arbeitgeber und Gastfamilien ist hierbei die Kostenregelung: In Deutschland ist gesetzlich verankert, dass die Gastfamilie die Beiträge für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Au-pairs vollständig zu tragen hat. Diese Kosten dürfen nicht vom Taschengeld abgezogen werden. Wir raten jedem Unternehmen oder Haushalt, der ein Au-pair beschäftigt, diese Verpflichtung bereits im Au-pair-Vertrag explizit festzuhalten, um Rechtssicherheit gegenüber der Ausländerbehörde zu schaffen. Ein gültiger Reisepass allein reicht nicht aus; ohne den Versicherungsnachweis wird keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Unterschiede zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen
Für akademisch gebildete junge Menschen aus dem EU-Ausland scheint der Zugang zunächst einfacher, da sie oft über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verfügen. Doch Vorsicht: Die EHIC deckt lediglich medizinisch notwendige Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten ab und entspricht oft nicht dem Standard, den deutsche Behörden für einen langfristigen Aufenthalt von bis zu einem Jahr fordern. Wir empfehlen daher auch EU-Bürgern dringend den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Au-pairs zugeschnitten ist.
Bei Drittstaatsangehörigen ist die Lage noch eindeutiger. Hier ist eine private Krankenversicherung zwingend erforderlich, um überhaupt ein Visum zu erhalten. Die Konsulate prüfen sehr genau, ob die Versicherungssumme ausreichend ist und ob Rücktransportkosten im Todesfall oder bei schwerer Krankheit abgedeckt sind. Ein einfacher Reise-Krankenschutz für Touristen ist hier in der Regel nicht ausreichend. Die Versicherung muss den spezifischen Status "Au-pair" anerkennen, da damit auch Haftpflichtrisiken im Rahmen der Kinderbetreuung einhergehen können.
Die Rolle der Gastfamilie und des Arbeitgebers
Für Expats, die in Deutschland leben und ein Au-pair zur Unterstützung suchen, ist die administrative Abwicklung oft eine Hürde. Es muss sichergestellt werden, dass die Versicherung ab dem Tag der Einreise – also bereits beim Grenzübertritt mit dem Pass – gültig ist. Viele spezialisierte Anbieter bieten hier Lösungen an, die direkt online abgeschlossen werden können und sofort die erforderlichen Zertifikate für die Botschaft ausstellen. Wir betonen oft, dass eine gute Versicherung nicht nur eine lästige Pflicht ist, sondern ein Schutzinstrument für das gesamte Gefüge aus Gastfamilie und Au-pair. Eine umfassende Absicherung schützt die Gastfamilie zudem vor Haftungsansprüchen, falls das Au-pair während der Tätigkeit einen Schaden verursacht.
Notwendige Leistungen im Versicherungspaket
Ein rechtssicheres Versicherungspaket für Au-pairs sollte über die bloße Heilbehandlung hinausgehen. Fachkräfte und Young Professionals, die diesen Weg als Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt nutzen, profitieren von Paketen, die folgende Bausteine enthalten:
Eine private Haftpflichtversicherung, die explizit Schäden während der Au-pair-Tätigkeit einschließt.
Eine Unfallversicherung, die bei dauerhaften Beeinträchtigungen schützt.
Eine Absicherung für den Fall eines medizinisch notwendigen Rücktransports in das Heimatland.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel nur für die Dauer des nachgewiesenen Versicherungsschutzes erteilt. Sollte sich der Aufenthalt verlängern, muss auch die Versicherung rechtzeitig verlängert werden, da sonst der legale Status gefährdet ist. Dies gilt insbesondere, wenn im Anschluss eine weitere Fachkräfteeinwanderung oder ein Studium angestrebt wird.
Fazit der Kanzlei
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für Au-pairs und deren Gastfamilien kein optionales Extra, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Sowohl für die Erteilung des Visums bei der Botschaft als auch für die spätere Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde ist ein lückenloser, anerkannter Versicherungsschutz essenziell. Wir empfehlen dringend, auf spezialisierte Anbieter zurückzugreifen, die Zertifikate ausstellen, die bei allen deutschen Behörden klaglos akzeptiert werden. Nur so lassen sich unnötiger Stress und rechtliche Fallstricke vermeiden, damit der Fokus auf dem kulturellen Austausch liegen kann.
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