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Blaue Karte für IT-Fachkräfte ohne Studium – Tipps vom Anwalt

  • Autorenbild: Mirko Vorreuter, LL.B.
    Mirko Vorreuter, LL.B.
  • 23. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Juli

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Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Für viele war bislang ein Hochschulabschluss eine zwingende Voraussetzung – doch für berufserfahrene IT-Fachkräfte gibt es jetzt eine alternative Möglichkeit. Dieser Artikel erklärt, wie IT-Spezialisten ohne Studium trotzdem eine Blaue Karte erhalten können und was dabei zu beachten ist.


Wer kann die Blaue Karte ohne Studium bekommen (Voraussetzungen)?

Wenn Sie als IT-Fachkraft über umfangreiche Berufserfahrung verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU auch ohne akademischen Abschluss erhalten. Grundlage dafür ist eine Regelung, die speziell auf berufserfahrene IT-Kräfte zugeschnitten ist. Die Voraussetzungen für die Blaue Karte für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss (oder mit nicht anerkanntem Abschluss) sind wie folgt:


  • Voraussetzung Nr. 1: Berufserfahrung

    Sie müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der IT-Branche nachweisen, die innerhalb der letzten sieben Jahre erworben wurde. Entscheidend ist, dass diese Erfahrung auf einem Qualifikationsniveau mit Hochschulabschluss liegt – es geht also nicht um einfache Tätigkeiten, sondern um anspruchsvolle Fach- oder Führungsaufgaben im Bereich der IT.


  • Voraussetzung Nr. 2: Passender Beruf

    Die Tätigkeit muss zu einem bestimmten Berufsfeld gehören. Diese sind in der sogenannten ISCO-08-Klassifikation definiert, insbesondere in:


    • Gruppe 133: Führungskräfte im IT-Bereich, etwa IT-Manager, Netzwerkmanager oder Chief Information Officers.

    • Gruppe 25: Fachkräfte in der Softwareentwicklung, Systemanalyse, Webentwicklung, Datenbank- oder Systemadministration.


  • Voraussetzung Nr. 3: Passendes Gehalt

    Das Gehalt muss einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Für das Jahr 2025 liegt dieser bei mindestens 43.759,80 Euro brutto jährlich.


  • Voraussetzung Nr. 4: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Selbst wenn Sie das notwendige Gehalt verdienen, ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft, ob Ihre Qualifikation und die geplante Tätigkeit zusammenpassen und ob die Bedingungen des Arbeitsvertrags angemessen sind.


Dokumente für Blaue Karte IT-Spezialisten

Für den Antrag auf die Blaue Karte EU ohne Studium sollten Sie folgende Nachweise bereithalten:


  • Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise über die letzten sieben Jahre,

  • eine Stellenbeschreibung des künftigen Arbeitgebers,

  • ein Arbeitsvertrag mit Angaben zum Gehalt,

  • ggf. Zertifikate oder Fortbildungsnachweise,

  • ein Lebenslauf mit detaillierter Darstellung der beruflichen Stationen

  • allgemeine Visumsdokumente (Reisepass etc).


Fazit vom Rechtsanwalt

Die Möglichkeit, die Blaue Karte EU als berufserfahrene IT-Fachkraft zu erhalten, ist ein wichtiger Schritt zur Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes. Wer praktische Kenntnisse auf hohem Niveau nachweisen kann, muss nicht mehr zwingend einen Hochschulabschluss vorlegen. Das Verfahren bleibt dennoch komplex – insbesondere die Abgrenzung zu „einfachen“ IT-Tätigkeiten und die Nachweiserbringung der Berufserfahrung können juristisch anspruchsvoll sein. Ein spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht kann dabei helfen, die Voraussetzungen individuell zu prüfen, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen und Fallstricke im Verfahren zu vermeiden.

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