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Digitalisierung beim Landesamt für Einwanderung: Chancenkarte jetzt online beantragbar

chancenkarte online beantragbar

Seit Kurzem kann die Chancenkarte zur Arbeitssuche in Berlin bequem online beantragt werden – ein wichtiger Schritt für Berlin und für alle ausländischen Fachkräfte, die hier ihren beruflichen Weg beginnen möchten. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat nun das digitale Verfahren freigeschaltet für die Chancenkarte und macht den Antrag auf die sogenannte „Such-Chancenkarte“ einfacher, schneller und moderner.


Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitsuchende, die entweder mit einem entsprechenden Visum eingereist sind oder sich bereits mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten. Ziel ist es, Fachkräften die Möglichkeit zu geben, vor Ort eine qualifizierte Beschäftigung zu finden oder Maßnahmen zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen zu absolvieren. Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Mit ihr ist eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden sowie eine sogenannte „Probebeschäftigung“ von bis zu zwei Wochen erlaubt – zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung oder eines Anerkennungsverfahrens. Selbstständige Tätigkeiten sind jedoch nicht gestattet.


Voraussetzungen für den Antrag

Wer die Chancenkarte in Berlin online beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:


  • Rechtmäßiger Aufenthalt: Sie müssen entweder mit einem nationalen D-Visum eingereist sein oder bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bzw. eine Blaue Karte EU besitzen. Mit einem Schengen-Visum (C-Visum) oder nach visumfreier Einreise ist keine Beantragung möglich.

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Die Antragstellenden müssen ihre Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung selbst tragen können.

  • Krankenversicherung: Eine gesetzliche oder vergleichbare private deutsche Krankenversicherung ist Pflicht.

  • Keine Sicherheitsbedenken: Wer wegen Straftaten oder laufender Ermittlungsverfahren auffällt, kann keine Chancenkarte erhalten.

  • Wohnsitz in Berlin: Der Hauptwohnsitz muss in Berlin liegen.

  • Aktive E-Mail-Adresse: Über diese wird das LEA den weiteren Kontakt abwickeln.


So funktioniert der Online-Antrag

Der Antrag erfolgt vollständig digital über das Serviceportal Berlin. Im ersten Schritt wird der Antrag auf „befristeten Aufenthaltstitel zur Beschäftigung“ ausgefüllt. Dafür sind verschiedene Unterlagen hochzuladen – zum Beispiel Passkopien, Meldebestätigung, Mietvertrag, Nachweise über Lebensunterhalt und Krankenversicherung. Am Ende des Vorgangs muss eine Gebühr (zwischen 98 und 100 Euro, für türkische Staatsangehörige ermäßigt) bezahlt werden. Der Zahlungsprozess ist ebenfalls online möglich, etwa per Kreditkarte oder PayPal. Als Bestätigung erhält man ein PDF, das die Übergangs-Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung dokumentiert.

Das LEA prüft den Antrag und meldet sich anschließend entweder mit einem Termin zur Vorsprache oder mit einem schriftlichen Bescheid.


Fazit

Mit der neuen Möglichkeit, die Chancenkarte online zu beantragen, wird der Weg zur qualifizierten Erwerbstätigkeit in Berlin ein Stück unkomplizierter – zumindest in der Theorie. In der Praxis bleibt abzuwarten, wie reibungslos die digitale Bearbeitung abläuft. Fest steht: Die Chancenkarte ist ein interessantes Modell für Fachkräfte, die direkt in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen möchten – und Berlin macht mit der Online-Abwicklung einen wichtigen Schritt in Richtung moderner und transparenter Einwanderungsverwaltung.

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