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Freelancer: Krankenversicherung nebenberufliche Selbstständigkeit – Was gilt?


Der Schritt in die Selbstständigkeit ist für viele hochqualifizierte Expats und Fachkräfte in Deutschland ein attraktiver Weg, um neben der Anstellung eigene Visionen zu verwirklichen oder den Markt zu sondieren. Doch während die unternehmerische Freiheit lockt, lauern im deutschen Sozialversicherungssystem Fallstricke, die insbesondere bei der Krankenversicherung weitreichende finanzielle Folgen haben können. Wer die Weichen falsch stellt, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern im schlimmsten Fall auch Komplikationen mit der Ausländerbehörde, da ein lückenloser und korrekter Krankenversicherungsschutz eine zentrale Voraussetzung für jede Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) darstellt. Wir als Kanzlei unterstützen täglich Mandanten dabei, dieses komplexe Geflecht aus Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht rechtssicher zu durchdringen.


Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf

Die entscheidende Frage für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer, der ein Nebengewerbe anmeldet, lautet: Wo liegt der Schwerpunkt der Lebensgestaltung? Das Sozialgesetzbuch sieht hier keine starren Grenzen vor, sondern arbeitet mit einer sogenannten Gesamtschau. Die Krankenkasse prüft im Rahmen einer Vermutungsregel, ob die selbstständige Tätigkeit die abhängige Beschäftigung wirtschaftlich und zeitlich übersteigt. Als Faustformel gilt oft eine Grenze von 20 Wochenstunden (siehe “Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“). Werden diese überschritten, wird die Selbstständigkeit meist als hauptberuflich eingestuft. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungspflicht als Angestellter endet und man sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern muss. Auch das Einkommen spielt eine Rolle: Übersteigt der Gewinn aus der Selbstständigkeit das Gehalt aus der Anstellung wesentlich, verschiebt sich der Status. 


Besonderheiten für Studenten und Young Professionals

Für internationale Studenten, die neben dem Studium ein Business aufbauen, gelten spezifische Privilegien, aber auch strikte Grenzen. Solange das Studium im Vordergrund steht – was in der Regel bei maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeit angenommen wird – bleibt der Status in der studentischen Krankenversicherung erhalten. Wer jedoch über die Familienversicherung (meist bis zum 25. Lebensjahr möglich) versichert ist, muss die Einkommensgrenzen genau im Blick behalten. Im Jahr 2025 liegt die monatliche Einkommensgrenze für Familienversicherte bei 565 Euro (bzw. 505 Euro plus Werbungskostenpauschale). Wird dieser Betrag durch die nebenberufliche Selbstständigkeit regelmäßig überschritten, erlischt der Anspruch auf die beitragsfreie Mitversicherung (siehe § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V). In solchen Fällen ist der Wechsel in eine eigene Versicherung unumgänglich, um den Anforderungen an den Reisepass und den damit verbundenen Aufenthaltstitel gerecht zu werden. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann nämlich indirekt die Gültigkeit des Visums gefährden, da die Sicherung des Lebensunterhalts inklusive Krankenversicherungsschutz gemäß § 5 AufenthG nachzuweisen ist.


Arbeitslosigkeit und der Weg in die Selbstständigkeit

Auch in Phasen der beruflichen Neuorientierung, etwa während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG I oder II), ist eine nebenberufliche Selbstständigkeit möglich. Hier ist jedoch höchste Vorsicht geboten: Die zeitliche Beanspruchung muss zwingend unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Sobald diese Grenze erreicht oder überschritten wird, gilt man nicht mehr als arbeitslos im Sinne des Sozialrechts, und die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entfällt (siehe § 138 SGB III). Wir empfehlen dringend, jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vorab der zuständigen Behörde und der Krankenkasse zu melden, um eine rückwirkende Einstufung als hauptberuflich Selbstständiger und die damit verbundenen Beitragsnachforderungen zu vermeiden.


Die Wahl des richtigen Versicherungssystems

Wenn die Einnahmen steigen, stellt sich oft die Frage: Gesetzliche (GKV) oder Private Krankenversicherung (PKV)? Solange eine Hauptbeschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 6.150 Euro monatlich) vorliegt, bleibt man in der Regel pflichtversichert in der GKV. In diesem Fall fallen auf die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit meist keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge an – ein erheblicher finanzieller Vorteil. Erst wenn die Selbstständigkeit zum Hauptberuf wird oder das Angestelltengehalt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, öffnet sich die Tür zur PKV. Für viele Expats und hochqualifizierte Fachkräfte bietet die PKV oft leistungsstärkere Tarife und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten. Allerdings sollte diese Entscheidung wohlüberlegt sein, da eine Rückkehr in das gesetzliche System mit zunehmendem Alter rechtlich stark eingeschränkt ist. Für die Vorlage bei der Ausländerbehörde ist zudem entscheidend, dass die private Versicherung den gesetzlichen Anforderungen (ähnlich dem Niveau der GKV) entspricht und dies gegenüber der Behörde bescheinigen kann.


Fazit und Handlungsempfehlung

Die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet enorme Chancen, erfordert aber eine präzise rechtliche Einordnung. Wir als Kanzlei raten dazu, Veränderungen im zeitlichen Umfang oder bei den Einkünften proaktiv der Krankenkasse zu melden. Nur so lässt sich das Risiko einer rückwirkende Statusänderung minimieren. Achten Sie stets darauf, dass Ihr Versicherungsschutz die Anforderungen Ihres Aufenthaltstitels erfüllt – die Übereinstimmung der Daten in Ihrem Pass und Ihren Versicherungsunterlagen ist für die Behörden essenziell. Für Human Ressource Abteilungen ist es zudem ratsam, die Nebenbeschäftigungen ihrer Mitarbeiter im Blick zu behalten, um die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherzustellen und Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden. Mit der richtigen Planung bleibt die Selbstständigkeit ein Motor für Ihren Erfolg, statt zu einer rechtlichen Belastung zu werden.


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