Für Arbeitgeber: Häufigste Missverständnisse zur Entgelttransparenz

Die Zeiten, in denen das Gehalt ein wohlbehütetes Geheimnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war, neigen sich dem Ende zu. Während die politische Debatte um die Fachkräfteeinwanderung oft um bürokratische Hürden kreist, wird ein entscheidender Faktor für die Gewinnung hochqualifizierter Talente häufig übersehen: die faire und transparente Entlohnung. Für eine internationale Fachkraft, die den Schritt nach Deutschland wagt, ist die Sicherheit, nicht aufgrund der Herkunft oder des Geschlechts benachteiligt zu werden, ein zentrales Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Doch rund um die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) ranken sich Mythen, die sowohl Unternehmen als auch Bewerber verunsichern. Als Kanzlei erleben wir täglich, dass Unwissenheit hier schnell zu rechtlichen Fallstricken führen kann.
Der Mythos der Gehaltsspanne in jeder Anzeige
Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass künftig jede Stellenausschreibung zwingend eine konkrete Gehaltsspanne enthalten muss. Diese Annahme führt oft zu hektischen Anpassungen in den Personalabteilungen. Tatsächlich lässt Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie den Arbeitgebern einen gewissen Spielraum. Es ist zwar richtig, dass Bewerber ein Recht darauf haben, Informationen über das Einstiegsentgelt zu erhalten, bevor sie das erste Vorstellungsgespräch führen. Doch die Veröffentlichung direkt in der Anzeige ist nur ein Beispiel für die Umsetzung. Wer als gut ausgebildeter Expat ein Visum anstrebt, sollte wissen, dass der Arbeitgeber diese Information auch proaktiv per E-Mail oder in einem Informationsblatt bereitstellen kann. Wichtig ist jedoch: Die Information muss fließen, bevor das erste Gespräch stattfindet. Dabei kann der Arbeitgeber entweder eine Spanne oder ein fixes Einstiegsgehalt nennen. Für uns als Berater zeigt sich hier, dass Transparenz bereits im Bewerbungsprozess ein Zeichen von Wertschätzung ist, das über die rein gesetzliche Pflicht hinausgeht.
Tarifverträge bieten keinen automatischen Schutz vor Klagen
Oft hören wir von Unternehmen, dass sie sich sicher fühlen, weil sie nach Tarif bezahlen. Man beruft sich dabei gerne auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), das bisher eine gewisse Vermutung der Angemessenheit für Tarifverträge vorsah. Die neue EU-Richtlinie kennt eine solche pauschale Privilegierung jedoch nicht. Auch wenn ein Tarifvertrag die Basis bildet, können individuelle Zulagen oder Leistungsboni zu einer Benachteiligung führen, die rechtlich angreifbar ist. Für hochqualifizierte Migranten ist dies eine wichtige Nachricht: Ein Tarifvertrag allein ist keine Garantie für individuelle Entgeltgleichheit. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kollegen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit deutlich mehr verdienen, kann ein gerichtliches Verfahren der Weg sein, um Ihre Rechte durchzusetzen. Wir beobachten, dass das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 die Anforderungen an einen fairen Gehaltsvergleich bereits deutlich verschärft hat.
Die unterschätzte Gefahr: Der Fünf-Prozent-Schwellenwert
Ein besonders hartnäckiges Missverständnis betrifft den sogenannten Gender Pay Gap. Viele Arbeitgeber wiegen sich in Sicherheit, solange der unternehmensweite Unterschied in der Bezahlung unter fünf Prozent liegt. Doch die Richtlinie schaut genauer hin: Maßgeblich ist nicht der Durchschnitt des gesamten Unternehmens, sondern der Unterschied innerhalb einer spezifischen Arbeitnehmergruppe. Das bedeutet konkret: Wenn in der IT-Abteilung eines Unternehmens die Frauen im Schnitt acht Prozent weniger verdienen als die Männer, wird das Verfahren zur Entgeltbewertung nach Art. 10 RL ausgelöst – selbst wenn das Unternehmen insgesamt einen Gap von nur zwei Prozent aufweist. Für Talente, die mit einem Studium in der Tasche nach Deutschland kommen, bedeutet dies einen verbesserten Schutz in ihrer jeweiligen Fachabteilung. Die Prüfung findet auf Gruppenebene statt, was die Transparenz in den Kernbereichen der Fachkräfte deutlich erhöht.
Die Beweislastumkehr: Ein scharfes Schwert im Prozess
In der juristischen Praxis ist die Beweislast oft entscheidend für den Ausgang eines Falls. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass die Beweislast bei Gehaltsfragen nun immer und automatisch beim Arbeitgeber liegt. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer weiterhin Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Erst dann dreht sich die Last um. Aber – und das ist der entscheidende Punkt für die Praxis – wenn der Arbeitgeber seine Transparenzpflichten verletzt hat (etwa keine Auskunft über Gehaltsstrukturen gibt), greift eine verschärfte Beweislast. In einem solchen Gericht muss der Arbeitgeber dann lückenlos nachweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Dies ist für Angestellte, die sich vielleicht aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts unsicher fühlen, eine enorme Stärkung ihrer Position. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und in Deutschland arbeitet, hat denselben Anspruch auf diese Transparenz wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Fazit: Transparenz als Recht und Chance
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist kein bloßes bürokratisches Übel, sondern ein notwendiger Schritt hin zu einem fairen Arbeitsmarkt, der für internationale Talente attraktiv bleibt. Die identifizierten Irrtümer zeigen, dass man sich nicht auf veraltete Informationen oder oberflächliche Zusammenfassungen verlassen darf. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gilt: Nur wer den präzisen Wortlaut der Richtlinie kennt und anwendet, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Die Digitalisierung der Migrationsverwaltung und die moderne Gesetzgebung müssen Hand in Hand gehen, um Diskriminierung effektiv zu bekämpfen. Ein fairer Lohn ist die Basis für eine erfolgreiche Integration und ein stabiles Leben in Deutschland, inklusive der Sicherheit für die eigene Familie.
Wie wir Ihnen als Kanzlei helfen können
Als spezialisierte Kanzlei für Visumsrecht und Arbeitsrecht unterstützt Sie das Team von Visaguard dabei, Ihre Rechte im deutschen Arbeitsmarkt zu verstehen und durchzusetzen. Egal, ob es um die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags im Hinblick auf Entgelttransparenz geht oder um die Vertretung in einem Gerichtsverfahren bei Lohndiskriminierung – wir stehen an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, dass Ihr Reisepass die richtigen Stempel bekommt, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Qualifikation in Deutschland fair entlohnt wird. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Visum oder Ihrem Anspruch auf Entgeltgleichheit haben, vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch mit uns.



