Kontinuität des Aufenthalts: Werden Zeiten vor und nach dem Brexit für das Daueraufenthaltsrecht zusammengerechnet?
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- vor 15 Stunden
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Für viele britische Staatsbürger in Deutschland (und ihre Familienangehörigen) ist die Frage nach der Kontinuität des Aufenthalts das Zünglein an der Waage. Wer die Regeln kennt, sichert sich sein lebenslanges Bleiberecht. Wer sie ignoriert, riskiert seinen besonderen Status aus dem Austrittsabkommen. Doch was bedeutet „Kontinuität“ eigentlich genau? Und wie wirken sich Reisen oder längere Auslandsaufenthalte auf den Weg zum Daueraufenthalt aus? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Was ist die „Kontinuität des Aufenthalts“?
Einfach erklärt: Es ist der Nachweis, dass du seit dem Brexit-Stichtag am 31. Dezember 2020 tatsächlich in Deutschland gelebt hast – und zwar ohne „zu lange“ Unterbrechungen.
Diese Kontinuität ist deine Eintrittskarte für zwei Dinge:
Der Weg zum Daueraufenthalt: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt hast du es geschafft und erhältst ein dauerhaftes Bleiberecht (“Brexit-Daueraufenthalt”).
Schutz deines Status: Verletzt du die Regeln der Kontinuität, verlierst du deine Rechte aus dem Austrittsabkommen und wirst rechtlich wie ein „normaler“ Drittstaatsangehöriger behandelt.
Die Zeitfalle: Was gilt als Unterbrechung?
Der Brexit-Daueraufenthalt erfordert jedoch einen ununterbrochenen Aufenthalt. Niemand erwartet aber, dass du 365 Tage im Jahr an deinem Wohnort bist. Es gibt Spielräume für Reisen und Lebensereignisse. Aber Achtung: Wer die Grenzen überschreitet, setzt die „Uhr“ für den 5-Jahres-Zeitraum auf Null zurück.
Erlaubte Abwesenheiten (vor Erhalt des Daueraufenthalts):
Die 6-Monats-Regel: Du darfst innerhalb eines Jahres insgesamt bis zu 6 Monate weg sein (z. B. für Urlaub oder Besuche in der Heimat).
Die 12-Monats-Ausnahme: Einmalig darfst du bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate fehlen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu zählen:
Schwangerschaft und Geburt
Schwere Krankheit
Studium oder Berufsausbildung
Entsendung zur Arbeit in ein anderes Land
Militärdienst: Pflichtdienste im Ausland sind generell unschädlich.
Wichtig: Bleibst du ohne triftigen Grund länger als 6 Monate weg, bricht die Kontinuität. Dein Weg zum Daueraufenthalt beginnt dann wieder bei Tag 1 – sofern du überhaupt noch ein Einreisterecht unter dem Abkommen hast.
Das Ziel: Das Daueraufenthaltsrecht
Hast du die ersten 5 Jahre erfolgreich absolviert, ändert sich alles. Sobald du das Daueraufenthaltsrecht besitzt (erkennbar an dem entsprechenden Vermerk in deinem Aufenthaltsdokument-GB), genießt du deutlich mehr Freiheit. Mit dem Daueraufenthaltsstatus darfst du bis zu 5 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Deutschlands verbringen, ohne dein Recht zu verlieren. Erst bei einer Abwesenheit, die länger als 5 Jahre am Stück dauert, erlischt dieser privilegierte Status.
Fazit
Die ersten fünf Jahre in Deutschland sind die wichtigsten. Achte darauf, deine Abwesenheiten zu dokumentieren, falls du die 6-Monats-Grenze streifst. Sobald du die Hürde zum Daueraufenthalt genommen hast, bist du rechtlich wesentlich flexibler aufgestellt.



