Neue Empfehlungen der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“: Rückschritt für Fachkräfte
- Mirko Vorreuter, LL.B.
- 21. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Juli

Der Abschlussbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ wirbt unter der Überschrift „Deutschland braucht Einwanderer – Aufnahmeverfahren und Integration werden verbessert“ mit konkreten Maßnahmen zur Neugestaltung von Integrationsprozessen. Doch was zunächst nach Fortschritt klingt, offenbart bei näherer Betrachtung gravierende Schwächen – insbesondere mit Blick auf das Fachkräfteeinwanderungsrecht.
Im Zentrum steht die These, der Bund sei aktuell für zu viele Integrationsleistungen verantwortlich, während Länder und Kommunen angeblich mehr von Bildung und Ausbildung verstünden. Diese Prämisse soll die Grundlage für eine Verlagerung von Aufgaben bilden. Selbst wenn man dieser These folgen wollte – was bereits diskutabel ist –, ergibt sich daraus noch lange kein Argument gegen eine bundesweit koordinierte Organisation von Eingliederungsmaßnahmen etwa durch das BAMF. Eine zentrale Steuerung sorgt für vergleichbare Standards. Fachkräfte sind innerhalb Deutschlands mobil. Es darf keinen Unterschied machen, ob sie in Bayern oder Sachsen starten – bundesweit einheitliche Angebote sind entscheidend.
Problematisch ist zudem die massive Überschätzung der Leistungsfähigkeit der Kommunen und Länder, die sich durch den gesamten Maßnahmenkatalog zieht. Die Ausländerbehörden sollen demnach zu „zentralen Anlaufstellen“ werden, sofern es gelingt, sie besser personell und technisch auszustatten. Diese Voraussetzung wird jedoch nicht nur unbelegt behauptet – sie bleibt auch ohne jede Umsetzungsstrategie. Es fehlt an jeglicher Auseinandersetzung mit der Frage, woher die finanziellen Mittel für attraktivere Gehälter im öffentlichen Dienst kommen sollen, und wie diese in allen Bundesländern gleichermaßen verfügbar gemacht werden können. Ebenso bleibt offen, was genau eine „bessere technische Ausstattung“ bedeutet: Geht es um schnellere Hardware, moderne Software oder tiefgreifende Prozessdigitalisierung?
Besonders irritierend ist der Verweis, die vorgeschlagenen Lösungen seien auch im Bereich des Asylverfahrens und der Arbeitsmarktintegration von Geduldeten anwendbar. Gerade im Asylverfahren aber ist die Zuständigkeit klar geregelt: Die Durchführung liegt beim BAMF – einer Bundesbehörde. Warum dann kommunale Ausländerbehörden als erste Anlaufstellen fungieren sollten, bleibt rätselhaft. Ein derartiger Vorschlag offenbart vielmehr ein grundlegendes Missverständnis der Verwaltungsrealität.
Fazit
Insgesamt lässt der Bericht einen klaren Mangel an fachlicher Tiefe erkennen. Die Handlungsempfehlungen wirken oberflächlich, teilweise widersprüchlich und zeugen nicht von ausreichender Sachkenntnis. Was wie ein Reformvorschlag daherkommt, ist bei genauerer Betrachtung ein Rückschritt – zumindest für die Fachkräfteeinwanderung. Die Steuerung der Fachkräfteeinwanderung gehört zwingend auf Bundesebene. Nur so lassen sich einheitliche Standards, effiziente Verfahren und echte Mobilität innerhalb Deutschlands gewährleisten. Die Handlungsempfehlungen der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ verkennen die Herausforderungen – und gefährden damit die Handlungsfähigkeit, die sie selbst propagieren.