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Neustrukturierung in der Berliner Ausländerbehörde: Neue Abteilungen F und M

  • Autorenbild: VISAGUARD Sekretariat
    VISAGUARD Sekretariat
  • 14. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
picture of landesamt für Einwanderung

Zum 1. Oktober 2025 hat die Berliner Ausländerbehörde (Landesamt für Einwanderung (LEA)) ihre Organisationsstruktur geändert. Die bisherige Abteilung E, die für Aufenthaltstitel und Einbürgerungen zuständig war, wurde in zwei eigenständige Abteilungen aufgeteilt: Abteilung F („Befreundete Staaten“) und Abteilung M („Migration“). Ziel dieser Umstrukturierung ist es, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Zuständigkeiten klarer zu ordnen. Für Antragstellerinnen und Antragsteller bedeutet dies, dass sie künftig sehr genau prüfen müssen, an welche Abteilung ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung zu richten ist.


Wer fällt unter die Abteilung F („Befreundete Staaten“)?

Die neu geschaffene Abteilung F ist zuständig für Staatsangehörige bestimmter Länder, die von der Berliner Ausländerbehörde als „befreundete Staaten“ (u.a. sogenannte “Best-Friends-Staaten” bezeichnet werden. Dazu gehören nicht nur EU- und EWR-Staaten sowie die Schweiz, sondern auch Länder wie Australien, Kanada, die USA, das Vereinigte Königreich, Japan oder Israel. Auch Staaten des westlichen Balkans wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo oder Serbien fallen in diesen Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus zählen unter anderem Brasilien, Georgien, Südkorea oder Neuseeland ebenfalls dazu. Wer aus diesen Ländern stammt, muss seine Anträge künftig bei Abteilung F einreichen. Diese Bündelung soll die Verfahren für diese Gruppe von Antragstellern vereinfachen und beschleunigen.


Abteilung M („Migration“) für alle übrigen Drittstaatsangehörigen

Für Antragsteller aus allen anderen Herkunftsstaaten ist künftig die Abteilung M zuständig. Dazu zählen die meisten Länder Asiens, Afrikas, Lateinamerikas (mit Ausnahme von Brasilien, Honduras und El Salvador) sowie zahlreiche andere Staaten. Wer beispielsweise aus Indien, China, Russland, der Türkei oder afrikanischen Staaten kommt, muss seine Anträge künftig direkt an die Abteilung M richten. Mit dieser Trennung möchte die Ausländerbehörde die Vielzahl an Anträgen gezielter steuern und eine gleichmäßigere Bearbeitung ermöglichen.


Was bedeutet die Änderung für Betroffene?

Für viele Antragstellerinnen und Antragsteller ist die richtige Einordnung entscheidend, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Wer seinen Antrag versehentlich bei der falschen Abteilung einreicht, muss mit zusätzlichen Wartezeiten rechnen, da die Unterlagen intern weitergeleitet werden müssen. Insbesondere Unternehmen, die regelmäßig Fachkräfte aus dem Ausland einstellen, sollten darauf achten, ob ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Abteilung F oder M fallen. Auch für internationale Studierende und Selbständige ist die richtige Zuordnung wichtig, um rechtzeitig an ihre Aufenthaltstitel zu kommen.


Fazit: Gut vorbereitet zum Termin

Die Umstrukturierung der Berliner Ausländerbehörde zum 1. Oktober 2025 ist für viele Betroffene zunächst ungewohnt, soll aber langfristig die Abläufe vereinfachen. Damit Sie keine wertvolle Zeit verlieren, ist es wichtig, die Zuständigkeit Ihrer Abteilung im Vorfeld zu prüfen. Eine aktuelle Übersicht über die beiden neuen Abteilungen sowie deren Zuständigkeiten stellt die Ausländerbehörde auf ihrer Website zur Verfügung. Für alle, die sich unsicher sind, kann es sinnvoll sein, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. VISAGUARD unterstützt dabei, die richtige Abteilung zu identifizieren und sorgt dafür, dass Anträge vollständig und korrekt eingereicht werden. So können Antragsteller und Unternehmen sicherstellen, dass die Umstellung nicht zum Hindernis, sondern zur Chance für eine schnellere Bearbeitung wird.


Hier gibts zum neuen Organigramm des LEA ab dem 01.05.2025: https://www.berlin.de/einwanderung/_assets/organigramm-und-kontakte.pdf?ts=1759236831


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