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Nicht anders zu erwarten: Bundesregierung würgt Integration ab


Während das Bundesministerium für Arbeit und Sozialwesen (BMAS) lautstark verkündet, dass Deutschland jede helfende Hand braucht und Geflüchtete sowie Fachkräfte schneller in Lohn und Brot gebracht werden sollen, wird im Hintergrund leise, aber bestimmt der Stecker gezogen. Es ist eine paradoxe Situation: Man fordert Integration durch Arbeit, entzieht den Menschen aber gleichzeitig das wichtigste Werkzeug dafür – die Sprache. Die Bundesregierung dünnt langsam das Angebot an Integrationskursen aus und setzt so ihren integrations- und migrationskritischen Kurs fort.


Als auf das Visumsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beobachten wir diese Entwicklung mit einer Mischung aus professioneller Gelassenheit und politischer Sorge. Es geht um ein aktuelles Trägerrundschreiben des BAMF, das in der Bildungslandschaft für Entsetzen sorgt. Bis auf Weiteres werden keine neuen Zulassungen für Integrationskurse mehr erteilt. Betroffen sind Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine und sogar EU-Bürger. Die Begründung? Fehlende Haushaltsmittel. Was auf den ersten Blick wie ein rein administrativer Vorgang wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein handfester politischer Kurswechsel, der die Grundfesten der bisherigen Integrationslogik erschüttert.


Die rechtliche Realität: Warum Fachkräfte ruhig schlafen können

In unserer täglichen Beratungspraxis für Unternehmen und ausländische Spezialisten stellt sich nun natürlich die Frage, welche Auswirkungen dieses „Austrocknen“ der Kurse auf den Aufenthaltstitel hat. Hier können wir als Kanzlei eine gewisse Entwarnung geben. Zwar sieht das Gesetz in § 8 Abs. 3 AufenthG vor, dass die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis davon abhängig gemacht werden soll, dass der Ausländer seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. In der Theorie klingt das nach einer hohen Hürde. In der juristischen Praxis für Fachkräfte jedoch hat diese Regelung bisher kaum eine nennenswerte Rolle gespielt.


Wir erleben so gut wie nie, dass die Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit ernsthaft an einem fehlenden Integrationskurs scheitert. Selbst wenn eine Ausländerbehörde diesen Punkt aufgreifen sollte, stehen uns als Rechtsanwälte zahlreiche Argumente zur Verfügung, um diese Hürde zu umschiffen. Oftmals fehlt es bereits an der formellen Verpflichtung durch die Behörde, oder es liegen berufliche Gründe vor, die eine Teilnahme unzumutbar machen. Für die klassische IT-Fachkraft aus Indien oder den Ingenieur aus Brasilien ist der staatliche Integrationskurs meist ohnehin kein effizientes Instrument, da diese Zielgruppe häufig bereits über Sprachkenntnisse verfügt oder im Arbeitsalltag Englisch spricht. Die rechtliche Gefahr einer Ausweisung oder Nicht-Verlängerung allein wegen eines fehlenden BAMF-Kurses ist daher für hochqualifizierte Arbeitsmigranten als äußerst gering einzustufen.


Der Job-Turbo als Luftnummer ohne sprachliches Fundament

Doch auch wenn das individuelle Risiko für die Fachkraft gering sein mag, so ist der gesamtwirtschaftliche Schaden der aktuellen Politik immens. Der „Job-Turbo“ basiert auf einer logischen Kette: Ein schneller Sprachkurs führt zu einem schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt, gefolgt von berufsbegleitender Qualifizierung. Wenn nun das BAMF die Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG faktisch stoppt, bricht das erste Glied dieser Kette weg. Integration wird damit schleichend zur Privatleistung privatisiert. Wer es sich leisten kann, zahlt seinen Sprachkurs selbst; wer nicht, bleibt draußen.


Für Unternehmen bedeutet das eine erhebliche Mehrbelastung. Wenn der Staat sich aus der Sprachförderung zurückzieht, landet der Aufwand für die Qualifizierung direkt auf den Schreibtischen der Personalabteilungen. Wir sprechen hier nicht nur von den Kosten für private Sprachschulen. Es geht um einen deutlich höheren Onboarding-Aufwand, mehr Missverständnisse im Betriebsalltag und letztlich eine höhere Abbruchquote in den ersten Monaten der Beschäftigung. Wenn die Bundesregierung Integration als „weiches Thema“ behandelt, verkennt sie, dass Sprache ein knallharter Standortfaktor ist. Integration ist Produktivität und Risikomanagement. Ohne staatlich geförderte Basissprachkurse mutiert die Fachkräftesicherung zu einem teuren Experiment für den Mittelstand.


Ein bedenklicher Trend: Migrationspolitik nach Kassenlage

Was uns als Kanzlei besonders beunruhigt, ist das politische Signal, das hinter dieser „Haushaltslogik“ steht. Dass Milliarden in Sicherheit und Verteidigung fließen, ist in der aktuellen Weltlage nachvollziehbar. Dass jedoch gleichzeitig die Mittel für das soziale Fundament unserer Einwanderungsgesellschaft gestrichen werden, ist kurzsichtig. Wenn Menschen aus der Ukraine oder Unionsbürger trotz freier Plätze in den Kursen nicht mehr zugelassen werden, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich zur Integration bereit erklärt haben. Es entsteht eine Perspektivlosigkeit, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was die Politik vorgibt zu wollen: Menschen sollen schnellstmöglich unabhängig von staatlichen Transferleistungen werden. Wer aber nicht einmal die Grundlagen der Landessprache lernen darf, wird systematisch in der Abhängigkeit gehalten. Aus der Perspektive des Visumsrechts beobachten wir hier eine gefährliche Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Fachkräfteeinwanderung und der bürokratischen Realität, die den Zuzugswilligen immer neue Steine in den Weg legt.


Fazit: Pragmatismus schlägt Bürokratie, aber die Richtung stimmt nicht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuelle Ausdünnung der Integrationskurse für die rechtliche Beständigkeit der Aufenthaltstitel unserer Mandanten – insbesondere der Fachkräfte – kaum eine unmittelbare Gefahr darstellt. Die rechtlichen Hürden des § 8 AufenthG lassen sich in der Praxis meist gut bewältigen, da die Behörden selbst wissen, dass ein Mangel an Kursplätzen nicht dem Einzelnen angelastet werden kann. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack.


Die Bundesregierung sendet ein verheerendes Signal an potenzielle Zuwanderer und die heimische Wirtschaft. Integration ist kein „Nice-to-have“, sondern die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftlichen Erfolg. Wer am Sprachkurs spart, zahlt später doppelt für die Folgen mangelnder Teilhabe. Wir werden die weitere Entwicklung genau beobachten und unsere Mandanten weiterhin mit pragmatischen juristischen Lösungen durch den dichten Nebel der deutschen Bürokratie steuern.

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