Polizei warnt vor unerlaubter Einreise durch "Lookalike"-Betrug
- Isabelle Manoli

- 12. Juli
- 3 Min. Lesezeit

Die Grenzkontrollen an deutschen Flughäfen gelten als einige der strengsten weltweit. Wer als hochqualifizierte Fachkraft aus den USA, Großbritannien oder Kanada einreist, kennt das Prozedere: Pass vorlegen, Visum oder Aufenthaltserlaubnis prüfen lassen, ein freundliches Nicken und der Weg in die neue berufliche Heimat ist frei. Doch hinter den Kulissen der Bundespolizei wächst derzeit die Wachsamkeit für ein Phänomen, das die Sicherheitsbehörden zunehmend beschäftigt. Es geht um das sogenannte „Lookalike-Prinzip“.
Wie funktioniert das „Lookalike-Prinzip“ bei der Einreise?
Beim „Lookalike“-Betrug werden keine Dokumente aufwendig gefälscht. Stattdessen nutzen Personen die echten, legalen Ausweisdokumente und Aufenthaltserlaubnis von anderen Personen, die ihnen optisch extrem ähnlich sehen. Das Ziel ist es, die Beamten bei der Passkontrolle oder das Personal der Fluggesellschaften zu täuschen, um eine vermeintlich legale Einreise zu erschwindeln. Jüngste Großrazzien der Bundespolizei, unter anderem in Leipzig, haben gezeigt, dass hierbei gezielt echte deutsche Aufenthaltserlaubnis ins Ausland geschickt werden, um Dritten die Einreise zu ermöglichen. Da die technischen Hürden für die Fälschung moderner, biometrischer Papiere extrem hoch sind, weichen Kriminelle auf diesen vermeintlich einfacheren Trick aus. Doch die Behörden haben massiv aufgerüstet.
Warum betrifft dieses Thema auch hochqualifizierte Expats und Arbeitgeber?
Für international agierende Unternehmen, HR-Abteilungen sowie ausländische Akademiker, Young Professionals und Studenten mag dieses Phänomen zunächst nach einem Problem der illegalen Migration klingen. Die Auswirkungen spüren jedoch alle. Die Bundespolizei hat weltweit rund fünfzig spezialisierte Dokumenten- und Visumberater an deutschen Auslandsvertretungen und strategisch wichtigen Flughäfen stationiert, um den Missbrauch von Identitäten zu bekämpfen. Im vergangenen Jahr wurden so über 35.000 unerlaubte Einreisen verhindert. Für Sie als Top-Talent aus Kanada oder den USA oder als Arbeitgeber in Deutschland bedeutet dies: Die Überprüfungen bei der Vergabe von Visa und bei der Einreisekontrolle werden spürbar strenger. Ein Generalverdacht besteht zwar nicht, aber minimale Unstimmigkeiten bei den biometrischen Daten oder dem Lichtbild können schnell zu intensiven Nachfragen führen. Als Anwaltskanzlei für Visumsrecht erleben wir immer wieder, dass rechtmäßige Antragsteller durch bürokratische Verzögerungen aufgrund verschärfter Kontrollmechanismen belastet werden. Dies gilt insbesondere für manche Länder in Asien oder Afrika. Besonders negativ sticht hier das Generalkonsulat Lagos (Nigeria) hervor, welches in vielen Fällen mit der Aufdeckung angeblicher Fälschungen daneben liegt.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Ausweismissbrauch?
Wer ein fremdes Ausweisdokument nutzt oder das eigene Dokument einer anderen Person für die Einreise überlässt, bewegt sich im Bereich der Kriminalität. Das deutsche Recht kennt hier keine Kulanz. Die unerlaubte Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltserlaubnis ist nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) strafbar. Viel gravierender für Personen, die bereits legal in Deutschland leben und ihren Pass zur Verfügung stellen, ist jedoch der Tatbestand des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 AufenthG. Das Überlassen von echten Aufenthaltserlaubnis an Dritte zur Erschleichung der Einreise wird strafrechtlich verfolgt und führt unweigerlich zum unwiderruflichen Verlust des eigenen Aufenthaltsrechts.
In Zeiten, in denen die Behörden bei Identitätsprüfungen extrem sensibel reagieren, ist absolute Transparenz und rechtliche Präzision bei der Beantragung von Aufenthaltserlaubnis das wichtigste Gut. Arbeitgeber und Human Ressource Abteilungen sollten sicherstellen, dass die Visums-Prozesse für ihre ausländischen Mitarbeiter lückenlos und sauber dokumentiert sind. Wenn Young Professionals oder Studenten aus dem angelsächsischen Raum nach Deutschland kommen, empfiehlt es sich, alle Dokumente – vom Arbeitsvertrag bis zur Bestätigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – perfekt vorbereitet mitzuführen. Sollte es bei der Einreise oder im Visumsverfahren bei den Auslandsvertretungen zu Missverständnissen bezüglich der Identität oder der Dokumentenechtheit kommen, ist schnelles, juristisches Handeln gefragt. Wir unterstützen Unternehmen und Expats dabei, behördliche Hürden rechtssicher zu überspringen und Verzögerungen im Keim zu ersticken.
Fazit
Das „Lookalike-Prinzip“ zeigt, wie kreativ Kriminelle bei der Umgehung von Grenzkontrollen vorgehen, verdeutlicht aber auch, warum die deutsche Bundespolizei die Kontrollintensität weltweit verschärft. Für die legale Migration von akademischen Fachkräfte und deren Familien hat dies zur Folge, dass Identitätsprüfungen akribischer denn je durchgeführt werden. Umso wichtiger ist es, dass Ihr Aufenthalt von Anfang an auf einem rechtlich absolut sicheren Fundament steht. Als erfahrene Anwaltskanzlei im Visumsrecht stehen wir an Ihrer Seite, um HR-Abteilungen zu entlasten und internationalen Talenten den reibungslosen, legalen Start in Deutschland zu garantieren.



