Trotz AfD-Erfolg: Ostdeutschland braucht laut IW-Studie internationale Fachkräfte

Zwei Meldungen prägten die erste Septemberwoche 2026 in Ostdeutschland – und auf den ersten Blick weisen sie in entgegengesetzte Richtungen. Am 4. September veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht mit einer klaren Kernaussage: Ohne internationale Fachkräfte läge die Beschäftigung in den ostdeutschen Flächenländern heute um rund 191.000 Stellen niedriger. Zwei Tage später, am 6. September, wurde die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent stärkste Kraft und verdoppelte ihr Ergebnis von 2021 nahezu. Am 20. September folgt die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern, wo Umfragen die AfD ebenfalls klar vorn sehen. Für Personalabteilungen, die eine Fachkraft aus den USA, Großbritannien oder Kanada nach Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt holen wollen, und für internationale Fachkräfte, die selbst über einen Umzug nachdenken, wirft diese Gleichzeitigkeit naheliegende Fragen auf: Bleibt die Region wirtschaftlich attraktiv? Und was bedeutet das politische Klima konkret für die eigene Aufenthaltserlaubnis, den Arbeitsvertrag oder die Familienplanung vor Ort? Wir ordnen die Studienergebnisse ein und erklären, was sich rechtlich tatsächlich ändert – und was nicht.
Warum wächst die Wirtschaft im Osten schneller, während die Beschäftigung stagniert?
Die IW-Ökonomen Fabian Semsarha, Gero Kunath und Lydia Malin zeigen in ihrem Kurzbericht 59/2026 einen auf den ersten Blick widersprüchlichen Befund. Zwischen 2015 und 2019 wuchs das Bruttoinlandsprodukt in den ostdeutschen Flächenländern mit durchschnittlich 2,0 Prozent pro Jahr sogar schneller als im Westen (1,7 Prozent). Seit der Corona-Pandemie hat sich das Wachstum bundesweit deutlich abgeschwächt, doch der Osten hält sich mit 0,05 Prozent pro Jahr noch knapp im positiven Bereich, während Westdeutschland mit minus 0,01 Prozent leicht schrumpft. Bei der Beschäftigung zeigt sich das Gegenteil: Die Zahl qualifizierter sozialversicherungspflichtig Beschäftigter stieg in Ostdeutschland zwischen 2014/2015 und 2024/2025 nur um 3,0 Prozent, in Westdeutschland dagegen um 14,6 Prozent. Am aktuellen Rand, zwischen 2019/2020 und 2024/2025, sank die ostdeutsche Beschäftigung sogar um 1,1 Prozent, während sie im Westen um 3,9 Prozent zulegte. Der Grund liegt vor allem in der Demografie: Die geburtenstarken Jahrgänge der DDR-Ära gehen derzeit in großer Zahl in Rente, und der Osten verliert dadurch überproportional viele erfahrene deutsche Arbeitskräfte aus dem Erwerbsleben.
Welchen Beitrag leisten internationale Fachkräfte zur Beschäftigungsstabilität?
Genau an dieser Stelle setzt der zweite zentrale Befund der Studie an: Ohne Zuwanderung aus EU- und Drittstaaten läge die Beschäftigung in den ostdeutschen Flächenländern um rund 191.000 qualifizierte Arbeitskräfte oder 5,3 Prozent niedriger. Bis 2019 trugen vor allem deutsche und EU-Beschäftigte zum Aufbau bei, seither ist der Wachstumsbeitrag deutscher Fachkräfte demografiebedingt negativ, und der Beitrag von Drittstaatenangehörigen gewinnt kontinuierlich an Gewicht. Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich: In Sachsen-Anhalt und Thüringen sank die Zahl qualifizierter Beschäftigter trotz Zuwanderung um 6.448 beziehungsweise 12.207 Personen. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ging die Zahl deutscher Fachkräfte ebenfalls zurück, wurde von internationalen Fachkräften jedoch mehr als ausgeglichen – mit einem Nettozuwachs von 18.223 beziehungsweise 49.933 Beschäftigten. Sachsen ist das einzige ostdeutsche Flächenland, das sowohl bei ausländischen (+67.317) als auch bei deutschen Fachkräften (+3.661) zulegte. Besonders wichtig sind internationale Fachkräfte in Engpassberufen: Rund 160.000 von ihnen arbeiten derzeit in Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, etwa als Berufskraftfahrer, Ärztin, in der Pflege, der Kfz-Technik, als Koch oder im Gastroservice.
Was ändert sich durch die AfD-Wahlerfolge rechtlich tatsächlich – und was nicht?
Hier lohnt sich ein nüchterner juristischer Blick, denn in der Beratungspraxis erleben wir regelmäßig, dass Wahlergebnisse eine Verunsicherung auslösen, die über die tatsächliche Rechtslage weit hinausgeht. Das Aufenthaltsrecht – also die Voraussetzungen für Visum, Blaue Karte oder Chancenkarte – ist Bundesrecht. Es wird im Aufenthaltsgesetz geregelt, insbesondere in den §§ 18a, 18b, 18g und 20a AufenthG für Fachkräfte, und kann durch ein Landesparlament nicht im Alleingang geändert werden, unabhängig davon, welche Partei dort stärkste Kraft wird. Wer bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt oder ein Verfahren laufen hat, ist von einem Landtagswahlergebnis rechtlich zunächst nicht betroffen. Was sich jedoch sehr wohl ändern kann, ist die Verwaltungspraxis vor Ort: Die Ausländerbehörden sind Landes- beziehungsweise Kommunalbehörden, ihre Personalausstattung, Digitalisierung und Bearbeitungsprioritäten hängen von Landeshaushalten und politischen Schwerpunktsetzungen ab. Eine Landesregierung kann also nicht die Bundesgesetze ändern, aber sehr wohl beeinflussen, wie zügig, freundlich und rechtssicher ein Amt vor Ort tatsächlich arbeitet – ein Unterschied, den viele Ratgeber im Internet übersehen und der in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf Wartezeiten und Terminvergabe hat.
Wie wirkt sich das politische Klima auf Fachkräfte und Arbeitgeber in der Praxis aus?
Aus der Bearbeitung mehrerer hundert Verfahren wissen wir, dass die eigentliche Herausforderung selten im Gesetzestext liegt, sondern in der gelebten Verwaltungspraxis und im gefühlten Klima vor Ort. Für Personalabteilungen, die eine Fachkraft aus den USA, Großbritannien oder Kanada nach Ostdeutschland entsenden wollen, ist das politische Signal einer Wahl daher kein rein abstraktes Thema, sondern eine ganz konkrete Frage des Employer Branding: Wird die Fachkraft die Zusage annehmen, wenn Kolleginnen und Freunde von den Wahlergebnissen lesen? Die IW-Studie benennt genau diesen Punkt selbst als Stellschraube: Neben Bürokratieabbau und mehr verfügbarem Wohnraum nennen die Autoren ausdrücklich Weltoffenheit und politisches Klima als Faktoren, die über künftige Zuwanderung mitentscheiden. Gleichzeitig gilt: Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche ist unabhängig vom Wahlausgang gesetzlich verboten, und wer sich benachteiligt fühlt, hat unabhängig von der politischen Großwetterlage rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Wer nichts unternimmt und einfach abwartet, verschenkt in der Regel wertvolle Zeit; wer den Antrag in Eigenregie oder allein mit generischen Online-Vorlagen stellt, übersieht häufig genau die regionalen Besonderheiten der jeweiligen Ausländerbehörde, die über Erfolg oder Verzögerung eines Verfahrens entscheiden.
Was raten wir Arbeitgebern und Fachkräften in Ostdeutschland jetzt konkret?
Unternehmen, die dringend auf eine internationale Fachkraft angewiesen sind, sollten die politische Debatte von der rechtlichen Planung trennen und beides dennoch zusammen denken: Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Entsendung und beim Aufbau strukturierter Prozesse für die Blaue Karte EU oder die Chancenkarte, damit Zusagen nicht an vermeidbaren Formfehlern oder unrealistischen Zeitplänen scheitern. Für Fachkräfte selbst empfehlen wir, die eigene Aufenthaltsstrategie – vom Antrag über die Verlängerung bis zur späteren Einbürgerung – frühzeitig und auf Basis der tatsächlichen Gesetzeslage zu planen, statt sich von tagesaktuellen Schlagzeilen leiten zu lassen. Gerade weil sich die Verwaltungspraxis einzelner Ämter im Detail unterscheidet, lohnt sich ein Vergleich: Das Landesamt für Einwanderung in Berlin etwa gilt vielen Mandantinnen und Mandanten als vergleichsweise strukturiert, während kleinere Ausländerbehörden in ländlichen Regionen Ostdeutschlands mit anderen Kapazitäten arbeiten. Wer diese Unterschiede kennt, kann realistischer planen und typische Verzögerungen vermeiden.
Fazit
Die IW-Studie und die jüngsten Landtagswahlen erzählen dieselbe Geschichte aus zwei verschiedenen Perspektiven: Ostdeutschland ist wirtschaftlich bereits heute auf internationale Fachkräfte angewiesen, um den demografisch bedingten Beschäftigungsrückgang abzufedern, während die politische Stimmung in Teilen der Region zumindest wahrgenommen zunehmend rauer wird. Rechtlich ändert ein Landtagswahlergebnis an bestehenden Aufenthaltstiteln und am Bundesrecht zunächst nichts – wohl aber kann es die Verwaltungspraxis vor Ort und die Wahrnehmung der Region bei internationalen Talenten beeinflussen. Wer als Arbeitgeber oder als Fachkraft auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich nicht auf Vermutungen verlassen, sondern auf eine belastbare rechtliche Einschätzung des eigenen Falls.




