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Studie: Zuwanderung nach Deutschland wird weniger


235.000 Menschen sind im Jahr 2025 per Saldo nach Deutschland gezogen – so wenige wie zuletzt 2010, das Corona-Jahr 2020 ausgenommen. Noch 2023 lag dieser Wert bei über 660.000. Wer als Arbeitgeber dringend internationale Fachkräfte sucht oder als gut ausgebildeter Ausländer zwischen mehreren Zielländern wählen kann, sollte diese Entwicklung nicht als abstrakte Statistik abtun. Sie verändert die Ausgangslage für Visumverfahren, Personalplanung und die Frage, wie schnell sich ein Umzug nach Deutschland überhaupt noch realisieren lässt. Wir ordnen die Zahlen aus anwaltlicher Sicht ein und zeigen, was Unternehmen, Fachkräfte und Familien aus den USA, Großbritannien und Kanada jetzt konkret beachten sollten.


Wie stark ist die Zuwanderung nach Deutschland tatsächlich zurückgegangen?

Die Zahlen sind eindeutig. 2023 wanderten netto noch rund 663.000 Menschen mehr nach Deutschland ein als aus, 2024 waren es rund 430.000, 2025 nur noch 235.000. Zwei Entwicklungen treiben diesen Rückgang: Erstens sinkt die Fluchtmigration deutlich – die Zahl der Asylerstanträge fiel von 329.000 im Jahr 2023 auf 113.000 im Jahr 2025, bei syrischen Staatsangehörigen sogar um gut drei Viertel auf 23.000, nachdem sich die Lage im Heimatland nach dem Ende des Assad-Regimes verändert hat. Auch bei Geflüchteten aus der Ukraine, die außerhalb des regulären Asylsystems aufgenommen werden, ging die Nettozuwanderung von 116.000 (2024) auf 89.500 (2025) zurück. Zweitens – und das betrifft den Arbeitsmarkt unmittelbar – verlassen inzwischen mehr Menschen aus den 2004 und später beigetretenen EU-Mitgliedstaaten Deutschland, als von dort zuziehen: 2025 stand ein Wanderungsverlust von rund 45.000 Personen zu Buche.


Warum kehren immer mehr EU-Bürger Deutschland den Rücken?

Der Trend hat handfeste ökonomische Gründe. Das Wohlstandsgefälle zwischen Deutschland und den neuen EU-Mitgliedstaaten ist in den vergangenen Jahren spürbar kleiner geworden, während der demografische Wandel in diesen Ländern selbst zu wachsenden Fachkräfteengpässen führt. Wer als Arbeitgeber bislang auf die vergleichsweise unkomplizierte europäische Freizügigkeit gesetzt hat, um Personallücken zu schließen, wird diese Quelle in den kommenden Jahren spürbar schrumpfen sehen. Der Blick muss sich stärker Richtung Drittstaaten richten – und damit auf komplexere, aber gut gestaltbare Zuwanderungswege.


Was bedeutet der Rückgang für Arbeitgeber und den Fachkräftemangel?

Wer heute keine aktive Rekrutierungsstrategie für internationale Fachkräfte hat, wird in wenigen Jahren spürbar im Nachteil sein. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die rechtlichen Instrumente in den letzten Jahren deutlich erweitert: Über § 18 AufenthG steht Fachkräften mit akademischer oder qualifizierter Berufsausbildung ein Aufenthaltstitel offen, über § 18g AufenthG die Blaue Karte EU für Akademiker mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag und Mindestgehalt. Für konzerninterne Transfers gewinnen strukturierte Entsendungen zunehmend an Bedeutung, insbesondere wenn US-amerikanische oder britische Muttergesellschaften Personal befristet nach Deutschland schicken. Aus unserer Praxis wissen wir: Unternehmen unterschätzen regelmäßig, wie lange die Bearbeitung bei den zuständigen Behörden tatsächlich dauert, und planen Startdaten, die sich rechtlich schlicht nicht halten lassen.


Welche Chancen ergeben sich für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien und Kanada?

Weniger Zuwanderung insgesamt bedeutet mehr Verhandlungsmacht für jene, die kommen wollen. Für akademische Fachkräfte, IT-Spezialisten und andere gefragte Berufsgruppen aus den USA, Großbritannien und Kanada eröffnet das reale Chancen – vorausgesetzt, der Visumsprozess wird von Anfang an sauber aufgesetzt. Die Chancenkarte ermöglicht seit ihrer Einführung auch Personen ohne konkretes Jobangebot eine befristete Einreise zur Arbeitsplatzsuche, sofern ein Punktesystem aus Qualifikation, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung erfüllt wird. Wer bereits ein Angebot hat, benötigt für das reguläre Visum und die spätere Aufenthaltserlaubnis unter anderem einen gesicherten Lebensunterhalt im Sinne von § 5 AufenthG, eine ausreichende Krankenversicherung sowie – oft unterschätzt – eine im Vorfeld gesicherte Wohnung, da viele Ausländerbehörden die Anmeldebestätigung als Voraussetzung für die Terminvergabe verlangen. Wer als Familie mitzieht, sollte den Familiennachzug für Ehegatte und Kinder von Beginn an mitdenken, statt ihn als nachgelagertes Problem zu behandeln.


Was plant die Politik – und was bedeutet das für künftige Visumverfahren?

Die Politik hat die Dringlichkeit erkannt, auch wenn konkrete Reformen bislang zögerlich vorankommen. Diskutiert werden schnellere Visaverfahren für Drittstaatsangehörige, eine Entlastung bei Steuern und Abgaben sowie neue Zugangswege für Berufsgruppen mit niedrigerem formalen Qualifikationsniveau, angelehnt an die bestehende Westbalkanregelung nach § 26 Abs. 2 BeschV. Für die Praxis bedeutet das: Wer sich frühzeitig informiert und seinen Antrag rechtssicher vorbereitet, profitiert von jeder Verfahrensbeschleunigung sofort – während schlecht vorbereitete Anträge auch in einem schnelleren System an denselben formalen Hürden scheitern wie bisher.

Warum reichen Eigenrecherche und Standardformulare oft nicht aus?

Die naheliegendste Reaktion auf einen komplizierten Visumantrag ist häufig, es zunächst selbst zu versuchen oder sich auf allgemeine Informationsportale zu verlassen. Beides birgt Risiken, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Wir haben hunderte Verfahren vor dem Berliner Landesamt für Einwanderung und anderen Ausländerbehörden bundesweit begleitet und kennen die ungeschriebenen Regeln, die in keinem Gesetzeskommentar stehen: welche Nachweise ein Sachbearbeiter typischerweise zusätzlich verlangt, an welcher Stelle Anträge routinemäßig liegen bleiben, und wann eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG tatsächlich vor Statusverlust schützt. Wer stattdessen abwartet oder mit einem lückenhaften Antrag ins Verfahren geht, riskiert Verzögerungen von mehreren Monaten – für Arbeitgeber ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, für Fachkräfte im schlimmsten Fall den Verlust des Jobangebots. Auch das Thema Diskriminierung im Verwaltungsverfahren begegnet uns in der Praxis immer wieder; hier kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.


Wie unterstützt visaguard Fachkräfte, Arbeitgeber und Familien konkret?

Als Kanzlei für Visumsrecht begleiten wir Fachkräfte, HR-Abteilungen und Familien durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung über Blaue Karte EU, Chancenkarte oder Entsendung bis zur Aufenthaltserlaubnis, dem Familiennachzug und, langfristig, der Einbürgerung. Sollte ein Antrag dennoch abgelehnt werden, vertreten wir auch in einem gerichtlichen Verfahren gegen die Ausländerbehörde. Für Arbeitgeber entwickeln wir strukturierte Prozesse, damit sich wiederkehrende Entsendungen und Neueinstellungen aus dem Ausland nicht bei jedem Fall neu erfinden lassen müssen.


Fazit

Die sinkende Zuwanderung nach Deutschland ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern das Ergebnis struktureller Verschiebungen in Europa und darüber hinaus. Für Arbeitgeber bedeutet das wachsenden Handlungsdruck, für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien und Kanada zugleich bessere Verhandlungspositionen – vorausgesetzt, der rechtliche Rahmen wird von Anfang an professionell gestaltet. Wer sich frühzeitig beraten lässt, vermeidet die typischen Verzögerungen im Verfahren und sichert sich einen entscheidenden Zeitvorsprung.


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