Ukrainer*innen können jetzt Führerschein umtauschen

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen worden – die Liste der Staaten, deren Führerscheine ohne Fahrprüfung in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden können. Für ukrainische Geflüchtete ist das eine spürbare Erleichterung. Weniger bekannt ist, dass genau dieselbe Liste seit Jahren auch die USA (je nach Bundesstaat), Kanada und Großbritannien umfasst. Wer als Fachkraft, im Rahmen einer Entsendung oder gemeinsam mit der Familie im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland zieht, sollte diese Regelung kennen – denn ein übersehener Führerschein kann rechtliche Folgen haben, die weit über den Verlust der Fahrerlaubnis hinausgehen.
Wie lange dürfen Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Wer aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR nach Deutschland zieht und hier seinen gewöhnlichen Wohnsitz begründet, darf gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) noch sechs Monate mit dem ausländischen Führerschein fahren. Auf Antrag kann die zuständige Behörde diese Frist um weitere sechs Monate verlängern, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zwölf Monate dauern wird – ein Detail, das gerade für kurzfristige Entsendungen mit befristetem Arbeitsvertrag relevant ist. Auch Studierende, die für ihr Studium länger als sechs Monate in Deutschland bleiben, sowie mitreisende Ehegatten und Kinder im Rahmen des Familiennachzugs fallen unter diese Frist. Wichtig: Der ausländische Führerschein muss im Original mitgeführt werden, bei nicht deutschsprachigen Dokumenten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz zusätzlich mit einer beglaubigten Übersetzung oder einem internationalen Führerschein.
Für Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten gilt eine andere Regel: Sie bleiben nach § 28 FeV bis zum Ablauf ihrer eigenen Gültigkeit uneingeschränkt gültig und können danach ohne Prüfung umgeschrieben werden.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wer nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist ohne gültige Fahrerlaubnis weiterfährt, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Was viele nicht wissen: Eine solche Verurteilung bleibt nicht folgenlos für spätere ausländerrechtliche Verfahren. Bei der Einbürgerung etwa verlangt § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz grundsätzlich Straffreiheit; nur Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe bleiben unberücksichtigt. Eine vermeintliche Kleinigkeit wie der abgelaufene Führerschein kann sich damit Jahre später bei der Einbürgerung oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als Erklärungsproblem erweisen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde oder dem Landesamt für Einwanderung entsprechende Einträge im Führungszeugnis durchaus nachfragen – ein Umstand, den viele Mandanten so nicht erwartet hätten.
Für Arbeitgeber kommt ein weiterer Punkt hinzu: Wird ein Dienstwagen genutzt, haftet im Zweifel auch das Unternehmen, wenn die Fahrerlaubnis eines entsandten Mitarbeiters nicht mehr gültig war. Personalabteilungen, die Fachkräfte aus dem Ausland holen, sollten die Umschreibung deshalb fest in ihre Relocation-Checkliste aufnehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Umschreibung nach Anlage 11 FeV?
Die Umschreibung nach § 31 FeV in Verbindung mit Anlage 11 FeV ist der komfortabelste Weg: Wer seinen Führerschein in einem gelisteten Staat erworben hat, muss in der Regel weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung ablegen. Kanada und Großbritannien sind vollständig gelistet, in den USA hängt es vom ausstellenden Bundesstaat ab: Während etwa Kalifornien, Illinois oder Washington komplett prüfungsfrei umschreiben, verlangen Bundesstaaten wie Texas, Florida oder North Carolina zusätzlich eine theoretische Prüfung – eine praktische Fahrprüfung ist dagegen für keinen US-Bundesstaat vorgesehen.
Für die Umschreibung benötigen Sie neben dem Original-Führerschein und einer Kopie einen gültigen Pass, ein biometrisches Passfoto, den Nachweis Ihrer Anmeldung (Meldebescheinigung) sowie bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung. Die Gebühr liegt in Berlin derzeit bei rund 37,50 Euro. Hier übernimmt das Bürgeramt die Antragsannahme und leitet die Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde weiter, die wiederum bei der zuständigen Auslandsvertretung die Echtheit des Führerscheins prüfen kann – ein Schritt, der in der Praxis zwei bis vier Monate dauert.
Was gilt für Führerscheine aus Ländern außerhalb der Anlage 11?
Stammt Ihr Führerschein aus einem Land, das weder zur EU, zum EWR noch zur Anlage 11 gehört, verlangt die Behörde zusätzlich einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Kurs sowie eine vollständige theoretische und praktische Fahrprüfung. Das betrifft in der Praxis vor allem Fachkräfte aus Ländern außerhalb Nordamerikas und Europas und ist entsprechend zeit- und kostenintensiver als bei den meisten Mandanten aus den USA, Großbritannien oder Kanada.
Fazit
Die Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV ist eine gute Gelegenheit, eine Regelung ins Bewusstsein zu rufen, die für Fachkräfte aus den USA, Großbritannien und Kanada längst gilt: Der ausländische Führerschein ist nach dem Umzug nur sechs Monate gültig, danach drohen bei Nichtbeachtung nicht nur ein Bußgeld, sondern eine Straftat mit möglichen Folgen für spätere aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren. Wer frühzeitig plant, spart sich unnötigen Ärger – und wer unsicher ist, wie sich die Frist zur eigenen Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung verhält, sollte sich rechtzeitig beraten lassen.




