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VG Berlin genervt vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wegen überlanger Einbürgerungsverfahren


Stellen Sie sich vor, Sie haben alles getan. Sie haben Deutsch gelernt, Sie arbeiten seit Jahren hart, Sie haben Steuern gezahlt und schließlich den lang ersehnten Antrag auf Einbürgerung gestellt. Doch dann passiert: nichts. Monate vergehen, Jahre ziehen ins Land, und die Behörde schweigt. Irgendwann bleibt nur noch der Weg zum Gericht – die Untätigkeitsklage. Man sollte meinen, dass spätestens jetzt Bewegung in die Sache kommt, schließlich blickt nun ein Richter der Verwaltung über die Schulter. Doch weit gefehlt. In Berlin erleben wir derzeit eine Situation, die selbst für erfahrene Juristen ungewöhnlich ist. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) reagiert teilweise nicht einmal mehr auf die Post des Gerichts. Doch nun scheint ein Wendepunkt erreicht. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat genug von den Ausreden und dem behördlichen Schweigen. Als Rechtsanwälte beobachten wir gerade eine deutliche Verschärfung im Ton der Justiz, die für viele Antragsteller zum Hoffnungsschimmer werden könnte.


Überlastung des LEA als Dauerzustand

Die Überlastung des Landesamtes für Einwanderung in Berlin ist kein Geheimnis. Seit der Zentralisierung der Einbürgerungsverfahren kämpft die Behörde mit einem gigantischen Berg an Altverfahren und einer gleichzeitig massiv gestiegenen Zahl an Neuanträgen. Zwar gibt es erste Berichte über Erfolge beim Abbau dieser Massen, doch die Realität in unserer täglichen Praxis als Rechtsanwaltskanzlei sieht oft anders aus. Für den Einzelnen, dessen Leben durch den fehlenden Pass blockiert ist – sei es bei der Jobsuche, bei Reisen oder der politischen Teilhabe –, ist die statistische Verbesserung kein Trost. Die Verfahren dauern in vielen Fällen schlichtweg immer noch viel zu lange. Wenn die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Monaten ohne zureichenden Grund verstreicht, ist die Untätigkeitsklage das schärfste Schwert, das uns das Verwaltungsrecht bietet. Doch was passiert, wenn selbst dieses Schwert an einer Mauer aus Schweigen abprallt?


Flut von Klagen und die Lähmung der Behörde

In den letzten Monaten ist eine regelrechte Flut von Untätigkeitsklagen über das LEA hereingebrochen. Die Behörde scheint von der schieren Anzahl der Gerichtsverfahren vollkommen überfordert zu sein. Es reicht nicht mehr aus, nur die Anträge nicht zu bearbeiten; nun schafft es das Amt offensichtlich nicht einmal mehr, die notwendigen Klageerwiderungen an das Gericht zu schicken. Das ist ein rechtsstaatliches Alarmsignal. Normalerweise ist ein Gerichtsverfahren ein strukturierter Dialog: Die Klägerseite begründet ihren Anspruch, das Gericht setzt eine Frist, und die Behörde nimmt Stellung. In Berlin jedoch herrscht oft Funkstille. Das Gericht schickt Mahnung um Mahnung, doch die Akten im LEA bleiben liegen. Diese Missachtung der gerichtlichen Ordnung führt nun dazu, dass die Richter am VG Berlin die Geduld verlieren.


VG Berlin sichtlich genervt

Wie gereizt die Stimmung am Verwaltungsgericht mittlerweile ist, zeigen gerichtliche Verfügungen, die in mehreren Gerichtsverfahren getroffen wurden. Darin findet das Gericht Worte, die man in dieser Deutlichkeit selten liest. Es wird nicht mehr nur höflich erinnert, sondern es wird Klartext gesprochen. In den Verfügungen heißt es ans LEA gerichtet wörtlich:


„Es wird erneut dringend an die Klageerwiderung unter Einbeziehung der bisher im Gerichtsverfahren übersandten Unterlagen erinnert. Die Klage ist bereits vor fast einem Jahr eingegangen. Trotz ständiger Erinnerungen ist seitens der Beklagten bisher immer noch keine Reaktion erfolgt. Dieses Prozessverhalten ist - bei allem Verständnis für die Belastungssituation des Landesamtes für Einwanderung - nicht länger hinnehmbar. Sollte eine Reaktion weiterhin ausbleiben, behält sich das Gericht nunmehr vor, einen Erörterungstermin zur Klärung der Hintergründe anzusetzen und das persönliche Erscheinen anzuordnen.“


Diese Passage ist bemerkenswert. Das Gericht erkennt zwar die Belastung des LEA an, stellt aber unmissverständlich klar, dass die Grenze des Erträglichen überschritten ist. Wenn eine Behörde fast ein Jahr lang nicht einmal auf eine Klage reagiert, wird das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ausgehöhlt.


Androhung harter Konsequenzen

Insbesondere der letzte Teil der gerichtlichen Verfügung ist spannend. Das Gericht behält sich vor, einen Erörterungstermin zur Klärung der Hinderungsgründe anzuberaumen und dabei das persönliche Erscheinen des Beklagten anzuordnen. Für eine Behördenleitung ist das ein diplomatischer GAU. Wenn Spitzenbeamte des LEA persönlich im Gerichtssaal erscheinen müssen, um zu erklären, warum ihre Abteilung nicht arbeitet, erzeugt das einen enormen politischen und administrativen Druck. Das Gericht signalisiert hier: Wir lassen uns nicht länger ignorieren. Wir werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, wenn der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt.


Hoffnung auf Beschleunigung

Was bedeutet das für Sie als Antragsteller? Diese neue Strenge des VG Berlin ist ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass der Weg über die Untätigkeitsklage trotz der aktuellen Verzögerungen weiterhin der einzige Weg ist, um Druck aufzubauen. Wenn das Gericht beginnt, Termine zum persönlichen Erscheinen anzusetzen, wird das LEA gezwungen sein, diese Verfahren zu priorisieren. Niemand in der Behörde möchte vor einem verärgerten Richter stehen und erklären, warum seit Monaten nicht auf Gerichtspost reagiert wurde. Wir gehen davon aus, dass dieser zunehmende Druck der Justiz dazu führen wird, dass das LEA seine Prozesse in den Klageverfahren straffen muss. Das Ziel ist klar: Die Einbürgerung darf kein Glücksspiel gegen die Zeit sein, sondern muss ein verlässlicher rechtsstaatlicher Prozess bleiben.


Fazit: Bleiben Sie hartnäckig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Geduld des Verwaltungsgerichts Berlin am Ende ist. Die Überlastung des LEA darf nicht dazu führen, dass gerichtliche Verfahren ins Leere laufen. Dass Richter nun mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens drohen, ist ein deutliches Zeichen für ein dysfunktionales System, das gerade mit Gewalt wieder in geordnete Bahnen gelenkt wird. Für alle, die auf ihre Einbürgerung warten, bedeutet das: Geben Sie nicht auf. Der rechtliche Druck wirkt, auch wenn es manchmal länger dauert, als es der Rechtsstaat eigentlich vorsieht. Wenn die Behörde schweigt, muss das Gericht sprechen – und momentan spricht das VG Berlin eine sehr deutliche Sprache.

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