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Visa-Run, Overstay, Geldnachweis: Was Deutschland anders macht als Thailand

vor 2 Stunden
5 Min. Lesezeit

Seit dem 15. September 2026 dürfen Reisende aus vielen Staaten nur noch 30 statt 60 Tage visafrei in Thailand bleiben. Wer als Expat regelmäßig zwischen Bangkok, New York, London und Berlin pendelt, stellt sich spätestens jetzt die Frage: Gelten in Deutschland ähnliche Regeln? Die kurze Antwort lautet: Deutschland ist beim erlaubten Zeitraum großzügiger, bei Verstößen aber deutlich weniger berechenbar. In unserer Beratungspraxis sehen wir immer wieder, dass Mandanten Gewohnheiten aus Südostasien – Visa-Run, Overstay-Gebühr, Verlängerung am Schalter – auf Europa übertragen. Genau daraus entstehen Probleme, die sich mit etwas Vorwissen leicht vermeiden lassen.


Was hat sich in Thailand konkret geändert?

Nach den neuen thailändischen Regeln gilt der visafreie Aufenthalt ab dem 15. September nur noch für 30 Tage; wer bis zum 14. September eingereist ist, behält die bisherigen 60 Tage. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage kostet 1.900 Baht und ist nur persönlich beim Immigration Office möglich. Die Visabefreiung deckt künftig ausschließlich touristische Aufenthalte ab, Geschäftstermine und Arbeit nicht. Über Landgrenzen sind maximal zwei visafreie Einreisen pro Jahr zulässig, und ein Overstay kostet 500 Baht pro Tag, gedeckelt bei 20.000 Baht, dazu drohen Einreisesperren. Hinzu kommen die kostenlose Thailand Digital Arrival Card und stichprobenartige Geldnachweise von bis zu 20.000 Baht samt Weiterreiseticket. Als Kontrastfolie für das deutsche Recht eignen sich diese Eckpunkte hervorragend.


Wie lange dürfen Amerikaner, Briten und Kanadier ohne Visum in Deutschland bleiben?

Staatsangehörige der USA, aus Großbritannien und Kanada benötigen für Kurzaufenthalte in Deutschland kein Visum. Maßgeblich ist das Schengen-Recht: Erlaubt sind bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Art. 6 Abs. 1 Schengener Grenzkodex, Art. 20 Abs. 1 SDÜ in Verbindung mit Anhang II der Visaverordnung 2018/1806). Wer aus einem visumpflichtigen Staat kommt, erhält ein Schengen-Visum für ebenfalls bis zu 90 Tage (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Der Zeitraum ist damit dreimal so lang wie in Thailand – er gilt aber für den gesamten Schengen-Raum und nicht nur für Deutschland. Drei Wochen Paris, zwei Wochen Barcelona und sechs Wochen Berlin werden zusammengerechnet.

Eine Verlängerung gegen Gebühr, wie Thailand sie für 1.900 Baht anbietet, gibt es in Deutschland nicht als Routineleistung. Die Ausländerbehörde verlängert einen Kurzaufenthalt nur ausnahmsweise, etwa bei Krankheit, höherer Gewalt oder schwerwiegenden persönlichen Gründen (vgl. Art. 33 Visakodex).


Funktioniert ein Visa-Run auch in Europa?

In Thailand war der kurze Grenzübertritt nach Kambodscha lange ein gängiger Weg, den Aufenthalt neu zu starten – künftig nur noch zweimal pro Jahr. Das deutsche und europäische Recht kennt dieses Prinzip nicht. Die 180-Tage-Frist ist ein rollierender Zeitraum: Bei jeder Kontrolle wird rückwärts gezählt, wie viele Tage Sie in den letzten 180 Tagen im Schengen-Raum verbracht haben. Ein Wochenende in London oder Zürich setzt die Uhr nicht zurück. Seit Einführung des Entry/Exit Systems (EES) werden Ein- und Ausreisen zudem biometrisch erfasst und Überschreitungen automatisch berechnet.


Nur bedingt gibt es Auswege. Einzelne Schengen-Staaten haben ältere bilaterale Abkommen, die zusätzliche Aufenthaltstage im jeweiligen Land erlauben (Art. 20 Abs. 2 SDÜ). Für unsere Mandanten aus Nordamerika und dem Vereinigten Königreich ist jedoch eine andere Vorschrift weitaus wichtiger: Nach § 41 AufenthV dürfen Staatsangehörige der USA, Kanadas und des Vereinigten Königreichs visumfrei einreisen und die Aufenthaltserlaubnis anschließend direkt in Deutschland beantragen. Statt eines Visa-Runs gibt es also einen legalen Statuswechsel im Inland – vorausgesetzt, der Antrag wird innerhalb der visumfreien Zeit gestellt. Dann gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 AufenthG). In der Praxis erleben wir, dass beim Landesamt für Einwanderung in Berlin Termine oft wochenlang nicht verfügbar sind. Entscheidend ist deshalb nicht der Termin, sondern der nachweisbare Eingang eines vollständigen Antrags. Wer erst in der letzten Woche aktiv wird, riskiert, dass die Frist verstreicht.


Darf man bei visumfreier Einreise geschäftlich tätig sein?

Hier ist Deutschland flexibler als Thailand. Geschäftsbesprechungen, Vertragsverhandlungen, Messebesuche oder die Teilnahme an internen Meetings sind bei Kurzaufenthalten grundsätzlich zulässig, weil sie nicht als Beschäftigung gelten (§ 30 Nr. 1 i. V. m. § 16 BeschV). Eine echte Erwerbstätigkeit ist dagegen nur mit einem Aufenthaltstitel erlaubt, der sie ausdrücklich gestattet (§ 4a Abs. 1 AufenthG). Die Grenze verläuft in der Praxis fließend: Wer als Fachkraft drei Monate aus einer Berliner Ferienwohnung heraus für den US-Arbeitgeber arbeitet oder als Projektleiter vor Ort Mitarbeiter anleitet, bewegt sich schnell außerhalb des Erlaubten. Für HR-Abteilungen gilt deshalb: Projekteinsätze und Entsendungen sollten vorab rechtlich eingeordnet werden, bevor der Flug gebucht ist.


Welche finanziellen Nachweise verlangt Deutschland?

Thailand verlangt stichprobenartig bis zu 20.000 Baht und ein Weiterreiseticket. Auch an der Schengen-Außengrenze müssen Reisende ausreichende Mittel für Aufenthalt und Rückreise nachweisen können (Art. 6 Abs. 1 lit. c Schengener Grenzkodex); Deutschland legt hierfür einen Richtwert von 45 Euro pro Tag zugrunde.


Der eigentliche Unterschied zeigt sich bei längeren Aufenthalten. Wer in Deutschland leben und arbeiten will, muss grundsätzlich einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG). Die Behörden verlangen dafür Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und eine ausreichende Krankenversicherung. Für die Blaue Karte EU gelten zusätzlich Mindestgehälter, die jährlich angepasst werden (§ 18g AufenthG). Nicht der Kontostand am Einreisetag zählt, sondern eine dauerhaft tragfähige Einkommenssituation. Aus unserer Erfahrung prüfen Ausländerbehörden dabei zunehmend die Plausibilität: Passen Gehalt, Miete und Unterhaltspflichten zusammen? Soll später die Familie nachziehen, steigen die Anforderungen entsprechend.


Was passiert bei einem Overstay in Deutschland?

Hier liegt der wohl gravierendste Unterschied. Thailand hat einen festen Tarif von 500 Baht pro Tag. In Deutschland gibt es keine Tagesgebühr. Ein Overstay ist kein Verwaltungsvorgang mit Preisschild, sondern wird als Straftat verfolgt. Der unerlaubte Aufenthalt kann nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden; fahrlässige Verstöße sind zumindest eine Ordnungswidrigkeit (§ 98 AufenthG). Wie das Verfahren endet, ist offen: von der Einstellung (§§ 153, 153a StPO) über einen Strafbefehl bis zur Verurteilung ist alles möglich.


Typisch ist folgender Ablauf: Die Überschreitung fällt erst bei der Ausreise am Flughafen auf, die Bundespolizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein und verlangt eine Sicherheitsleistung (§ 132 StPO), bevor der Flug angetreten werden darf. Die Folgen reichen weit über die Geldstrafe hinaus: Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot (§ 11 AufenthG), ein Eintrag im Schengener Informationssystem und ein Ausweisungsinteresse (§ 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG), das künftige Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis erschwert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Selbst eine spätere Einbürgerung kann an einer Verurteilung scheitern (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 12a StAG). Wer merkt, dass die 90 Tage knapp werden, sollte deshalb vor Fristablauf handeln – und wer bereits überzogen hat, sollte gegenüber der Polizei keine Angaben machen, bevor ein Anwalt die Akte kennt.


Wo lauern digitale Kostenfallen bei der Einreise?

Laut aktuellen Berichten hat ein erheblicher Teil der Thailand-Reisenden für die eigentlich kostenlose Arrival Card auf einer Fake-Seite bezahlt. Ähnliches droht in Europa: Für visumfreie Reisende ist mit ETIAS eine gebührenpflichtige elektronische Reisegenehmigung angekündigt, deren Start mehrfach verschoben wurde. Schon jetzt kursieren Anbieter, die Formulare zu überhöhten Preisen „vermitteln". Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Portale der EU und prüfen Sie vor jeder Reise, welche Regeln tatsächlich in Kraft sind.


Fazit: Großzügigerer Rahmen, härtere Konsequenzen

Deutschland gewährt mit 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen deutlich mehr Spielraum als Thailand mit seinen neuen 30 Tagen, erlaubt Geschäftsreisen und bietet Staatsangehörigen der USA, Großbritanniens und Kanadas mit § 41 AufenthV sogar einen direkten Weg zum Aufenthaltstitel im Inland. Im Gegenzug gibt es weder Visa-Run noch Verlängerung gegen Gebühr, und ein Overstay wird nicht abgerechnet, sondern strafrechtlich verfolgt – mit Folgen für Jahre. Wer die Regeln aus Südostasien gewohnt ist, sollte sie für Europa bewusst ablegen. Ob Statuswechsel, Geschäftsreise oder drohende Fristüberschreitung: Wir prüfen Ihre Situation, bevor aus einem Kalenderfehler ein Strafverfahren wird.

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