Visum für Deutschland: Welche Voraussetzungen gibt es für US-Amerikaner?
- Isabelle Manoli
- vor 22 Stunden
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Die Einwanderung nach Deutschland ist für US-Amerikaner vergleichsweise unkompliziert. Grund dafür ist eine lange Geschichte enger diplomatischer Beziehungen und zahlreiche bilaterale Abkommen zwischen den USA und Deutschland, die US-Staatsbürgern bei der Migration viele Vorteile einräumen. Trotzdem gibt es bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die auch US-Bürger erfüllen müssen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben oder arbeiten möchten. In diesem Artikel erklären wir die Voraussetzungen, unter denen US-Amerikaner sich langfristig in Deutschland aufhalten können (D-Visum).
USA: Einfachere Migration – aber nicht ohne Bedingungen
US-Amerikaner benötigen für touristische oder kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Wer jedoch plant, länger in Deutschland zu bleiben – etwa zum Arbeiten, Studieren oder aus familiären Gründen – muss ein entsprechendes Visum beantragen. Auch wenn der Prozess im Vergleich zu vielen anderen Drittstaatenbürgern einfacher ist, gelten bestimmte Grundanforderungen.
Die wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis, dass man als US-Bürger seinen Lebensunterhalt in Deutschland eigenständig sichern kann. Man muss sich also ohne Hilfe des Staates selbst finanzieren können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Das kann auf verschiedenen Wegen geschehen: durch ein regelmäßiges Einkommen als Angestellter, durch selbständige Tätigkeit oder durch ausreichendes Vermögen. In der Praxis erfolgt die Lebensunterhaltssicherung am häufigsten durch einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen (oder amerikanischen) Unternehmen.
Wenn ein solcher Arbeitsvertrag vorliegt, kann auf dieser Grundlage ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 26 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Damit der Antrag genehmigt wird, muss das Gehalt bestimmte Mindestgrenzen erfüllen. Diese variieren je nach Branche und Qualifikation. Als Faustregel gilt: Ein Bruttojahresgehalt unter 40.000 Euro kann problematisch sein, insbesondere wenn es sich nicht um einen sogenannten Engpassberuf handelt. Ab etwa 50.000 Euro brutto jährlich bewegt man sich oft in einem sicheren Bereich, sodass die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit meistens problemlos erteilt wird.
Alternative: Chancenkarte für arbeitssuchende US-Amerikaner
Wer noch keinen Job in Deutschland gefunden hat, kann alternativ eine Chancenkarte beantragen. Dieses neue Modell ermöglicht es Menschen aus den USA und anderen Drittländern, auch ohne konkretes Arbeitsangebot nach Deutschland einzureisen und sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können – etwa über ein Sperrkonto, auf dem ein bestimmter Betrag nachgewiesen wird.
Auch bei der Chancenkarte spielen berufliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Altersstruktur eine Rolle. Das Verfahren ist punktebasiert – wer bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, kann sich für die Karte qualifizieren. Gerade für US-Amerikaner mit Hochschulabschluss, Berufserfahrung und Grundkenntnissen der deutschen Sprache stehen die Chancen gut.
Weitere Anforderungen: Pass, Krankenversicherung, Wohnsitz
Neben dem Nachweis des Lebensunterhalts sind bei der Migration von den USA nach Deutschland weitere Dokumente notwendig. Dazu gehört in erster Linie ein gültiger US-amerikanischer Reisepass. Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verfügen. Die meisten US-Amerikaner in Deutschland entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung – besonders häufig fällt die Wahl auf die Techniker Krankenkasse. Alternativ akzeptieren die Behörden aber auch private oder internationale Anbieter wie CIGNA, sofern diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Zudem muss bereits bei Antragstellung eine Adresse in Deutschland angegeben werden. Die deutschen Auslandsvertretungen – vor allem die Generalkonsulate in New York, Miami und Los Angeles – verlangen häufig einen Nachweis über eine Unterkunft in Deutschland. Dabei genügt meistens zunächst auch eine kurzfristige Wohnlösung, wie ein Hotel oder ein möbliertes Apartment. Wichtig ist lediglich, dass nach Ankunft eine reguläre Wohnadresse angemeldet wird.
Visumvergabe durch deutsche Auslandsvertretungen in den USA
Ein wesentlicher Vorteil für US-Amerikaner ist die vergleichsweise schnelle Bearbeitungszeit bei den deutschen Auslandsvertretungen in den USA. In der Regel dauert die Visumerteilung zwischen vier und acht Wochen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und es sind Termine verfügbar. Besonders zügig arbeiten die Konsulate in New York und Los Angeles, die bei vollständigen Anträgen oft auch früher Termine ermöglichen.
Ein Sonderfall ist die sogenannte Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn diese bereits vorliegt, können unter bestimmten Umständen Eilverfahren möglich sein. Das Generalkonsulat in New York vergibt in solchen Fällen teilweise spezielle Termine. Damit kann das Visum innerhalb weniger Tage erteilt werden – etwa wenn das Arbeitsverhältnis kurzfristig beginnt. Diese dienstleistungsorientierte Praxis hebt die deutschen Botschaften in den USA positiv hervor und wird unter Migrationsanwälten und Relocation-Spezialisten als vorbildlich angesehen.
Fazit: USA Voraussetzungen Migration nach Deutschland
US-Amerikaner genießen im Vergleich zu vielen anderen Drittstaatsangehörigen spürbare Erleichterungen bei der Migration nach Deutschland. Die engen bilateralen Beziehungen und ein gut organisiertes Visumverfahren machen den Weg ins deutsche Berufs- und Alltagsleben deutlich einfacher. Dennoch gelten klare Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherung und Wohnsitznachweis. Ob über einen Arbeitsvertrag, die Chancenkarte oder andere Wege – mit guter Vorbereitung und vollständigen Unterlagen stehen die Chancen für ein Visum für Deutschland für US-Bürger sehr gut. Wer den Prozess rechtzeitig plant und sich an die formellen Anforderungen hält, profitiert von einem schnellen und effizienten Verfahren – und von der Möglichkeit, sich in Deutschland ein neues berufliches und privates Leben aufzubauen.
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Quellenangaben:
[1] Offer/Mävers, BeschV, 2. Auflage 2022