Sperrkonto für Visum: Wer benötigt es?
- VISAGUARD Sekretariat

- 8. Sept.
- 2 Min. Lesezeit

Wer benötigt ein Sperrkonto für das Visum in Deutschland?
Ein Sperrkonto ist für viele Ausländerinnen und Ausländer eine zentrale Voraussetzung, um ein Visum für Deutschland zu erhalten – insbesondere dann, wenn der Aufenthalt zum Studium, zur Studienvorbereitung oder zum Besuch eines Sprachkurses geplant ist. Doch nicht jeder braucht automatisch ein solches Konto. Entscheidend ist, wie der Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert wird.
Rechtliche Hintergründe: Wer benötigt ein Sperrkonto?
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Aufenthalt in Deutschland nicht primär durch eigene Erwerbstätigkeit finanziert, muss die finanzielle Eigenständigkeit auf andere Weise nachweisen – und genau hier kommt das Sperrkonto ins Spiel. Es wird vor allem von jenen benötigt, die aus einem sogenannten Drittstaat kommen und für ihren Aufenthalt kein regelmäßiges Einkommen aus Arbeit oder selbstständiger Tätigkeit nachweisen können. Wer also angestellt oder unternehmerisch tätig ist, benötigt in der Regel kein Sperrkonto. Ein Arbeiten im Rahmen der 140/280 Tage Regelung für Studenten ist meistens nicht ausreichend, um ein Sperrkonto zu vermeiden, da bei dieser Tätigkeit in den meisten Fällen kein ausreichendes Einkommen erzielt wird, um den Aufenthalt voll zu finanzieren (Lebensunterhaltssicherung).
Alternativen Sperrkonto: In diesen Fällen wird kein Sperrkonto benötigt
Wer durch Dritte – etwa durch Familienangehörige – unterstützt wird, kann unter bestimmten Bedingungen auf das Sperrkonto verzichten. Beim Ehegattennachzug etwa oder wenn Eltern sich finanziell verpflichten, den Aufenthalt zu tragen, reicht oft eine formelle Einladungsbestätigung mit Einkommensnachweisen aus. Gleiches gilt, wenn Sie ein Stipendium erhalten haben.
Für alle anderen – insbesondere Studierende und Sprachschüler*innen – ist das Sperrkonto hingegen die gebräuchlichste und sicherste Methode, um den „gesicherten Lebensunterhalt“ für das erste Jahr des Aufenthalts nachzuweisen. Dabei wird ein bestimmter Betrag – derzeit rund 11.208 Euro – auf einem Konto in Deutschland hinterlegt. Dieses Guthaben ist blockiert und darf nur in monatlichen Teilbeträgen abgerufen werden, um die Grundversorgung sicherzustellen. Die genaue Summe und die Anforderungen variieren je nach Lebenssituation und Aufenthaltszweck.
Fazit: Wer benötigt ein Sperrkonto?
Ob Sie selbst ein Sperrkonto benötigen, hängt stark von Ihrer individuellen Situation und Ihrem geplanten Aufenthaltszweck ab. Die deutschen Auslandsvertretungen informieren dazu individuell – dennoch lohnt sich der Blick auf die allgemeinen Hinweise des Auswärtigen Amts. Generell gilt aber: Wenn Sie sich nicht primär durch Erwerbstätigkeit in Deutschland finanzieren und auch keinen Familienangehörigen haben, der Sie finanziert, wird oftmals ein Sperrkonto (oder alternativ eine Verpflichtungserklärung) benötigt.
Sie benötigen ein Sperrkonto, das von den Behörden anerkannt wird? Unsere Anwaltskanzlei benutzt für die Mandatsarbeit in der Regel Fintiba und hat damit dauerhaft gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie einen Sperrkonto-Vertrag über diesen Link abschließen, unterstützen Sie unseren Kanzleiblog. Aus Transparenzgründen weisen wir darauf hin, dass es auch andere Sperrkonto-Anbieter gibt.



