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Welche Krankenversicherung wird für ein Arbeitsplatzsuche Visum benötigt?


Der Schritt, die eigene Karriere in Deutschland fortzusetzen, ist für viele hochqualifizierte Akademiker und ambitionierte Young Professionals der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Doch bevor die Jobsuche überhaupt begonnen wird, wartet eine bürokratische Hürde, die nicht unterschätzt werden sollte: das Visum zur Arbeitsplatzsuche bzw. die neue Chancenkarte. Ein zentrales Element, an dem Anträge bei den deutschen Auslandsvertretungen immer wieder verzögern oder gar scheitern, ist der Nachweis eines lückenlosen und rechtskonformen Krankenversicherungsschutzes. Es geht hierbei nicht nur um eine Formalität, sondern um die fundamentale Absicherung in einem der komplexesten Gesundheitssysteme der Welt.


Gesetzliche Grundlagen und die Erwartungen der Behörden

In Deutschland herrscht eine strikte Krankenversicherungspflicht, die auch für internationale Gäste und künftige Mitbürger gilt. Für die Erteilung eines nationalen Visums zur Jobsuche ist der Nachweis eines ausreichenden Schutzes zwingende Voraussetzung. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), der vorschreibt, dass der Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Versicherungsschutzes gesichert sein muss. Die Ausländerbehörde fordert hierbei eine Police, die mindestens eine Deckungssumme von 30.000 Euro aufweist und für den gesamten Schengen-Raum gültig ist.

Wir als Kanzlei erleben oft, dass Mandanten versuchen, mit einer herkömmlichen Reiseversicherung für Touristen einzureisen. Davon müssen wir dringend abraten. Diese Policen sind auf kurze Urlaubsaufenthalte zugeschnitten und schließen berufliche Absichten oder die Suche nach einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis oft explizit aus. Werden solche Dokumente vorgelegt, kann dies den Visumprozess um mehrere Wochen verzögern, da die Konsulate Nachbesserungen fordern. Meist ist bereits die erste Fachkraft, die diesen Fehler macht, von langwierigen Prozessen betroffen.


Die Situation für EU-Bürger und der S1-Vordruck

Für Staatsangehörige der Europäischen Union gestaltet sich der Zugang etwas einfacher, ist aber dennoch an Bedingungen geknüpft. EU-Bürger können während der ersten Phase der Jobsuche ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die EHIC primär auf Notfallbehandlungen begrenzt ist. Wer plant, längerfristig in Deutschland zu verbleiben und sich intensiv dem Bewerbungsprozess zu widmen, sollte den Leistungsanspruch erweitern.


Dies geschieht über den sogenannten EU-Vordruck S1. Dieses Formular muss bei der Krankenkasse im Herkunftsland beantragt werden. Es ermöglicht den Zugang zu allen Sachleistungen des deutschen Gesundheitssystems, während die Versicherungspflicht formal noch im Heimatland besteht. Dennoch empfehlen wir auch hier oft den zusätzlichen Abschluss einer privaten Gästeversicherung, um Risiken wie den medizinisch notwendigen Rücktransport abzudecken. Auch für jeden Arbeitgeber, der Talente aus der EU unterstützt, ist diese Information zur Planungssicherheit essenziell.


Anforderungen an Drittstaatsangehörige und Fachkräfte

Für Fachkräfte, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen, ist die Situation diffiziler. Da ein Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) meist erst mit dem ersten Tag eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses möglich ist, muss die Zeit der Suche privat überbrückt werden. Eine anerkannte Versicherung muss zwingend Leistungen für ärztliche Nothilfe, Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport im Todesfall enthalten.

Besonders kritisch prüfen die Behörden den sogenannten Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt von mehr als 300 Euro pro Jahr führt in der Regel zur Ablehnung des Versicherungsschutzes durch die Botschaft. Die Police muss zudem ab dem ersten Tag der Einreise gültig sein, der im Reisepass durch den Einreisestempel dokumentiert wird. Nur wenn die Versicherung lückenlos den Zeitraum bis zur potenziellen Arbeitsaufnahme abdeckt, ist die Pass-Pflicht und die Sicherung des Lebensunterhalts rechtssicher nachgewiesen. Jede Abteilung für Human Ressource sollte darauf achten, dass Bewerber diesen Punkt bereits vor der Einreise klären.


Der strategische Übergang in das deutsche Sozialsystem

Sobald die Jobsuche erfolgreich war und ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, beginnt eine neue Phase. Für eine weitere Fachkraft im Team tritt nun die Versicherungspflicht in der GKV ein, sofern das Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dieser Wechsel muss fließend gestaltet werden. Als Anwaltskanzlei raten wir dazu, dem Arbeitgeber frühzeitig die Wahl der Krankenkasse mitzuteilen, damit die Anmeldung zum ersten Arbeitstag erfolgen kann.


Die zuvor abgeschlossene private "Incoming"-Versicherung kann in diesem Moment meist unkompliziert gekündigt werden. Für gut verdienende Expats oder hochqualifizierte Fachkräfte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, bietet sich zudem die Prüfung an, dauerhaft in eine private Vollversicherung zu wechsel. Dies sollte jedoch individuell geprüft werden, da dies weitreichende Auswirkungen auf die künftige Absicherung hat.


Fazit und anwaltlicher Rat

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist weit mehr als nur ein Haken auf einer Checkliste. Sie ist das Ticket für eine reibungslose Fachkräfteeinwanderung und schützt vor existenziellen finanziellen Risiken während der Phase der Orientierung in Deutschland. Wir empfehlen allen Bewerbern, auf spezialisierte Anbieter zu setzen, deren Policen explizit für nationale Visa ausgewiesen sind. Dies spart Zeit, Nerven und sichert den rechtlichen Status von Anfang an. Achten Sie auf eine sofortige digitale Verfügbarkeit der Bestätigung, um bei der Terminvergabe im Konsulat keine Zeit zu verlieren.


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