Alice Weidel behauptet im ZDF Interview, dass 92 % der Eingebürgerten arbeitslos sind

Im ZDF-Sommerinterview 2026 sorgte AfD-Chefin Alice Weidel mit einer Zahl für Aufsehen: 306.000 der im Jahr 2025 eingebürgerten Personen seien arbeitslos gewesen. Gemessen an den insgesamt 332.500 Einbürgerungen des Jahres wären das rechnerisch rund 92 Prozent. Für ausländische Fachkräfte, Studierende und Unternehmen, die selbst über eine Einbürgerung nachdenken oder mitten im Verfahren stecken, klingt das zunächst beunruhigend. Wer solche Zahlen hört, fragt sich zu Recht, wie ernst der deutsche Staat die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Einbürgerung eigentlich nimmt. Ein Blick auf die zugrunde liegende Statistik und auf das Staatsangehörigkeitsgesetz zeigt jedoch: Die Rechnung geht nicht auf. Und genau das lohnt sich für alle zu wissen, die selbst eine Einbürgerung in Deutschland anstreben oder Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen.
Was genau hat Alice Weidel im ZDF-Sommerinterview behauptet?
Im Interview sagte Weidel wörtlich, es seien „306.000" Menschen, die im vergangenen Jahr arbeitslos eingebürgert worden seien. Verknüpft mit der offiziellen Gesamtzahl von 332.500 Einbürgerungen im Jahr 2025, die das Statistische Bundesamt im Juni 2026 veröffentlichte, ergibt sich daraus die plakative Quote von rund 92 Prozent. Diese Verknüpfung ist es, die in den sozialen Medien und in politischen Debatten seither kursiert – obwohl sie, wie mehrere Faktenchecks inzwischen belegt haben, auf einem grundlegenden methodischen Fehler beruht.
Woher stammt die Zahl von 306.000 wirklich?
Die Zahl geht auf eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zurück, die von „307.601 arbeitslosen deutschen Staatsbürgern mit eigenem Migrationshintergrund" spricht – erhoben an einem einzigen Stichtag im Dezember 2025. Das ist ein entscheidender Unterschied: Die Statistik zeigt eine Momentaufnahme aller Menschen, die zu diesem Zeitpunkt sowohl arbeitslos gemeldet als auch selbst eingebürgert waren, unabhängig davon, wann die Einbürgerung stattfand. Manche dieser Personen könnten ihre deutsche Staatsangehörigkeit bereits vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren erworben haben und erst kürzlich ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Warum ist die Gleichung „306.000 von 332.500" falsch?
Wer eine Stichtags-Momentaufnahme aller jemals eingebürgerten Arbeitslosen mit der Zahl der Einbürgerungen eines einzelnen Jahres verrechnet, vergleicht zwei völlig unterschiedliche Grundgesamtheiten. Die Bundesagentur für Arbeit selbst weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aus ihrer Auswertung keine Aussage darüber ableiten lässt, ob die betroffenen Personen zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung überhaupt arbeitslos waren. Mehrere Faktenchecks, unter anderem von ZDFheute, kommen daher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Aussage „in ihrem zeitlichen Bezug schlicht nicht korrekt" und irreführend ist. Aus juristischer Sicht ist die behauptete Quote zudem schon deshalb kaum plausibel, weil Arbeitslosigkeit einer Einbürgerung in aller Regel entgegensteht.
Wie streng prüfen die Behörden die Sicherung des Lebensunterhalts wirklich?
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG seinen Lebensunterhalt und den unterhaltsberechtigter Familienangehöriger ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII bestreiten können. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 wurde diese Voraussetzung sogar verschärft: Der frühere allgemeine Härtefallmaßstab für unverschuldete Arbeitslosigkeit ist entfallen. Übrig geblieben sind nur noch drei eng gefasste Ausnahmen – etwa für die Generation der ehemaligen Gastarbeiter oder für Vollzeitbeschäftigte, die trotz mindestens 20 von 24 Monaten Vollzeitarbeit ergänzend auf Bürgergeld angewiesen sind. In der Praxis verlangt die zuständige Ausländerbehörde eine belastbare Prognoseentscheidung: Bei Angestellten wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit auskömmlichem Gehalt erwartet, bei Selbstständigen und Freelancern werden regelmäßig zwei bis drei Jahre Steuerbescheide zur Einkommensprognose herangezogen. Wer diese Nachweise nicht lückenlos erbringt, wird im Regelfall gar nicht erst eingebürgert – die von Weidel suggerierte Massenarbeitslosigkeit unter frisch Eingebürgerten widerspricht damit der geltenden Rechtslage.
Was bedeutet das für Fachkräfte, Studierende und Unternehmen aus den USA, Großbritannien und Kanada?
Für hochqualifizierte Fachkräfte aus den USA, Großbritannien oder Kanada, die über eine Blaue Karte EU oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ändert diese politische Debatte an den rechtlichen Voraussetzungen für ihre eigene Einbürgerung nichts. Wer in einem stabilen Beschäftigungsverhältnis steht, seinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, bleibt einbürgerungsfähig – unabhängig von der politischen Rhetorik im Wahlkampf. Problematischer als die Zahlen selbst ist aus unserer Beratungspraxis oft die Verunsicherung, die solche Debatten auslösen: Manche Mandanten zögern ihren Antrag hinaus, weil sie befürchten, die Anforderungen könnten sich kurzfristig ändern oder ihre Erfolgsaussichten seien geringer als angenommen. Andere versuchen, den Antrag in Eigenregie zu stellen, weil Online-Ratgeber die Voraussetzungen vereinfacht darstellen – und übersehen dabei Details wie die genaue Berechnung der Wohnkosten in der Prognoseentscheidung oder Besonderheiten bei mehreren Einkommensquellen. Gerade weil sich die Verwaltungspraxis einzelner Ämter, etwa des Landesamts für Einwanderung in Berlin, im Detail unterscheidet, lohnt sich hier eine erfahrene rechtliche Begleitung.
Was raten wir als Kanzlei Fachkräften und Arbeitgebern?
Aus der Bearbeitung mehrerer hundert Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren wissen wir, welche Nachweise Behörden tatsächlich akzeptieren und wo formal korrekte, aber unglücklich formulierte Anträge zu unnötigen Rückfragen und Verzögerungen führen. Wir raten Fachkräften, Studierenden auf dem Weg in den Arbeitsmarkt und Personalabteilungen, die internationale Mitarbeitende langfristig binden möchten, ihre Einbürgerungsstrategie frühzeitig und auf Grundlage der tatsächlichen Rechtslage zu planen – nicht auf Grundlage tagesaktueller politischer Schlagzeilen.
Fazit
Die Behauptung, 92 Prozent der 2025 Eingebürgerten seien arbeitslos, hält einer rechtlichen und statistischen Prüfung nicht stand. Sie vermischt eine Stichtags-Momentaufnahme aller jemals eingebürgerten Arbeitslosen mit der Jahreszahl der Einbürgerungen 2025 und ignoriert, dass § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG die Sicherung des Lebensunterhalts als zwingende Voraussetzung vorschreibt – seit der Reform 2024 strenger denn je. Für qualifizierte internationale Fachkräfte, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bleibt der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit unverändert offen. Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Antrag den strengen Anforderungen der Behörden standhält, ist mit erfahrener rechtlicher Begleitung gut beraten.
Zum Faktencheck des ZDF: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/sommerinterview-weidel-faktencheck-100.html



