Auch Landesamt für Einwanderung (LEA) von Hackerangriff betroffen
- VISAGUARD Sekretariat

- vor 2 Tagen
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Wer in den vergangenen Wochen versucht hat, online einen Termin beim Landesamt für Einwanderung (LEA) zu buchen oder einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einzureichen, hat es womöglich selbst erlebt: Die Antragsstrecken waren tagelang nicht erreichbar. Das betrifft nicht nur Folgeanträge im Anschluss an ein zuvor erteiltes Visum, sondern auch die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis. Grund war ein Hackerangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung, der Mitte August 2026 bekannt wurde und bis heute Folgen hat. Für zahlreiche unserer Mandanten – von internationalen Fachkräften bis zu Unternehmen, die dringend benötigtes Personal aus dem Ausland nach Deutschland holen wollten – wurde aus einer technischen Störung plötzlich ein handfestes rechtliches Problem: Fristen liefen weiter, während die Behörde offline war.
Was ist bei dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung passiert?
Vom 7. bis zum 12. August 2026 griff die Gruppierung Rhysida das Landesnetz Berlin an und erbeutete nach eigenen Angaben rund 5,7 Terabyte an Daten. Betroffen waren nach bisherigem Kenntnisstand vor allem die Senatsverwaltungen für Verkehr und Bauen; die Hacker fordern inzwischen umgerechnet rund zwei Millionen Euro in Bitcoin und drohen mit der Veröffentlichung der Daten im Darknet, sollte das Land Berlin nicht zahlen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hat öffentlich erklärt, Berlin werde sich nicht erpressen lassen. Für die IT-Sicherheit der Verwaltung bedeutete der Angriff jedoch, dass zahlreiche digitale Fachverfahren – darunter auch die Antragsportale des Landesamts für Einwanderung – vorübergehend vom Netz genommen wurden.
Welche Folgen hatte der Ausfall für Anträge beim Landesamt für Einwanderung?
Genau hier setzt unsere tägliche Praxis an: Mandanten, die einen Termin zur Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis oder zur Beantragung einer Blauen Karte EU benötigten, kamen tagelang nicht durch das Online-System. Wer weiß, wie eng die Terminlage beim Landesamt für Einwanderung ohnehin ist, ahnt, welche Kettenreaktion ein mehrtägiger Systemausfall auslöst. Besonders kritisch wird es, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis genau in diesem Zeitraum abläuft. Nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz gilt ein Aufenthaltstitel nur dann automatisch als fortbestehend (sogenannte Fortgeltungswirkung), wenn der Verlängerungsantrag noch vor Ablauf gestellt wurde. Konnte ein Antrag wegen des Hackerangriffs schlicht nicht eingereicht werden, drohte formal eine Lücke im Aufenthaltsstatus – mit Folgen für Arbeitserlaubnis, Reisefähigkeit und im schlimmsten Fall für den Arbeitsvertrag selbst.
Kann eine verpasste Frist wegen des Systemausfalls geheilt werden?
Aus unserer Erfahrung mit hunderten vergleichbaren Fällen wissen wir: Die Ausländerbehörden gehen mit solchen Situationen in der Verwaltungspraxis sehr unterschiedlich um, und nicht jede Sachbearbeitung erkennt einen Systemausfall von sich aus als Entschuldigungsgrund an. Rechtlich einschlägig ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz: Wer eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann die Wiedereinsetzung beantragen, muss dies aber innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses aktiv tun und das Versäumnis nachweisen – etwa durch Screenshots der Fehlermeldung, Support-Tickets oder eine anwaltliche Dokumentation des Ausfalls. Wer hier untätig bleibt oder sich auf eine formlose Erklärung verlässt, riskiert, dass die Behörde die Fristversäumnis später doch dem Antragsteller zurechnet. Bleibt die Behörde trotz nachgewiesenen Ausfalls und wiederholter Anfragen über Monate untätig, kommt zudem eine Untätigkeitsklage vor Gericht nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung in Betracht – ein Schritt, den viele Betroffene scheuen, der aber in hartnäckigen Fällen der einzige Weg zu einer Entscheidung ist.
Sind durch den Hackerangriff auch persönliche Daten von Antragstellern betroffen?
Nach Angaben der Senatssprecherin Christine Richter ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, welche Daten genau abgeflossen sind; alle Systeme des Landes Berlin würden aktuell darauf überprüft, ob weitere Bereiche betroffen sind. Sollten dabei auch personenbezogene Daten von Antragstellern beim Landesamt für Einwanderung betroffen sein, greift die Meldepflicht der Behörde gegenüber der Datenschutzaufsicht und den Betroffenen nach Art. 33 und 34 DSGVO. Der Chaos Computer Club warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor Identitätsdiebstahl und Erpressungsversuchen mit vermeintlich „intimem Wissen" über Betroffene. Wer im relevanten Zeitraum personenbezogene Daten bei einer Berliner Behörde eingereicht hat, sollte verdächtige E-Mails, angebliche Lösegeldforderungen oder ungewöhnliche Kontaktaufnahmen nicht ignorieren, sondern dokumentieren und rechtlich prüfen lassen.
Was bedeutet die Situation konkret für internationale Fachkräfte und Arbeitgeber?
Für Unternehmen, die Fachkräfte aus den USA, Großbritannien oder Kanada nach Berlin holen, ist ein tagelang blockiertes Antragsportal mehr als ein Ärgernis: Es gefährdet Einstellungstermine, Projektstarts und im Zweifel die gesamte Personalplanung. Gerade bei der Fachkräfteeinwanderung zählt jeder Tag, wenn ein neues Teammitglied dringend gebraucht wird. Wer sich in dieser Lage allein auf das Prinzip Hoffnung verlässt oder einen Antrag im Alleingang über ein Online-Formular nachzureichen versucht, läuft Gefahr, wichtige Nachweise oder Fristen zu übersehen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass die Verwaltung gerade in Ausnahmesituationen wie einem Systemausfall besonders genau prüft, ob ein Antrag formal vollständig und rechtzeitig war – ein Umstand, den Legal-Tech-Tools oder Standardvorlagen aus dem Internet nicht abbilden können, weil sie die konkrete Verwaltungspraxis des Landesamts für Einwanderung nicht kennen.
Fazit
Der Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung hat gezeigt, wie schnell aus einer technischen Panne ein aufenthaltsrechtliches Risiko werden kann. Wer während des Ausfalls einen Antrag nicht rechtzeitig stellen konnte, sollte den Vorfall lückenlos dokumentieren, aktiv die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und im Zweifel frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, statt auf eine automatische Kulanz der Behörde zu vertrauen. Wir unterstützen Fachkräfte, Arbeitgeber und deren Familien dabei, entstandene Verzögerungen rechtssicher aufzuarbeiten und den Aufenthaltsstatus dauerhaft abzusichern.



