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Blaue Karte EU Gehalt 2026 veröffentlicht

  • Autorenbild: VISAGUARD Sekretariat
    VISAGUARD Sekretariat
  • 13. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit
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Ab 2026 sollen die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU um rund fünf Prozent steigen. Hintergrund ist die geplante Anpassung der sogenannten Sozialversicherungs-Rechengrößen, die die Bundesregierung jedes Jahr neu festlegt. Diese Anpassung betrifft nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch zentrale Grenzwerte im Aufenthaltsrecht – und damit direkt die Fachkräftemigration. Mit der neuen Verordnung wird die Gehaltsgrenze für eine Blaue Karte im kommenden Jahr auf voraussichtlich 50.700 Euro brutto jährlich steigen. Für Engpassberufe/Mangelberufe, bei denen eine Zustimmung der ZAV erforderlich ist (“kleine Blaue Karte”), liegt der Schwellenwert künftig bei etwa 45.934 Euro. Damit verteuert sich die Blaue Karte zwar leicht, bleibt aber weiterhin der attraktivste Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten.


Auswirkungen auf Unternehmen und Fachkräfte

Unternehmen, die internationale Mitarbeitende beschäftigen oder neue Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen wollen, sollten die neuen Werte bereits jetzt einplanen. Wer Arbeitsverträge für 2026 vorbereitet, sollte darauf achten, dass das Bruttogehalt die neuen Mindestgrenzen übersteigt. Gleiches gilt für Verlängerungen bereits bestehender Blauer Karten, wenn das Gehalt knapp bemessen ist. Für viele Personalabteilungen wird damit eine erneute Anpassung der internen Prozesse erforderlich. Die Blaue Karte bleibt zwar ein starkes Instrument, um qualifizierte Zuwanderung zu ermöglichen – aber der administrative Spielraum für niedrigere Einstiegsgehälter wird kleiner. Unternehmen, die international rekrutieren, sollten daher frühzeitig prüfen, welche Positionen die neuen Anforderungen erfüllen und ob gegebenenfalls Gehaltsanpassungen notwendig sind.


Warum die Gehaltsschwellen steigen

Die jährliche Anhebung ergibt sich aus dem Mechanismus der Sozialversicherungsrechengrößen. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, diese Grenzen regelmäßig an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen. So sollen die Beitragslasten in der Sozialversicherung gerecht verteilt und das Rentenniveau langfristig gesichert bleiben. Zum 1. Januar 2026 sollen sich deshalb die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöhen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Obergrenze künftig bei 69.750 Euro jährlich liegen, die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die monatliche Bemessungsgrenze auf 8.450 Euro, und das vorläufige Durchschnittsentgelt, das die Berechnungsgrundlage bildet, wird auf 51.944 Euro angehoben. Da die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte direkt an dieses Durchschnittsentgelt gekoppelt ist, führt jede Anpassung automatisch zu einer neuen Schwelle.


Fazit Blaue Karte Gehalt 2026

Die geplante Anhebung der Gehaltsschwellen ist nicht nur politische Willensentscheidung, sondern auch eine gesetzlich vorgesehene Anpassung an die Einkommensentwicklung. Dennoch hat sie spürbare Folgen: Für Fachkräfte bedeutet sie, dass der Zugang zur Blauen Karte etwas anspruchsvoller wird. Für Arbeitgeber heißt sie, dass Gehaltsangebote künftig höher ausfallen müssen, um weiterhin Blue-Card-fähig zu bleiben. Wer bereits heute für 2026 plant, sollte die neuen Werte als gesetzt betrachten. Auch wenn die Verordnung erst noch formell verabschiedet werden muss, ist nicht mit größeren Änderungen zu rechnen.

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