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Erfolg durch Rechtsbruch: 50 % weniger illegale Einreisen durch rechtswidrige Schengen-Kontrollen


Es ist ein nebliger Morgen an der deutsch-polnischen Grenze, doch die Stille trügt. Wo früher der freie Waren- und Personenverkehr des Schengen-Raums pulsierte, stehen heute wieder Beamte der Bundespolizei, leuchten in Transporter und kontrollieren Pässe. Die politische Debatte um diese Maßnahmen ist hitziger denn je, befeuert durch die jüngsten Zahlen der Bundespolizeistatistik für das Jahr 2025. Auf den ersten Blick scheinen die Hardliner in Berlin Schützenhilfe zu erhalten: Die irregulären Einreisen sind massiv eingebrochen. Doch hinter dem vermeintlichen Erfolg verbirgt sich eine rechtliche Grauzone, die das Fundament des europäischen Zusammenlebens erschüttert. Während Politiker wie Alexander Dobrindt die Kontrollen als alternativloses Allheilmittel feiern, beobachten wir als Experten für Visumsrecht eine gefährliche Entwicklung, bei der rechtsstaatliche Prinzipien zunehmend dem populistischen Drang nach harten Bildern geopfert werden.


Der statistische Triumph und seine rechtliche Kehrseite

Die nackten Zahlen lesen sich wie ein Pflichtsieg für das Bundesinnenministerium. Mit 62.526 festgestellten unerlaubten Einreisen im Jahr 2025 verzeichnet die Statistik einen Rückgang um rund 50 % im Vergleich zu den über 127.000 Fällen aus dem Jahr 2023. Besonders deutlich wird der Effekt an den Seegrenzen in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Zahlen fast marginal wirken. Doch für uns als Juristen stellt sich nicht die Frage, ob Kontrollen abschrecken – das tun sie zweifellos –, sondern ob sie mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ist im Schengener Grenzkodex (SGK) eigentlich nur als Ultima Ratio vorgesehen. Die dauerhafte Installation solcher Maßnahmen, wie wir sie derzeit erleben, droht den Kern der europäischen Freizügigkeit dauerhaft zu erodieren. Wir sehen hier eine besorgniserregende Tendenz: Das Recht wird nicht mehr als Rahmen, sondern als Hindernis verstanden, das man durch politische Dekrete zu umgehen versucht.


Zwischen Abschreckung und dem Recht auf Asyl

Ein zentraler Streitpunkt, der uns in der Kanzlei immer wieder beschäftigt, ist die Praxis der Zurückweisungen unmittelbar an der Grenze. Die Statistik belegt, dass immer mehr Drittstaatsangehörige abgewiesen werden, noch bevor sie ein formelles Asylgesuch stellen können. Hier kollidiert die nationale Sicherheitspolitik frontal mit dem Völkerrecht und dem Europarecht. Nach § 18 des Asylgesetzes (AsylG) ist die Einreise zwar zu verweigern, wenn kein Visum vorliegt, doch darf dies niemals dazu führen, dass der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) ausgehebelt wird. Wenn Menschen pauschal an der Grenze abgewiesen werden, ohne dass ihre individuelle Schutzbedürftigkeit geprüft werden kann, bewegen wir uns auf einem juristischen Minenfeld. Kritiker und Menschenrechtsorganisationen warnen völlig zurecht vor einer Aushöhlung des Rechtsweges, die im Jahr 2026 zu einer Welle von Klagen vor den Verwaltungsgerichten führen wird.


Die Rolle der Politik: Das Erbe der fragwürdigen Rechtsauslegung

Dass die Skepsis gegenüber dieser Politik in der Anwaltschaft so groß ist, liegt auch an den handelnden Akteuren. Namen wie Alexander Dobrindt stehen in unserer Branche seit Jahren für eine Politik, die es mit der rechtlichen Belastbarkeit nicht immer genau nimmt. Wenn nun dieselben Stimmen nach noch härteren Kontrollen und einer faktischen Aussetzung von Schengen rufen, läuten bei uns die Alarmglocken. Es scheint fast so, als ob die Provokation des Rechtsbruchs zum politischen Kalkül geworden ist, um Stärke zu simulieren. Als Rechtsanwälte ist es unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass Schlagzeilen keine Gesetze ersetzen und eine Statistik über verhinderte Einreisen noch lange kein Zeugnis für rechtmäßiges Handeln ist.


Praktische Folgen für Unternehmen und globale Mobilität

Abseits der großen politischen Bühne hat die neue Kontrollintensität sehr reale Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber ist die Situation paradox: Einerseits haben sich die Staus für Lkw-Fahrer an den improvisierten Checkpoints durch eine bessere Taktung der Kontrollen etwas entspannt, was die Planungssicherheit erhöht. Andererseits steigen die Compliance-Hürden für die Entsendung von Fachkräften massiv an. Wir raten unseren Mandanten und Global Mobility Teams dringend dazu, ihre Mitarbeiter umfassend zu briefen. Wer via Fähre oder Fernbus nach Deutschland einreist, muss zwingend damit rechnen, kontrolliert zu werden – auch wenn er sich formal innerhalb des Schengen-Raums bewegt. Digitale Kopien von Aufenthaltstiteln oder Visumsetiketten reichen in der Praxis oft nicht mehr aus, da die Beförderungsunternehmen aus Angst vor hohen Bußgeldern nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 63 AufenthG – Befördererhaftung) extrem strikt agieren und auf Originaldokumente bestehen.


Fazit: Sicherheit braucht Rechtmäßigkeit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuelle Statistik zwar einen Erfolg bei der Reduzierung irregulärer Migration suggeriert, der Preis dafür jedoch hoch ist. Wir erleben eine schleichende Normalisierung des Ausnahmezustands an unseren Grenzen. Als Kanzlei für Visumsrecht betonen wir: Ordnung an den Grenzen ist ein legitimes Ziel, darf aber nicht durch den Bruch europäischer Verträge erkauft werden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die deutschen Gerichte und der Europäische Gerichtshof dieser Praxis Grenzen setzen. Sicherheit ohne Rechtsstaatlichkeit ist am Ende nur ein hohles Versprechen. Wir werden weiterhin genau hinschauen, wenn politische Forderungen die Grenzen des rechtlich Machbaren überschreiten, und unsere Mandanten vor den Fallstricken dieser volatilen Rechtslage schützen.


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