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Niederlassungserlaubnis Online-Antrag jetzt in Berlin möglich

  • Autorenbild: Isabelle Manoli
    Isabelle Manoli
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
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Die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Berlin ist ab Juli 2025 in Berlin vollständig online möglich. Das ist ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung der Migrationsverwaltung und eine spürbare Erleichterung für viele Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und hier dauerhaft bleiben möchten.


Was ist die Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der mit weitreichenden Rechten verbunden ist: Wer ihn besitzt, darf uneingeschränkt arbeiten und muss keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen.


Voraussetzung für die allgemeine Niederlassungserlaubnis ist in der Regel, dass die antragstellende Person seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Diese muss auf einem nicht nur vorübergehenden Aufenthaltszweck beruhen – etwa einer Erwerbstätigkeit, einer Familienzusammenführung oder humanitären Gründen. Zeiten mit nationalem Visum werden in der Regel angerechnet. Zusätzliche Vereinfachungen bestehen für Inhaber einer Blauen Karte EU und für Fachkräfte.


Unbefristeter Aufenthalt Berlin online und digital

Die Antragstellung der Niederlassungserlaubnis erfolgt nunmehr online über das ServicePortal Berlin. Bevor der Antrag ausgefüllt wird, empfiehlt sich die Nutzung des integrierten Quick-Checks, um vorab zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der eigentliche Antrag ist umfangreich, kann aber zwischengespeichert und später fortgesetzt werden. Wichtige Unterlagen – vom Pass über Nachweise zu Einkommen, Miete, Versicherungen und Sprachkenntnissen – müssen hochgeladen werden. Das System akzeptiert verschiedene Dateiformate, darunter PDF, JPG und PNG, solange die Gesamtgröße von 100 MB nicht überschritten wird. Die Bezahlung der Antragsgebühr erfolgt elektronisch, zum Beispiel per Kreditkarte oder PayPal. Nach Absenden des Antrags erhält man eine PDF-Bestätigung, mit der der aktuelle Aufenthaltstitel vorläufig verlängert wird – ausgenommen bei einem Schengen-Visum. Nach erfolgreicher Einreichung prüft das Landesamt für Einwanderung den Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an. Bei positiver Vorprüfung erfolgt die Einladung zu einem Vorsprachetermin. Dort müssen alle Originaldokumente vorgelegt werden. Erst danach wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert, was in der Regel noch einmal mindestens vier Wochen dauert.


Fazit

Die Online-Beantragung der Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiges Signal für eine modernere Einwanderungsverwaltung. Sie spart vielen Antragstellerinnen und Antragstellern Zeit und Wege. Besonders praktisch ist auch, dass endlich die Unsicherheit rund ums Formular für die Niederlassungserlaubnis beseitigt ist: Jahrelang wussten Ausländer in Berlin nicht welches Formular das richtige für die Niederlassungserlaubnis ist, da es schlicht kein Formular gab. Dieses Problem existiert nun mit dem Online-Antrag nicht mehr. Trotzdem bleibt der Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis anspruchsvoll und komplex. Wer sich unsicher ist, ob er oder sie alle Voraussetzungen erfüllt, sollte sich frühzeitig informieren oder fachkundigen Rat einholen. VISAGUARD.Berlin unterstützt Ratsuchende mit Erfahrung, Übersicht und individueller Begleitung auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis.

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