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Visumklage: Findet ein Gerichtstermin statt?

courtroom in germany (law judge)

Viele Menschen, die gegen die Ablehnung eines Visums klagen, stellen sich früher oder später die Frage: Muss ich persönlich zu einem Termin vor dem Verwaltungsgericht erscheinen? Diese Unsicherheit ist besonders groß, wenn man sich noch im Ausland befindet und die Einreise nach Deutschland gerade deshalb verweigert wird. Die Vorstellung, man müsse für eine Gerichtsverhandlung nach Deutschland einreisen, obwohl genau das verwehrt wurde, erscheint widersprüchlich – und ist es in der Praxis auch oft. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wie Visumklagen tatsächlich ablaufen und wann ein mündlicher Termin erforderlich ist.


Wann ordnet das Gericht eine mündliche Verhandlung an?

Im Verwaltungsprozess ist die mündliche Verhandlung zwar grundsätzlich vorgesehen, aber kein zwingender Bestandteil jeder Klage. Ob ein Termin stattfindet, entscheidet das Gericht. Maßgeblich ist dabei, ob die Anwesenheit der Beteiligten notwendig ist, um bestimmte Fragen aufzuklären. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine sogenannte Parteivernehmung stattfinden soll, also wenn die klagende Person selbst befragt werden muss. Auch Zeugenaussagen können dazu führen, dass ein Termin angesetzt wird.


Solche Konstellationen kommen bei Visumklagen allerdings nur selten vor. Denn das Verwaltungsgericht weiß: Wer gegen die Ablehnung eines Visums klagt, darf in der Regel nicht einreisen. Eine persönliche Teilnahme an einem Gerichtstermin ist also kaum möglich. Deshalb verzichten die Gerichte bei Visumverfahren fast immer auf einen mündlichen Termin, wenn sich die Klägerin oder der Kläger noch im Ausland aufhält.


Wie läuft das Gerichtsverfahren dann ab?

In der Praxis werden Visumklagen deshalb meist schriftlich und telefonisch geführt. Das sogenannte schriftliche Vorverfahren ermöglicht es dem Gericht, sich ein umfassendes Bild des Falls zu machen, ohne dass die Parteien persönlich erscheinen müssen. Der Austausch von Argumenten, Beweismitteln und Stellungnahmen erfolgt per Schriftsatz. Auch die Entscheidung kann schriftlich ergehen – in Form eines sogenannten Gerichtsbescheids. Dabei handelt es sich um eine vollwertige Entscheidung des Gerichts, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird.


Falls das Gericht doch zu dem Schluss kommt, dass eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, gibt es technische Lösungen. So kann etwa ein Antrag gestellt werden, die Verhandlung per Videokonferenz durchzuführen. Seit der zunehmenden Digitalisierung der Justiz ist dies inzwischen eine gut funktionierende Möglichkeit, gerade bei Verfahren mit internationalem Bezug. Eine weitere Option besteht darin, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Sitz am Ort des zuständigen Gerichts mit der Vertretung zu beauftragen. Bei Visumklagen ist in fast allen Fällen das Verwaltungsgericht Berlin zuständig, sodass es sinnvoll ist, einen erfahrenen Berliner Fachanwalt für Migrationsrecht einzuschalten.


Fazit mündlicher Termin bei Visumklage

Ob bei einer Visumklage ein mündlicher Termin stattfindet, hängt vom konkreten Einzelfall ab. In der Praxis ist das aber eher die Ausnahme. Die Gerichte wissen, dass Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland nicht einreisen können, solange das Visum verweigert bleibt. Deshalb werden Visumverfahren fast immer im schriftlichen Verfahren geführt – ohne persönlichen Gerichtstermin. Sollten doch mündliche Verhandlungen durchgeführt werden, geschieht dies meistens über das Telefon. Selbst die Entscheidung kann ohne Verhandlung fallen, durch einen Gerichtsbescheid. Sollte das Gericht doch eine mündliche Verhandlung für notwendig halten, gibt es heute technische Lösungen wie Videoverhandlungen. Alternativ kann ein spezialisierter Anwalt vor Ort die Interessen des Betroffenen vertreten. 


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