top of page
VISAGUARD Logo

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren im Visumrecht? (Berlin 2025)


Der brandneue Jahresbericht der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin (Nr. 2/2026) offenbart schwarz auf weiß, was wir in unserer täglichen Praxis als Anwaltskanzlei für Visumsrecht längst schmerzhaft spüren: Das Nadelöhr der Justiz wird immer enger, während die Existenzen der Betroffenen in der Warteschleife hängen. Hinter den kühlen Zahlen des Berichts verbergen sich menschliche Schicksale und massive wirtschaftliche Schäden, die durch die schleppende Bearbeitung von Visumangelegenheiten entstehen.


Die nackten Zahlen des Verzugs: Ein Gericht am Limit

Der Blick in die aktuelle Statistik des Verwaltungsgerichts Berlin ist für jeden, der auf ein zügiges Visumsverfahren angewiesen ist, gelinde gesagt ernüchternd. Im Jahr 2025 verzeichnete das Gericht einen massiven Zustrom an neuen Verfahren. Insgesamt gingen 28.697 Verfahren ein, was einer Steigerung von über 20 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders dramatisch stellt sich die Lage im Aufenthaltsrecht dar, zu dem auch die für uns zentralen Visumverfahren gehören. Hier sind die Eingänge mit 9.633 Streitsachen um über 40 % gegenüber dem Jahr 2024 nach oben geschnellt. Zwar hat das Gericht durch die Eröffnung von zwei neuen Kammern reagiert, doch die schiere Flut der Anträge lässt den Bestand an unerledigten Verfahren unaufhaltsam wachsen. Mittlerweile sind über 25.000 Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig – ein Berg an Arbeit, der die personellen Kapazitäten der Justiz trotz gestiegener Erledigungszahlen förmlich erdrückt.


Das Visumverfahren als Zeitfalle: 8,7 Monate Ungewissheit

Für Fachkräfte und Familienmitglieder, die nach Deutschland einreisen möchten, ist die Verfahrensdauer das entscheidende Kriterium. Laut Jahresbericht dauerte eine Klage auf Erteilung eines Visums im Jahr 2025 im Durchschnitt 8,7 Monate. Auch wenn dies eine leichte statistische Verbesserung zum Vorjahr darstellt, bleibt dieser Zeitraum für die Betroffenen unzumutbar. Wer gegen eine Ablehnung der Botschaft klagt, muss sich darauf einstellen, fast ein Dreivierteljahr im Ungewissen zu verbringen. Selbst die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die eigentlich für Eilfälle gedacht sind, nehmen im Schnitt 1,2 Monate in Anspruch. In dieser Zeit ruhen Karrieren, Familien bleiben getrennt und die Lebensplanung steht still. Wir erleben in unserer Kanzlei täglich, dass diese Verzögerungen nicht nur nervenzehrend sind, sondern handfeste rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.


Finanzielle Einbußen und entgangene Chancen durch Justizstau

Der Schaden, den unsere Mandanten durch diese langen Wartezeiten erleiden, ist oft immens. Besonders gravierend ist der Entgang von Gehaltszahlungen. Wenn eine hochqualifizierte Fachkraft aufgrund eines verzögerten Visumverfahrens gemäß den Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ihren Dienst nicht antreten kann, gehen monatlich tausende Euro verloren. Diese Schäden sind häufig nicht mehr rückgängig zu machen. Zudem riskieren Mandanten, dass mühsam akquirierte Arbeitsplätze wieder gestrichen werden, da Unternehmen in der dynamischen Berliner Wirtschaftswelt nicht unbegrenzt auf Personal warten können. Der Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums wird durch die prozessuale Dauer faktisch entwertet. Es entsteht eine paradoxe Situation: Das Gesetz eröffnet Wege für die Einwanderung, doch die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung scheitert an der Überlastung der Richter, die mittlerweile pro Kopf 226 Neueingänge im Jahr bewältigen müssen.


Strategien gegen das Warten: Die Untätigkeitsklage als Werkzeug

Angesichts dieser prekären Lage ist es für uns als Kanzlei in allen Rechtsgebieten entscheidend, alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Verfahren unserer Mandanten zu beschleunigen. Ein zentrales Instrument ist hierbei die Untätigkeitsklage gemäß § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Wenn die Behörde – in Visumangelegenheiten meist die zuständige Auslandsvertretung in Abstimmung mit der Ausländerbehörde – ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag entscheidet, können wir den Weg zum Gericht erzwingen. Der Bericht der Gerichtspräsidentin zeigt, dass dieses Mittel immer häufiger genutzt wird: Allein im Staatsangehörigkeitsrecht stiegen die Untätigkeitsklagen auf 2.265 Verfahren an. Auch im Visumbereich ist die Klage oft der einzige Weg, um die Verwaltung aus ihrer Passivität zu rütteln und eine Entscheidung herbeizuführen, bevor der wirtschaftliche Schaden ins Unermessliche steigt.


Fazit: Ein dringender Appell für eine effiziente Visumsjustiz

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Jahresbericht 2026 des Verwaltungsgerichts Berlin ein deutliches Warnsignal für den Standort Deutschland sendet. Die enorme Belastung der Richter und die daraus resultierenden langen Verfahrensdauern im Visumrecht sind für eine moderne Einwanderungsgesellschaft nicht tragbar. Während das Gericht versucht, mit neuen Kammern gegenzusteuern, bleibt die Realität für Visa-Antragsteller eine Geduldsprobe mit hohem finanziellem Risiko. Gerechtigkeit, die zu spät kommt, ist in vielen Fällen leider keine Gerechtigkeit mehr.



bottom of page