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Absurd: Brandenburg versucht überlange Bearbeitungszeiten zu rechtfertigen

19. Sept.
5 Min. Lesezeit

In Frankfurt (Oder) stapeln sich rund 600 unbearbeitete Anträge auf Einbürgerung, und im Schnitt vergehen dort zwei Jahre, bis überhaupt jemand einen Blick in die Akte wirft. Landesweit sind in Brandenburg aktuell 9.000 Verfahren offen. Statt daraus den naheliegenden Schluss zu ziehen und die zuständigen Ausländerbehörden personell zu stärken, hält Brandenburgs Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, René Wilke (SPD), Wartezeiten von bis zu drei Jahren für zumutbar – und bringt zugleich eine Verlängerung der gesetzlichen Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung ins Spiel. Für gut ausgebildete internationale Fachkräfte, die ihre berufliche und familiäre Zukunft in Deutschland planen, ist diese Haltung mehr als nur ärgerlich – sie stellt die Verlässlichkeit des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts grundsätzlich infrage.


Wie lange dauert die Einbürgerung in Brandenburg tatsächlich?

Nach einer aktuellen Umfrage des rbb ist die Einbürgerung in den meisten Brandenburger Landkreisen innerhalb von ein bis zwei Jahren abgeschlossen. Die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Potsdam schaffen es trotz der im Landesvergleich höchsten Antragszahlen sogar in 18 bis 25 Monaten. Ganz anders stellt sich die Lage in Frankfurt (Oder) dar: Dort dauert es in aller Regel zwei Jahre, bis ein Antrag überhaupt gesichtet wird. Allein 2025 wurden in Brandenburg 4.677 Menschen eingebürgert, zwei Drittel davon im Wege der Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – das heißt, sie hatten sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und damit einen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung.


Warum überzeugt das Argument der "zu vielen Anträge" nicht?

Frankfurts Bürgermeister Claus Junghanns (CDU) begründet den Rückstand mit stark gestiegenen Antragszahlen: Von rund 260 Anträgen im vergangenen Jahr sei über Jahre nur eine einzige Person zuständig gewesen, die zudem krankheitsbedingt lange ausgefallen sei. Zwei zusätzliche Stellen habe man mittlerweile geschaffen, eine davon sei jedoch nach einer Kündigung in der Probezeit weiterhin unbesetzt – hinzu komme ein zweistelliges Millionendefizit im städtischen Haushalt. So nachvollziehbar diese Schilderung im Einzelfall ist, so wenig taugt sie als politische Rechtfertigung. Ob eine Behörde angemessen ausgestattet ist, bemisst sich nicht daran, wie viele Anträge eingehen, sondern allein daran, ob die Politik bereit ist, die notwendigen Stellen zu schaffen und tatsächlich zu besetzen. Der Rechtsanspruch aus § 10 StAG hängt nicht von der Personaldecke der Ausländerbehörde ab – wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf zügige Bearbeitung, unabhängig davon, wie viele andere Menschen zeitgleich einen Antrag stellen. Dass es anders geht, zeigt ausgerechnet Berlin: Dort hat eine zentralisierte, personell aufgestockte Einbürgerungsbehörde die Zahl der Einbürgerungen binnen kurzer Zeit deutlich gesteigert.


Ist eine dreijährige Wartezeit tatsächlich zumutbar?

Minister Wilke, bis 2025 selbst Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) und mit der dortigen Situation bestens vertraut, sieht dennoch keinen Handlungsbedarf. Die aktuellen Bearbeitungszeiten bewegten sich seiner Einschätzung nach "in einer Sphäre, wo ich sagen würde, das ist okay". Wer die Voraussetzungen erfülle, könne ohnehin davon ausgehen, am Ende eingebürgert zu werden – für Einzelne sei das "vielleicht nicht schön", aber zumutbar. Diese Sichtweise verkennt, was für gut qualifizierte Zuwanderer tatsächlich auf dem Spiel steht: Wer beruflich zwischen Deutschland und dem Herkunftsland pendelt, wer eine Position mit internationaler Reisetätigkeit anstrebt oder wer gemeinsam mit der Familie langfristig planen möchte, kann nicht einfach drei Jahre abwarten. Rechtssicherheit bedeutet mehr als die bloße Aussicht auf einen irgendwann positiven Bescheid. Genau für solche Fälle sieht § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Untätigkeitsklage vor: Entscheidet eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, kann das Verwaltungsgericht angerufen werden. Wie unsere eigene Praxis am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zeigt, akzeptieren Ausländerbehörden und Gerichte dort Personalmangel und angekündigte mehrjährige Bearbeitungszeiten jedoch zunehmend als "zureichenden Grund" – wodurch die gesetzliche Beschleunigungswirkung der Untätigkeitsklage in der Praxis leerläuft. Bemerkenswert ist zudem: Ein Vorstoß, die reguläre Bearbeitungsfrist gesetzlich von drei auf zwölf Monate zu verlängern, wurde in der politischen Diskussion bereits verworfen. Wenn dasselbe Ergebnis nun über die Verwaltungspraxis und eine großzügige gerichtliche Auslegung erreicht wird, läuft die gesetzgeberische Entscheidung faktisch leer.


Will Brandenburg den Weg zur Staatsangehörigkeit noch länger machen?

Statt die eigenen Behörden zu stärken, geht Wilke einen anderen Weg: Er hält die seit der StAG-Reform vom 27.6.2024 geltende Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für "einen Ticken zu wenig" und spricht sich persönlich dafür aus, sie auf sieben Jahre anzuheben. Dabei war die Verkürzung der Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre ausdrücklich als Signal an internationale Fachkräfte gedacht, Deutschland als Einwanderungsland attraktiver zu machen. Der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf kritisiert Wilkes Vorstoß zu Recht als Widerspruch zur erst 2024 getroffenen politischen Entscheidung: Wenn die Verwaltung ohnehin so lange brauche wie zuvor, entwerte das die gesetzliche Verkürzung faktisch. Für unsere Mandantschaft aus den USA, Großbritannien und Kanada, die sich seit der Reform gezielt für eine Einbürgerung in Deutschland entscheiden – nicht zuletzt, weil seit demselben Stichtag die doppelte Staatsangehörigkeit die Regel ist und eine Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit meist nicht mehr nötig ist –, wäre eine Rückkehr zu längeren Fristen ein klar falsches Signal.


Was bedeutet die Debatte für Fachkräfte, Arbeitgeber und Familien?

Für internationale Fachkräfte, die über die Blaue Karte EU, die Chancenkarte oder einen anderen Aufenthaltstitel nach Deutschland gekommen sind, ist die Einbürgerung häufig der letzte Schritt einer jahrelangen Integrationsleistung – verbunden mit einem gesicherten Lebensunterhalt, einem unbefristeten Arbeitsvertrag und oft einer eigenen Familie vor Ort. Britische Fachkräfte schätzen an der deutschen Staatsangehörigkeit besonders die damit verbundene europäische Freizügigkeit, US-amerikanische Fachkräfte profitieren von der doppelten Staatsangehörigkeit, ohne den ursprünglichen Pass aufgeben zu müssen. Für Personalabteilungen internationaler Unternehmen, die ihren Beschäftigten langfristige Perspektiven in Deutschland zusagen, ist eine unkalkulierbare Wartezeit von zwei bis drei Jahren ein handfester Standortnachteil im globalen Wettbewerb um Talente. Wenn die Politik öffentlich signalisiert, jahrelange Wartezeiten seien hinnehmbar, wirkt das zudem wie eine Botschaft an gut integrierte, steuerzahlende Zuwanderer, dass ihr Anliegen keine Priorität genießt – ein Eindruck, den selbst Bürgermeister Junghanns als problematisch bezeichnet, auch wenn er ihn für unzutreffend hält.


Wie sollten Betroffene jetzt vorgehen?

Wer in Brandenburg auf seine Einbürgerung wartet, sollte den Verfahrensstand nicht einfach sich selbst überlassen. Eigenständig formulierte Sachstandsanfragen verpuffen in der Praxis häufig wirkungslos, und generische Online-Ratgeber können die konkrete Verwaltungspraxis der jeweils zuständigen Behörde nicht abbilden. Aus hunderten bearbeiteten Verfahren kennen wir die Unterschiede zwischen den Landkreisen ebenso wie die Argumentationslinien, mit denen Ausländerbehörden und Gerichte Verzögerungen zu rechtfertigen versuchen – und wissen, wann eine Untätigkeitsklage tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat und wann sie eher schadet. Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass die Behörde keine Angriffspunkte für weitere Verzögerungen findet, und begleiten Sie notfalls bis vor Gericht.


Fazit

Die Debatte um die Einbürgerung in Brandenburg zeigt exemplarisch, wie politische Untätigkeit zur Normalität erklärt wird. Dass ausgerechnet der frühere Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) mehrjährige Wartezeiten für zumutbar hält und zugleich eine Verlängerung der Mindestaufenthaltsdauer ins Spiel bringt, ist ein fragwürdiges Signal an alle, die sich rechtmäßig und mit gutem Grund um die deutsche Staatsangehörigkeit bemühen. Ausstattung und Bearbeitungskapazität einer Ausländerbehörde sind keine Naturkonstante, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Wer sich in einem solchen Verfahren befindet, muss sich darauf nicht allein verlassen: Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung schafft Klarheit darüber, welche rechtlichen Mittel im Einzelfall tatsächlich zum Ziel führen.

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