Blaue Karte EU: Wann braucht es die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?
- Isabelle Manoli
- 6. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Juli

Die Blaue Karte EU ist ein beliebter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Sie bietet viele Vorteile – etwa ein beschleunigtes Verfahren, bessere Familiennachzugsmöglichkeiten und schnelleren Zugang zu einem Daueraufenthalt. In bestimmten Fällen ist für die Blaue Karte die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Wann das so ist, was genau geprüft wird und worauf Antragsteller achten müssen, erklären wir hier verständlich und rechtssicher.
Wann braucht man für die Blaue Karte EU keine Zustimmung der Bundesagentur?
In vielen Fällen wird die Blaue Karte EU direkt über die Ausländerbehörde oder durch die Botschaft erteilt – ohne dass die BA eingeschaltet wird. Das ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass eine behördliche Prüfung des Arbeitsvertrages notwendig ist. Das ist zum Beispiel dann so, wenn:
ein Hochschulabschluss vorliegt,
es sich nicht um einen Engpassberuf handelt (z. B. nicht in Pflege, Bau oder IT), und
die reguläre – also höhere – Gehaltsgrenze erreicht wird (“große” Blaue Karte EU).
In solchen Fällen läuft das Verfahren meist schnell und reibungslos. Besonders praktisch: Wer diese Voraussetzungen erfüllt, umgeht automatisch auch sonstige Prüfpflichten, etwa das in § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verankerte Leiharbeitsverbot.
Wann ist die Zustimmung doch erforderlich?
Es gibt allerdings Versionen der Blauen Karte EU, welche die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Dies ist für Fälle der Blauen Karte so, die ein geringeres Gehalt haben (“kleine” Blaue Karte). Die Zustimmung der BA wird deshalb in folgenden Fällen benötigt:
Berufseinsteiger mit deutschem Abschluss
Wer seinen Hochschulabschluss in Deutschland gemacht hat und innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss die Blaue Karte beantragt, gilt als Berufseinsteiger. Nutzt man die niedrigere Gehaltsgrenze für Berufsanfänger, muss die BA trotzdem zustimmen – selbst bei deutschem Abschluss.
Beschäftigung in einem Engpassberuf
Fachkräfte, die in sogenannten Mangelberufen arbeiten wollen (etwa Pflege, Ingenieurwesen oder IT), können eine Blaue Karte auch mit einem geringeren Gehalt beantragen. Doch in diesem Fall muss die BA zustimmen – unabhängig davon, wo der Abschluss erworben wurde.
IT-Fachkräfte ohne Studium
Besondere Regeln gelten für erfahrene IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss. Diese können eine Blaue Karte erhalten – aber nur mit Zustimmung der BA.
Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit stellt bei der Prüfung von Arbeitsverträgen für die Blaue Karte sicher, dass faire Arbeitsbedingungen vorliegen. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen:
Ist das Gehalt marktüblich und gesetzmäßig?
Werden arbeitsrechtliche Standards eingehalten?
Wurden alle formalen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten?
Ein Vorrang deutscher oder europäischer Bewerber wird bei der Blauen Karte übrigens in der Regel nicht mehr geprüft (sogenannte Vorrangprüfung) – dieser Punkt spielt also meist keine Rolle mehr.
Fazit: Frühzeitig prüfen, rechtzeitig handeln
Ob die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bei der Beantragung der Blauen Karte EU erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab – also von Studienabschluss, Berufserfahrung, Gehalt und Berufsfeld. Wer unsicher ist, sollte rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. VISAGUARD hilft Ihnen gerne weiter – bei der Prüfung der Voraussetzungen und der Vorbereitung Ihres Antrags auf die Blaue Karte EU.