Bugeteinsparungen: Nur noch Klebeetiketten statt Plastikkarte beim LEA?
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 12 Stunden
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In der Berliner Migrationswelt findet eine rege Diskussion darum statt, dass das Landesamt für Einwanderung (LEA) wieder Klebeetiketten nutzt, obwohl eigentlich Plastikkarten (elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) ausgegeben werden müssen. Wir hatten bereits darüber berichtet. Der Hintergrund dieser Entwicklung ist so banal wie erschreckend: Es geht um Geld. Der Berliner Senat hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung massive Kürzungen vorgenommen (siehe u.a. hier). Ursprünglich war von einer Million Euro die Rede, doch aktuelle Informationen aus Behördenkreisen deuten darauf hin, dass das LEA im Jahr 2026 stolze 3 Millionen Euro einsparen muss. Und das bei einer Stadt, deren ausländische Bevölkerung bis Mitte 2025 auf fast eine Million Menschen angewachsen ist.
Warum Klebeetikett statt Plastikkarte?
Der Grund für den plötzlichen Kurswechsel ist ein massiver Spardruck, der das LEA im Jahr 2026 hart trifft. Da die Personalkosten fix sind und die Fallzahlen – bei fast einer Million ausländischen Mitbürgern in Berlin – stetig steigen, bleibt der Verwaltung kaum Spielraum. Die Lösung der Behördenleitung unter Herrn Mazanke ist so pragmatisch wie ernüchternd: Der Wechsel vom eAT zum Klebeetikett spart pro Fall massiv Geld. Ein Rohling für die Plastikkarte kostet das LEA bei der Bestellung bei der Bundesdruckerei knapp 40 Euro. Ein Aufkleber hingegen schlägt lediglich mit etwa 50 bis 59 Cent zu Buche. Besonders kurios ist dabei die haushälterische Logik: Obwohl die Antragstellenden meist über 90 Euro Gebühren zahlen, landet dieses Geld im allgemeinen Topf des Landes Berlin. Das LEA selbst sieht von diesen Einnahmen nichts, muss aber die Kosten für die Karten aus dem eigenen, nun gekürzten Budget vorstrecken.
Wer bekommt noch eine Karte und wer nur noch den Sticker?
Die neue Praxis zu den Klebeetiketten folgt einem recht starren Muster, das vor allem darauf abzielt, Rückerstattungsprozesse zu vermeiden. Wer seinen Antrag digital stellt und dabei bereits die volle Gebühr für einen eAT bezahlt hat, bekommt diesen in der Regel auch weiterhin ausgehändigt. Der Grund ist hier rein bürokratisch: Eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühr wäre für das System des LEA derzeit schlicht zu aufwendig. Interessanterweise wurde jedoch bereits damit begonnen, die Gebühren in den digitalen Antragsstrecken auf das Niveau der Klebeetiketten abzusenken – ein deutliches Signal, dass der Sticker zum neuen Standard werden soll.
Besonders betroffen von der „Klebe-Offensive“ sind derzeit sogenannte Positivstaater und Personen, die Sozialleistungen beziehen. Hier wird der Sticker nun fast automatisch vergeben. Auch bei der Erteilung der Blauen Karte EU berichten Kollegen bereits von Hinweisen der Sachbearbeitung, dass für Anträge, die nicht online gestellt wurden, nur noch die Erteilung per Aufkleber vorgesehen sei. Bei unbefristeten Titeln scheint die Lage noch unklar; hier gibt es Stimmen aus der Behörde, dass ein Klebeetikett technisch oder rechtlich nicht umsetzbar sei, während in anderen Referaten bereits experimentiert wird.
Kuriose Übergangslösungen und systemische Hürden
Ein besonders wichtiger Aspekt für die tägliche Beratung ist die Information, dass die Ausstellung eines eAT weiterhin möglich bleibt, wenn dies explizit eingefordert wird. Wer „ohne Begründung“ auf die Karte beharrt, soll diese laut Aussagen aus der Behördenleitung auch bekommen. Allerdings wird intern bereits davor gewarnt, dass in solchen Fällen ein „Sondergebührenbescheid“ erlassen werden könnte. Zudem scheint die nachträgliche Änderung im Termin das Computersystem des LEA vor Herausforderungen zu stellen, weshalb eine frühzeitige Festlegung auf die gewünschte Form des Dokuments ratsam ist.
Es wird berichtet, dass das System des LEA zwar komplizierter reagiert, wenn vom Standardweg des Aufklebers abgewichen wird, eine Verweigerung des eAT ohne sachlichen Grund (der über das reine Sparen hinausgeht) jedoch rechtlich kaum haltbar wäre. Werden Sie also im Termin mit einem Klebeetikett konfrontiert, sollten Sie freundlich, aber bestimmt auf die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 78 AufenthG bestehen.
Fazit: Eine Behörde im Überlebensmodus
Was wir derzeit beim LEA beobachten, ist eine Verwaltung, die versucht, unter unmöglichen finanziellen Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben. Die Rückkehr zum Klebeetikett ist rechtlich hochgradig fragwürdig, da § 78 AufenthG den eAT als Regelfall vorsieht. Die geplante Änderung der Verfahrenshinweise (VAB) zu § 78a AufenthG soll diese Praxis nun nachträglich legitimieren. Ob dies vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Der „Berliner Weg“ der Einsparung führt zu einer erheblichen Verunsicherung bei den Betroffenen und einem Rückschritt in der Dokumentensicherheit.



