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Deutsche Botschaft in Teheran stoppt offiziell Visavergabe


Stellen Sie sich vor, Sie haben monatelang Dokumente gesammelt, Übersetzungen angefertigt und auf den einen entscheidenden Termin gewartet, der Ihre Familie zusammenführen oder Ihre berufliche Zukunft in Deutschland sichern soll. Sie rufen die Seite des Terminsystems auf und finden: nichts. Keine Termine, keine Erreichbarkeit, keine Hoffnung. Was wie ein bürokratischer Albtraum klingt, ist seit dem 14. Februar 2026 bittere Realität. Die Nachricht ist eindeutig: Die Visastelle der deutschen Botschaft in Teheran sowie der externe Dienstleister TLScontact wurden bis auf Weiteres geschlossen. “Die Visastelle der Deutschen Botschaft in Teheran ist vorübergehend geschlossen. Neue Termine werden derzeit nicht vergeben“ heißt es aus dem Auswärtigen Amt


Die Chronologie einer angekündigten Krise

Wir beobachten die Entwicklung am Standort Teheran bereits seit geraumer Zeit mit großer Sorge. Was wir heute erleben, ist kein plötzliches Ereignis, sondern der Kulminationspunkt einer Abwärtsspirale, die bereits im Jahr 2025 ihren Lauf nahm. Seit dem massiven Iran-Israel-Konflikt im vergangenen Jahr wurde das Personal in der Visastelle sukzessive reduziert. Arbeitete die Botschaft damals bereits nur noch mit einem Bruchteil ihrer Kapazitäten, ist der Betrieb nun vollständig zum Erliegen gekommen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während im Jahr 2024 noch über 46.000 Visa erteilt wurden, sank diese Zahl im Jahr 2025 bereits auf die Hälfte. Im laufenden Jahr 2026 wurden bisher lediglich 1.300 Visa ausgegeben. Das Auswärtige Amt begründet diesen drastischen Schritt mit einer "desolaten Menschenrechtssituation" und massiven Sicherheitsbedenken gegenüber dem Regime, für das Deutschland derzeit als Feindbild fungiert. Doch so nachvollziehbar die Sicherheitslage für das Botschaftspersonal sein mag, so prekär ist sie für die Schutzsuchenden und Antragsteller vor Ort, die nun vor verschlossenen Türen stehen.


Rechtliche Einordnung: Hat man trotz Schließung einen Anspruch?

Aus unserer Sicht als Kanzlei für Visumsrecht stellt sich die Frage: Entbindet eine "vorübergehende Schließung" die Bundesrepublik Deutschland von ihren Verpflichtungen aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)? Die Antwort lautet: Grundsätzlich nein. Das Problem in Teheran ist aktuell primär ein faktisches: Wenn keine Anträge angenommen werden, kann kein Verwaltungsverfahren beginnen. Ohne Verfahren gibt es keinen Bescheid, und ohne Bescheid scheint der Rechtsschutz blockiert. Das Auswärtige Amt betont zwar, dass bereits laufende Verfahren "soweit möglich" zu Ende geführt werden sollen, doch neue Termine werden schlicht nicht vergeben. Diese Praxis der "Nicht-Annahme" ist juristisch höchst angreifbar, da sie den effektiven Rechtsschutz vereitelt.


Der Kanzlei-Tipp: Den Antrag erzwingen und einklagen

In der aktuellen Situation raten wir unseren Mandanten dringend davon ab, passiv auf eine Wiedereröffnung der Botschaft zu warten, deren Zeitpunkt völlig ungewiss ist. Unser strategischer Rat lautet: Reichen Sie den Visumantrag schriftlich ein – notfalls per Post direkt an das Auswärtige Amt in Berlin oder per qualifizierter Zustellung, sofern die Botschaft vor Ort den Zugang verweigert. Sobald der Antrag offiziell gestellt ist, beginnt die Uhr zu ticken. Sollte die Behörde über einen Zeitraum von drei Monaten nicht über den Antrag entscheiden, ohne dass ein zureichender Grund für die Verzögerung vorliegt, steht Ihnen der Weg der Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) offen. Durch diesen prozessualen Schritt verlagern wir das Verfahren von der blockierten Botschaft in Teheran vor das Verwaltungsgericht in Berlin. Ein Gericht kann die Bundesrepublik dazu verpflichten, den Antrag zu bescheiden, ungeachtet der personellen Engpässe vor Ort.


Zwischen Diplomatie und Rechtsstaatlichkeit

Die Lage im Iran ist zweifellos komplex. Die "brutale Reaktion des Sicherheitsapparats", von der das Auswärtige Amt spricht, und die systematische Verfolgung von Regimegegnern machen deutlich, dass ein Visum für viele Menschen derzeit keine Formsache, sondern eine Lebensversicherung ist. Wenn jedoch die Kommunikationsmöglichkeiten massiv beschränkt sind und die Botschaft faktisch handlungsunfähig wird, darf dies nicht zu Lasten derer gehen, die einen Rechtsanspruch auf Einreise haben. Wir sehen hier die Bundesregierung in der Pflicht, alternative Wege zu schaffen – sei es durch die Bearbeitung über Vertretungen in Nachbarländern oder durch digitale Antragsverfahren, die den physischen Besuch in Teheran obsolet machen.


Fazit: Handeln statt Abwarten

Die vorübergehende Schließung der Visastelle in Teheran im Februar 2026 ist eine Zäsur, aber kein Grund zur Resignation. Wer einen Anspruch auf ein Visum hat, muss diesen auch in Krisenzeiten durchsetzen können. Wir als Kanzlei unterstützen Sie dabei, die bürokratischen Hürden zu umgehen, die durch die Schließung entstanden sind. Der Weg über die schriftliche Antragstellung und die anschließende gerichtliche Durchsetzung ist derzeit oft die einzige Möglichkeit, um aus der Warteschleife der Diplomatie auszubrechen.

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