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Einbürgerungszeiten auch in Lübeck ein Desaster


Die Entscheidung, sich in einem neuen Land niederzulassen und dessen Staatsbürgerschaft anzunehmen, ist ein tiefgreifender Schritt, der oft mit großen Hoffnungen und Erwartungen verbunden ist. Doch was, wenn dieser Weg nicht nur langwierig, sondern unnötig steinig wird? Was, wenn die zuständigen Behörden, die eigentlich für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollen, selbst zum größten Hindernis werden? In Städten wie Lübeck erleben derzeit Tausende von Menschen genau diese frustrierende Realität. Anträge auf Einbürgerung stapeln sich, die Bearbeitungszeiten explodieren, und die Behörden scheinen der Situation hilflos ausgeliefert. Doch wir, als Anwaltskanzlei für Visumsrecht, möchten Ihnen heute zeigen: Sie sind dieser Situation nicht machtlos ausgeliefert. Die überlangen Wartezeiten sind nicht nur ärgerlich, sondern in vielen Fällen auch rechtswidrig.


Die Misere in Lübeck: Ein Spiegelbild bundesweiter Probleme

Aktuellen Berichten zufolge warten Einbürgerungswillige in Lübeck bis zu drei Jahre auf die Bearbeitung ihres Antrags. Eine bemerkenswerte Zahl, wenn man bedenkt, dass die maximal angestrebte Bearbeitungszeit laut Aussagen der Bereichsleitung des Ordnungsamtes eigentlich viel niedriger liegen sollte und das Gesetz eine Bearbeitungszeit von grundsätzlich 3 Monaten vorsieht (§ 75 VwGO). Mit 3000 unbearbeiteten Anträgen und einer jährlichen Bearbeitungskapazität von nur etwa 600 – selbst bei voller Besetzung – offenbart sich ein tiefgreifendes Problem. Die Ursachen sind bekannt: Personalmangel und organisatorische Defizite. Dies ist jedoch kein Einzelfall, der sich auf Lübeck beschränkt. Wir beobachten bundesweit, dass viele Ausländerbehörden mit ähnlichen Herausforderungen kämpfen. Überall in Deutschland sehen wir, wie mangelnde Ressourcen und ineffiziente Strukturen dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen massiv überschritten werden. Dies stellt nicht nur eine immense Belastung für die Antragsteller dar, sondern wirft auch ernsthafte Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit und der Verpflichtung der Verwaltung zur Einhaltung ihrer Aufgaben auf.


Wenn die Behörde versagt: Das "strukturelle Organisationsversagen"

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat der Ausländerbehörde in Lübeck bereits ein "strukturelles Organisationsversagen" attestiert. Dieser Begriff ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung, denn er beschreibt eine Situation, in der eine Behörde aufgrund grundlegender Mängel in ihrer Organisation nicht mehr in der Lage ist, ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Wenn eine Behörde zugibt, dass sie "zu wenig Personal" hat, um die "Antragsflut zu bewältigen", und dies zu Wartezeiten von drei Jahren statt der angestrebten führt, dann ist das ein klarer Hinweis auf ein solches Versagen. Die Argumentation der politischen Verantwortlichen, die Schuld hin und her schieben, ändert nichts an der Tatsache, dass die Leidtragenden die Bürger sind, deren rechtmäßiger Antrag auf Einbürgerung auf unbestimmte Zeit verzögert wird.


Ihr Recht auf eine zügige Entscheidung: Die Untätigkeitsklage

Das deutsche Recht schützt Sie vor solchen behördlichen Verzögerungen. Gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage zu erheben, wenn eine Behörde über Ihren Antrag – in diesem Fall den Einbürgerungsantrag – nicht innerhalb einer angemessenen Frist sachlich entschieden hat. Eine solche Frist beträgt in der Regel drei Monate. Wenn also Ihr Antrag bereits seit mehr als drei Monaten bei der Behörde liegt und keine Entscheidung getroffen wurde, steht Ihnen der Weg der Untätigkeitsklage offen.


Die Tatsache, dass in Lübeck bereits 40 Untätigkeitsklagen anhängig sind, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass immer mehr Betroffene ihre Rechte wahrnehmen. Es mag zynisch klingen, wenn die Bereichsleiterin des Ordnungsamtes von einem "neuen Geschäftsmodell" für Rechtsanwälte spricht. Für uns ist es die Wahrnehmung unserer Aufgabe, Bürger dabei zu unterstützen, ihr Recht gegen behördliche Missstände durchzusetzen. Eine Untätigkeitsklage zwingt die Behörde, Ihren Antrag vorrangig zu bearbeiten und eine Entscheidung herbeizuführen. Dies kann den gesamten Prozess erheblich beschleunigen. Es ist ein mächtiges Werkzeug, um den Druck auf die Verwaltung zu erhöhen und die notwendigen Ressourcen für die Bearbeitung von Anträgen einzufordern.


Wie wir Sie unterstützen können

Wir verstehen, dass der Gedanke, gegen eine Behörde zu klagen, einschüchternd wirken kann. Doch wir stehen Ihnen als erfahrene Partner zur Seite. Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwälten kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einbürgerung und die Fallstricke des Verwaltungsverfahrens genau. Wir prüfen Ihren individuellen Fall, beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess einer Untätigkeitsklage. Wir sorgen dafür, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Klage die bestmöglichen Erfolgschancen hat. Es geht darum, Ihr Recht auf eine zügige und rechtskonforme Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags durchzusetzen und die behördliche Untätigkeit nicht einfach hinzunehmen.


Fazit Einbürgerung Lübeck

Die aktuellen Zustände bei den Einbürgerungsbehörden, wie sie sich exemplarisch in Lübeck zeigen, sind inakzeptabel und stellen eine Verletzung der Grundsätze einer funktionierenden Verwaltung dar. Das Recht auf eine zeitnahe und sachliche Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag ist ein hohes Gut, das nicht aufgrund von Personalmangel oder organisatorischem Versagen ignoriert werden darf. Wenn Sie von überlangen Wartezeiten betroffen sind, zögern Sie nicht, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Eine Untätigkeitsklage ist ein legitimes und oft erfolgreiches Mittel, um Ihr Verfahren zu beschleunigen und Ihr Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft effektiv einzufordern. Wir stehen bereit, Sie auf diesem Weg zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihr Traum von der Einbürgerung nicht an bürokratischen Hürden scheitert.


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