Landesamt für Einwanderung verteidigt Verwaltungspraxis bei Einbürgerungen
- Isabelle Manoli
- 26. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Die Berliner Einbürgerungspraxis steht derzeit im Zentrum einer hitzigen politischen Debatte. Nach Jahren der Stagnation und Rückstände verzeichnet das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin einen deutlichen Anstieg an Einbürgerungen. Insbesondere die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren sorgt für Schlagzeilen – und für Kritik, die von Begriffen wie „Turbo-Einbürgerung“ geprägt ist. Doch was steckt wirklich hinter den Vorwürfen? Wird die deutsche Staatsbürgerschaft „verscherbelt“? Oder ist Berlin einfach nur effizienter als der Rest der Republik?
Digitalisierung sorgt für Tempo – und für Sicherheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner (CDU), verteidigte bei einem Besuch des LEA das beschleunigte Verfahren entschieden. Der Vorwurf, Berlin würde Pässe im Schnellverfahren vergeben (siehe hier), sei unbegründet. Vielmehr sei die Digitalisierung des Verfahrens ein längst überfälliger Schritt gewesen, um den massiven Bearbeitungsstau von Zehntausenden Anträgen abzubauen. Die Verfahren seien dabei keineswegs weniger streng. Sprachkenntnisse, Bekenntnis zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Integrationsnachweise würden „sehr genau geprüft“. Der digitale Prozess ermögliche dabei eine effiziente Bündelung aller relevanten Daten – inklusive der Abgleiche mit der Ausländerbehörde und den Sicherheitsbehörden. Die Zeiten papierbasierter Antragsflut, in der Informationen verstreut in Aktenordnern schlummerten, seien vorbei. Oder wie LEA-Direktor Engelhard Mazanke es formulierte: „Der Kunde kann nicht schummeln.“
Kritiker warnen vor „Einbürgerung auf Knopfdruck“
Trotz dieser Erklärungen reißt die Kritik aus Reihen der Union nicht ab. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte Zweifel an der Rechtssicherheit der Berliner Verfahren und forderte schärfere Kontrollen. Besonders bemängelt wird die „Vorgabe“ von Zielzahlen – so steht etwa die Zahl von 40.000 Einbürgerungen für das Jahr 2025 im Raum. Doch auch hier reagiert Berlin mit Klarstellung: Diese Zahl sei keine politisch verordnete Quote, sondern das Ziel einer Verwaltung, die endlich ihren jahrelangen Rückstand abbaut. Fakt ist: Im Jahr 2023 wurden in Berlin rund 9.000 Menschen eingebürgert, 2024 bereits knapp 22.000. Für 2025 sind 40.000 realistisch, da allein in den ersten sechs Monaten bereits über 20.000 Einbürgerungen vollzogen wurden.
Berlin als Vorbild für andere Bundesländer?
Während auf Bundesebene der Vorwurf der „Verscherbelung“ der Staatsbürgerschaft erhoben wird, zeigt sich in den Ländern ein anderes Bild. Zahlreiche Bundesländer beobachten das Berliner Modell aufmerksam und prüfen, ob sie das digitale Verfahren übernehmen könnten. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lud Innenminister Dobrindt ausdrücklich ein, sich vor Ort im LEA selbst ein Bild von der Praxis zu machen. Die Diskussion zeigt: Digitalisierung in der Verwaltung ist längst überfällig, ruft aber in einem emotional aufgeladenen Themenfeld wie der Einbürgerung sofort Widerstand hervor. Dabei geht es nicht um eine Lockerung der Anforderungen, sondern um eine längst notwendige Modernisierung der Prozesse.
Fazit: Effizienz ist kein Synonym für Oberflächlichkeit
Berlin hat mit seinem digitalen Einbürgerungsverfahren einen verwaltungspraktischen Schritt gemacht, der deutschlandweit Maßstäbe setzen könnte. Der Vorwurf, die deutsche Staatsbürgerschaft werde „auf Knopfdruck“ vergeben, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Vielmehr geht es darum, ein überlastetes System in die Gegenwart zu führen – ohne dabei die inhaltliche Qualität der Einbürgerungsprüfungen zu vernachlässigen. Die Debatte zeigt aber auch, dass Fragen der Einwanderungspolitik in Deutschland emotionalisiert bleiben. Ein modernes Einbürgerungsverfahren sollte daher transparent, nachvollziehbar und bundesweit einheitlich gestaltet sein, um dem Eindruck der „Verscherbelung“ entgegenzuwirken – und gleichzeitig den berechtigten Anspruch von Antragstellern auf ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.