Neues BMI-Länderrundschreiben zur Ukraine – Chancen auf längerfristige Aufenthaltstitel
- Isabelle Manoli
- vor 6 Tagen
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Am 11. August 2025 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) ein aktualisiertes Länderrundschreiben veröffentlicht, das die Situation von Geflüchteten aus der Ukraine betrifft. Die überarbeitete Fassung berücksichtigt insbesondere den neuen Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 des Rates vom 15. Juli 2025, mit dem der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert wird. Das Schreiben ist derzeit – soweit ersichtlich – nur über die Webseite des Ministeriums der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg abrufbar.
Ukraine Verordnung 2026: Was ist neu?
Neben der Anpassung an den aktuellen Ratsbeschluss greift das BMI auch die Empfehlung des Rates vom 22. Juli 2025 auf. Diese enthält eine für viele Geflüchtete entscheidende Passage: Die Mitgliedstaaten sollen Menschen mit vorübergehendem Schutz ermöglichen, auf andere Aufenthaltstitel nach EU-Recht zu wechseln, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen – etwa für:
Studium (Richtlinie (EU) 2016/801)
Fachkräfteeinwanderung (Richtlinie (EU) 2021/1883)
Blaue Karte EU (Richtlinie (EU) 2024/1233)
In vielen Mitgliedstaaten bestehen allerdings Regelungen, die einen solchen Wechsel verhindern (siehe VISAGUARD-Guide zu den Ablehnungsgründen bei der Blauen Karte EU). Insbesondere darf der neue Titel nicht parallel zum Status des vorübergehenden Schutzes bestehen – es muss ein echter Wechsel stattfinden.
Warum das bedeutsam ist
Diese Öffnung ist ein wichtiges Signal. Viele Betroffene möchten langfristige Perspektiven in Deutschland aufbauen – etwa über Arbeit, Ausbildung oder Studium. Bislang war der Wechsel aus dem § 24-Aufenthalt in einen anderen Aufenthaltstitel rechtlich und praktisch oft schwierig. Die Ratsempfehlung setzt hier an und will Übergänge erleichtern, um illegale Aufenthalte zu vermeiden und den Betroffenen Sicherheit zu geben.
Rechtsdogmatisch bleiben BMI und EU bei der Weisungslage allerdings knapp: Eine ausdrückliche Herleitung, dass der temporäre Schutz dispositiv ist – also von den Betroffenen zugunsten eines vorteilhafteren Status aufgegeben werden kann – fehlt. Auf eine entsprechende Auslegung des Aufenthaltsgesetzes weist der Ratsbeschluss und das BMI leider nicht hin, sodass sich die BMI Anweisung wie eine stark politisch gefärbte Entscheidung anfühlt.
Fazit BMI zur Ukraine-Verordnung 2026
Für Geflüchtete aus der Ukraine eröffnet das neue Länderrundschreiben die Chance, den Aufenthalt auf eine dauerhafte und oft vorteilhaftere Grundlage zu stellen. Wer etwa als Fachkraft arbeitet, ein Studium aufnimmt oder andere passende Voraussetzungen erfüllt, sollte prüfen lassen, ob der Wechsel auf einen langfristigen Titel möglich ist. Aufgrund des BMI-Schreibens dürfte sich dies jedenfalls nun deutlich einfacherer gegenüber der Ausländerbehörde durchsetzen lassen.