Prognoseentscheidung zum Lebensunterhalt: Wie die Ausländerbehörde den Lebensunterhalt kalkuliert
- VISAGUARD Sekretariat

- 30. Okt.
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Im Aufenthaltsrecht ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Voraussetzung für viele Aufenthaltstitel. Ob jemand seinen Lebensunterhalt eigenständig und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann, wird im Rahmen einer sogenannten Prognoseentscheidung geprüft. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Momentaufnahme, sondern um eine vorausschauende Einschätzung durch die Ausländerbehörde. Grundlage dieser Bewertung ist die Frage: Wird die Person aller Voraussicht nach – bei unveränderten Umständen – dauerhaft ihren Lebensunterhalt decken können?
Die Prognose basiert auf allen relevanten bekannten Umständen. Sie kann sich sowohl auf Erwerbstätigkeit, eigenes Vermögen als auch auf Zahlungen von Familienangehörigen oder Dritten stützen. Entscheidend ist: Die Mittel müssen nachhaltig verfügbar sein. Auch Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG können dabei berücksichtigt werden.
Selbstständige, Arbeitsverträge und Erwerbsbiografien: Typische Fallkonstellationen
Bei abhängigen Arbeitnehmern ist die Befristung eines Arbeitsvertrages kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob eine Verlängerung oder Verstetigung des Arbeitsverhältnisses realistisch erscheint – auch „Kettenverträge“ werden unter diesem Gesichtspunkt geprüft. Dabei spielt die bisherige Erwerbsbiografie eine große Rolle: Wer bisher regelmäßig gearbeitet hat, gilt als integrationsfähig in den Arbeitsmarkt. Auch saisonale oder mehrere Teilzeitjobs können ausreichen, sofern sie insgesamt eine nachhaltige Sicherung erwarten lassen. Einmalige Aushilfen oder kurzfristige Jobs genügen hingegen meist nicht.
Auch bei selbstständig tätigen Personen mit schwankendem Einkommen wird nicht nur ein einzelner Monat betrachtet, sondern ein längerer Zeitraum herangezogen – etwa über Steuerbescheide. Auch Stellungnahmen von Berufsverbänden oder Industrie- und Handelskammern zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit können in die Einschätzung einfließen, ob mit der selbstständigen Tätigkeit eine nachhaltige Lebensunterhaltssicherung möglich ist.
Worauf die Ausländerbehörde bei der Prognose noch achtet
Die Prognose ist immer eine Gesamtschau: Es wird nicht verlangt, dass Mittel für den gesamten geplanten Aufenthaltszeitraum schon heute lückenlos nachgewiesen werden. Vielmehr muss die Lebensunterhaltssicherung über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als realistisch eingeschätzt werden können. Auch zukünftige Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen darf in die Bewertung einfließen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Nachhaltigkeit des Einkommens. Einkommen aus Überstunden zählt nur dann, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (§ 3 ArbZG) liegt. Wer dauerhaft mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet, kann das zusätzliche Einkommen in der Regel nicht in die Prognose einbringen.
Fazit Prognoseentscheidung Aufenthalt
Die Entscheidung über den gesicherten Lebensunterhalt ist immer individuell – sie berücksichtigt die wirtschaftliche Lage, das berufliche Profil, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den geplanten Aufenthaltszweck. Antragstellerinnen und Antragsteller sollten daher frühzeitig alle relevanten Unterlagen und Nachweise zusammenstellen, um eine positive Prognose zu ermöglichen.



