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Sachverständigenrat für Integration und Migration kritisiert Konzept der Chancenkarte


Als am 1. Juni 2024 die Chancenkarte im Rahmen der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführt wurde, war die Hoffnung groß. Sie sollte das entscheidende Instrument werden, um den chronischen Fachkräftemangel in Deutschland effektiv zu bekämpfen und qualifizierten Talenten den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ebnen. Zwei Jahre später steht dieses liberale System jedoch im Kreuzfeuer der Kritik. Gut ausgebildete ausländische Fachkräfte, Akademiker aus Ländern wie den USA, Großbritannien oder Kanada sowie HR-Abteilungen international agierender Unternehmen stehen vor neuen Fragen, da der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) in seiner Kurzinformation 2026-2 erhebliche Bedenken anmeldet. Doch ist die Kritik der Experten an der Praxis der Corporate Immigration tatsächlich gerechtfertigt, oder geht sie völlig an der Realität internationaler Young Professionals und Expats vorbei?


Warum gerät das Konzept der Chancenkarte in die Kritik?

Der Kern des Disputs liegt in den weitreichenden Nebenrechten, die mit der Chancenkarte verknüpft sind. Gemäß § 20a Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dürfen Inhaber dieses Visums einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die im Durchschnitt 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Der Sachverständigenrat bemängelt in seiner Kurzinformation explizit, dass diese Halbtagsbeschäftigung branchen- und qualifikationsübergreifend zulässig ist. Das bedeutet, dass Inhaber der Chancenkarte auch unqualifizierte Tätigkeiten ausüben dürfen. Der SVR argumentiert, dass der eigentliche Zweck des Visums – nämlich die gezielte Suche nach einer qualifizierten, dem ausländischen Abschluss entsprechenden Beschäftigung – dadurch in den Hintergrund gedrängt werde. Es bestehe die Gefahr einer zweckwidrigen Nutzung als temporäre, kontingentierte Kurzzeitbeschäftigung für den Niedriglohnsektor, was nach Ansicht der Experten die Entstehung prekärer Arbeits- und Lebensverhältnisse begünstigen könnte.


Wie realistisch ist eine Jobsuche ohne das Recht auf Teilzeitarbeit?

Als im Visumsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei betrachten wir diese restriktive Auffassung des Sachverständigenrats mit großer Skepsis und kritisieren sie deutlich. In der heutigen Praxis von Global Mobility und International Recruiting ist es vollkommen utopisch, hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zur Jobsuche nach Deutschland zu locken, ohne ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zur finanziellen Eigenständigkeit zu bieten. Eine moderne Corporate Immigration muss die ökonomischen Realitäten der Bewerber anerkennen. Die Vorstellung, dass Expats und akademische Fachkräfte monatelang ohne jegliches Einkommen in Metropolen wie Berlin, Frankfurt oder München leben und Arbeit suchen können, ignoriert den Markt komplett. Die Jobsuche in Deutschland ist durch bürokratische Hürden und langwierige HR-Prozesse inzwischen extrem zeitintensiv geworden. Ohne die Option, den Lebensunterhalt durch eine Halbtagsbeschäftigung flexibel zu sichern, wird Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe sofort abgehängt.


Welche Konsequenzen hat die Kritik für ausländische Studenten und Absolventen?

Besonders drastisch zeigt sich die Realitätsferne der Kritik am Beispiel internationaler Absolventen. Gerade ausländische Studenten in Berlin, die soeben erfolgreich ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erlangt haben, stünden ohne die Erlaubnis zur Teilzeitarbeit vor dem wirtschaftlichen Aus. Nach dem Studium greifen viele auf Suchtitel zurück, um den Berufseinstieg zu realisieren. Müssten diese jungen Akademiker, die bereits im Land integriert sind, sofort eine voll qualifizierte Stelle vorweisen oder den Aufenthalt ohne Zuverdienst überbrücken, könnten sie schlichtweg nicht in Deutschland bleiben. Die Möglichkeit, während der anspruchsvollen Suchphase bis zu 20 Stunden pro Woche in Interim-Jobs zu arbeiten, sichert die Existenz der klügsten Köpfe unseres Landes. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber in § 20a Abs. 4 S. 1 AufenthG den strikten Nachweis der Lebensunterhaltssicherung verlangt, der durch die Erwartung künftigen Einkommens aus dieser Teilzeitarbeit erheblich erleichtert wird.


Fazit: Die Chancenkarte muss ein flexibles Instrument bleiben

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vom Sachverständigenrat geäußerte Kritik an den umfangreichen Nebenrechten der Chancenkarte die Lebenswirklichkeit ausländischer Fachkräfte verkennt. Die Erlaubnis zur Halbtagsbeschäftigung ist kein Fehlanreiz zur unqualifizierten Migration, sondern das wirtschaftliche Fundament, auf dem eine erfolgreiche Jobsuche im Jahr 2026 überhaupt erst stattfinden kann. Für hochgebildete Akademiker aus den USA, Kanada oder Großbritannien sowie für internationale Absolventen deutscher Universitäten ist diese Flexibilität unverzichtbar. Als Ihre Partner im Visumsrecht stehen wir bereit, um Arbeitgebern, Young Professionals und Expats sicher durch das Dickicht der deutschen Einwanderungsbürokratie zu helfen und Ihre Corporate-Mobility-Ziele rechtssicher zu realisieren.

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