Wirtschaftlich fragwürdig: Neues Welcome Center in München eröffnet
- Mirko Vorreuter, LL.B.

- vor 11 Stunden
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Mit einem feierlichen Soft-Opening wurde das neue Welcome Center in München eingeweiht, das internationale Fachkräfte mit offenen Armen empfangen will. Doch während die Fassade glänzt und Kooperationspartner wie das Goethe-Institut bereitstehen, stellt sich uns als Experten für Visumsrecht eine entscheidende Frage: Kann ein neues Beratungsangebot die strukturellen Defizite einer Behörde heilen, die ihre gesetzlichen Pflichten kaum noch erfüllen kann?
Welcome Centers und die Rolle des Goethe-Instituts
Das Konzept des Welcome Centers klingt auf dem Papier vielversprechend und folgt dem zeitgeistigen Ruf nach einer gelebten Willkommenskultur. Im Rahmen des Projekts „Mein Weg nach Deutschland“ beteiligt sich das renommierte Goethe-Institut an diesem Vorhaben, um Migrationswege erfolgreich zu gestalten. Zentral im Eingangsbereich angesiedelt, bietet das sogenannte Infohaus eine erste Anlaufstelle. Hier finden Neuzuwanderer Materialien zum Deutschlernen, Informationen zum Leben in Deutschland und Orientierungshilfen für den Alltag – von der Kita-Anmeldung bis hin zu ersten Auskünften über den Aufenthaltstitel. Es ist ein Verbundprojekt, das durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union kofinanziert wird und neben der Münchner Volkshochschule auch Akteure wie das Career Center „amiga“ oder Anerkennungsstellen für ausländische Qualifikationen einbindet. Ab dem Frühsommer soll der reguläre Betrieb starten, bei dem erste Informationen sogar ohne Termin am Infoschalter eingeholt werden können.
Die rechtliche Realität hinter der Beratung
Doch so wertvoll eine Beratung zu Deutschkursen oder zur sozialen Integration auch ist, sie rührt nicht an den Kern des Problems, mit dem wir in unserer täglichen Kanzleipraxis konfrontiert sind. Die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt in Deutschland findet sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Gemäß § 81 AufenthG müssen Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bearbeitet werden; nach § 71 Abs. 1 AufenthG ist dafür in München die Ausländerbehörde im KVR zuständig. Hier erleben wir jedoch eine eklatante Diskrepanz zwischen dem Anspruch des neuen Welcome Centers und der behördlichen Realität. Eine Fachkraft benötigt keinen Flyer über die bayerische Kultur, wenn sie monatelang auf eine Rückmeldung zu ihrem Antrag nach § 18a oder § 18b AufenthG wartet und währenddessen Gefahr läuft, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil die Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG nicht rechtzeitig ausgestellt wird.
Ineffizienz als Systemfehler im KVR München
Wir beobachten mit großer Sorge, dass das KVR auf aufenthaltsrechtlicher Ebene derzeit als tiefgreifend ineffizient einzustufen ist. Die Kommunikation mit der Behörde ist für viele Betroffene und selbst für uns als Rechtsbeistände kaum noch möglich. E-Mails bleiben unbeantwortet, die Telefonhotlines sind permanent besetzt und die Online-Terminvergabe gleicht einem Lotteriespiel, bei dem die Chancen auf einen Gewinn gegen Null tendieren. Ein Welcome Center, das lediglich „Orientierung“ bietet, löst das fundamentale Problem der mangelnden Sachbearbeitungskapazitäten nicht. Wenn das Kernproblem darin besteht, dass rechtswidrige Entscheidungen getroffen werden oder – noch häufiger – gar keine Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Fristen ergehen, dann wirkt ein neues Beratungszentrum wie ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde. Das Gesetz sieht in § 75 VwGO die Möglichkeit der Untätigkeitsklage vor, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wurde. Dass dieses Instrument immer häufiger zum Standardrepertoire unserer Kanzlei gehört, spricht Bände über den Zustand der Münchner Verwaltung.
Warum Beratung allein den Fachkräftemangel nicht stoppt
Die Kooperationspartner im Welcome Center, von der Migrationsberatung bis zum Integrationszentrum, leisten zweifellos wichtige Arbeit. Doch sie agieren in einem rechtlichen Vakuum, solange die ausführende Behörde ihre Hausaufgaben nicht macht. Ein „Soft-Opening“ mit Feedbackrunden für Unternehmen ändert nichts daran, dass hochqualifizierte Ingenieure oder IT-Spezialisten München den Rücken kehren, weil sie sich durch die bürokratischen Hürden des KVR schikaniert fühlen. Die Rechtswidrigkeit vieler Verzögerungstaktiken ist evident. Wenn eine Fachkraft alle Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt, hat sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Titels. Ein Welcome Center, das in diesem Moment lediglich auf das kostenlose Webportal „Mein Weg nach Deutschland“ verweist, hilft dem Betroffenen in seiner existenziellen Unsicherheit nicht weiter. Es braucht eine radikale Beschleunigung der internen Prozesse im KVR und eine personelle Aufstockung, die über die Bereitstellung von Infoständen hinausgeht.
Fazit: Ein schöner Schein ohne rechtliche Substanz
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Welcome Center in München zwar ein gut gemeintes Signal für die Außenwirkung der Stadt ist, jedoch am eigentlichen Problem vorbeigeht. Die Einbindung des Goethe-Instituts und anderer Partner schafft einen Mehrwert bei der sozialen Integration, kann aber die gravierenden Mängel im aufenthaltsrechtlichen Vollzug nicht kompensieren. Solange das KVR München nicht in der Lage ist, Termine zeitnah zu vergeben, rechtskonforme Bescheide zu erlassen und eine funktionierende Kommunikation mit den Antragstellern zu pflegen, bleibt das Welcome Center eine ineffiziente Investition in die Optik statt in die Struktur. Als Kanzlei für Visumsrecht werden wir weiterhin die Interessen derer vertreten, die im Dschungel der Münchner Bürokratie feststecken – denn ein freundliches Lächeln am Infoschalter ersetzt keinen gültigen Aufenthaltstitel.
Haben Sie Schwierigkeiten mit einem Antrag beim KVR München oder warten Sie vergeblich auf eine Rückmeldung? Gerne prüfen wir für Sie die Einlegung einer Untätigkeitsklage oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.



