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Nach Kündigung: Ist die Blaue Karte noch 3 Monate gültig?

  • Autorenbild: Mirko Vorreuter, LL.B.
    Mirko Vorreuter, LL.B.
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
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Drei Monate nach der Kündigung – was ist dran an dem Gerücht?

In der Expat-Community hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Blaue Karte EU nach einer Kündigung noch drei Monate lang gültig bleibt. Diese Aussage ist – juristisch betrachtet – sowohl richtig als auch falsch. Sie beruht auf einer missverstandenen Regelung in § 18 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie für Hochqualifizierte. Dort ist festgelegt, dass die Blaue Karte grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus drei Monate erteilt werden soll. Wichtig: Es geht hierbei aber um die Erteilung und Verlängerung der Blauen Karte EU – nicht um deren automatische Fortgeltung nach dem Jobverlust.


Nachträgliche Verkürzung und Widerruf nach 3 Monaten

Kommt es zu einer Kündigung und erfährt die Ausländerbehörde davon, kann sie die Gültigkeitsdauer der Blauen Karte nachträglich verkürzen oder die Blaue Karte unter Umständen widerrufen. Ob dies tatsächlich geschieht, hängt stark von der Praxis der jeweiligen Behörde ab. In Berlin, einer vergleichsweise liberalen Stadt, besteht oftmals die Möglichkeit, sich auf die gesetzlich vorgesehenen drei Monate zu berufen und gegen eine Verkürzung vorzugehen. In restriktiveren Behörden – etwa in München – wird hingegen häufig sofort auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses reagiert, ohne die dreimonatige Frist zu berücksichtigen.


Wichtig zu wissen: Selbst wenn die Voraussetzungen für die Blaue Karte nach einer Kündigung nicht mehr vorliegen, bedeutet das nicht, dass die Karte automatisch erlischt. Ein formeller Widerruf oder eine Verkürzung durch die Ausländerbehörde ist erforderlich. Und dieser erfolgt in der Praxis oft verspätet oder gar nicht – teilweise über Monate oder sogar Jahre hinweg. In dieser Zeit bleibt die Blaue Karte formal gültig.


Was tun nach der Kündigung?

Die Diskussion um die 3 Monate Gültigkeit der Blauen Karte nach der Kündigung ist sowieso nur bedingt praxisrelevant. Denn in den meisten Fällen wird es sich bei Inhabern der Blauen Karte um Fachkräfte mit einem anerkannten Abschluss handeln. Diese Personengruppe wird in vielen Fällen die Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte (§§ 20a, 20b AufenthG) erfüllen. Diese erlaubt einen weiteren Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten in Deutschland zur Jobsuche – auch ohne ein konkretes Jobangebot (solange der Lebensunterhalt gesichert werden kann).


Fazit 3 Monate Blaue Karte nach Kündigung

Die weit verbreitete Vorstellung, dass die Blaue Karte EU nach einer Kündigung automatisch noch drei Monate gültig bleibt, ist ein falsch verstandener Mythos mit wahrem Kern. Tatsächlich wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt, was rechtlich auch bei einer Kündigung gilt. Allerdings erlischt die Blaue Karte nicht automatisch nach den drei Monaten, sondern bleibt bis zum Widerruf durch die Ausländerbehörde gültig. Zusätzlich haben Blaue Karte Inhaber meistens nach der Kündigung Anspruch auf eine Chancenkarte. 


Die vollständige 3 Monats Regel mit der Blauen Karte EU lautet also: Die Blaue Karte EU bleibt nach einer Kündigung bis zum Widerruf durch die Ausländerbehörde wirksam und die Ausländerbehörde kann die Blaue Karte EU frühestens 3 Monate nach der Kündigung widerrufen (außer wenn der Jobverlust nicht mitgeteilt wurde, dann auch früher). Nach dem Widerruf wäre aber bei entsprechendem Antrag (in den meisten Fällen) die Chancenkarte zu erteilen.


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