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Regierung kürzt Budget des Auswärtigen Amts trotz Überlastung

vor 5 Stunden
3 Min. Lesezeit

Rund 67 Millionen Euro weniger für ein Ministerium, dessen Auslandsvertretungen schon jetzt an ihre Belastungsgrenze stoßen: Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für das Auswärtige Amt Ausgaben von rund 5,96 Milliarden Euro vorgesehen – nach 6,03 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für gut ausgebildete Fachkräfte, Studierende und Familien, die im Ausland auf ein Visum warten, ist das keine abstrakte Haushaltszahl, sondern eine sehr konkrete Frage: Wird sich die ohnehin lange Wartezeit an deutschen Botschaften und Konsulaten dadurch weiter verlängern? Aus unserer täglichen Arbeit mit internationalen Mandanten und Personalabteilungen kennen wir die Folgen solcher Entscheidungen aus erster Hand – und ordnen ein, was die Kürzung für Betroffene bedeutet.


Was sieht der Haushaltsentwurf 2027 für das Auswärtige Amt konkret vor?

Laut dem Einzelplan 05 des Haushaltsentwurfs sinken die Gesamtausgaben des Auswärtigen Amts von 6,03 auf rund 5,96 Milliarden Euro. Zwar steigen die Personalausgaben leicht um 48,8 Millionen Euro auf 1,44 Milliarden Euro, doch bei den Zuweisungen und Zuschüssen wird mit 180,7 Millionen Euro deutlich mehr eingespart, als beim Personal draufgelegt wird. Neu hinzu kommt außerdem eine globale Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen" von 36 Millionen Euro – zusätzlich zum bisherigen Konsolidierungsbeitrag. In der Praxis bedeutet eine solche pauschale Minderausgabe, dass das Ministerium selbst entscheiden muss, wo im laufenden Betrieb noch gespart wird, ohne dass der Haushaltsplan dafür konkrete Posten benennt. Für eine Behörde, die für die Bearbeitung von Visumanträgen weltweit zuständig ist, ist das ein bemerkenswertes Signal.


Warum ist die erneute Kürzung angesichts der Überlastung der Auslandsvertretungen kaum nachvollziehbar?

Die Kürzung trifft ein Ministerium, dem in der öffentlichen Debatte seit Monaten vorgehalten wird, seinen Aufgaben nicht mehr in angemessener Zeit nachkommen zu können. Wie eng die personellen Kapazitäten tatsächlich sind, erleben wir in unserer eigenen Praxis: In einem aktuellen Gerichtsverfahren wurde uns gegenüber vorgetragen, dass ein einzelner Sachbearbeiter im Auswärtigen Amt für rund 800 Gerichtsverfahren zuständig ist. Das ist kein Zufall, sondern eine Folge der Zuständigkeitsregelung: Nach § 52 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind Klagen gegen Amtshandlungen deutscher Auslandsvertretungen ausschließlich beim Verwaltungsgericht Berlin zu erheben. Sämtliche Untätigkeits- und Verpflichtungsklagen gegen Botschaften weltweit laufen also bei einer überschaubaren Zahl von Sachbearbeitern im Auswärtigen Amt zusammen. Dass ausgerechnet an dieser Stelle jetzt weiter gespart wird, ist mit dem Anspruch, Verfahren zu beschleunigen, schwer in Einklang zu bringen. Zudem ist es bereits die zweite spürbare Einschränkung für das Ministerium, nachdem zu Beginn der laufenden Legislaturperiode bereits umfangreich Personal abgebaut wurde.


Wie wirkt sich die Überlastung in der Praxis der Visumverfahren aus?

Aus hunderten bearbeiteten Mandaten wissen wir, wie sich Personalmangel an den Auslandsvertretungen im Alltag der Antragsteller niederschlägt: ungewöhnlich lange Wartezeiten auf einen Interviewtermin, wiederholte und teils redundante Sachstandsanfragen sowie pauschale Verweise auf ein „hohes Antragsaufkommen", ohne dass ein konkreter Bearbeitungshorizont genannt wird. Für viele Mandanten wird die Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO dadurch faktisch vom letzten Mittel zum regulären Verfahrensschritt – ein Zustand, der eigentlich die Ausnahme bleiben sollte. Diese Verwaltungspraxis unterscheidet sich zudem von Auslandsvertretung zu Auslandsvertretung, was reine Online-Informationen oder generische Vorlagen nicht abbilden können.


Wer ist von den langen Wartezeiten an den Botschaften besonders betroffen?

Besonders hart trifft die Verzögerung Fachkräfte mit einem konkreten Arbeitsvertrag und Starttermin sowie Personalabteilungen, die dringend auf die Einreise einer neu eingestellten Fachkraft angewiesen sind – etwa bei Entsendungen aus den USA, Großbritannien oder Kanada. Auch Studierende, deren Studienvisum an einen fixen Semesterbeginn gebunden ist, sowie Ehegatten und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs zu einer bereits in Deutschland lebenden Person nachziehen wollen, geraten durch monatelange Wartezeiten unter erheblichen Druck. Wer eine Blaue Karte EU oder eine Chancenkarte beantragt hat und auf die Zusage wartet, kann berufliche Zusagen kaum verbindlich planen, solange der Antrag bei der Auslandsvertretung liegt.


Was können Betroffene gegen überlange Bearbeitungszeiten beim Auswärtigen Amt unternehmen?

Reines Abwarten kostet in solchen Fällen wertvolle Zeit, wenn ein Arbeitsvertrag, eine Studienzusage oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis an eine Frist gebunden ist. Wer einen Antrag dagegen in Eigenregie oder auf Basis generischer Online-Vorlagen nachreicht, übersieht häufig genau die Nachweise oder Formalien, auf die eine überlastete Auslandsvertretung anschließend zur Ablehnung oder weiteren Verzögerung zurückgreift. Nach Ablauf von in der Regel drei Monaten ohne zureichenden Grund kann nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden, die die Behörde zu einer Entscheidung zwingt. Aus unserer Erfahrung mit der konkreten Verwaltungspraxis einzelner Botschaften wissen wir, welche Rückfrage berechtigt ist, wann eine Klage tatsächlich schneller zum Ziel führt als weiteres Warten – und wie ein Antrag von vornherein so vorbereitet wird, dass er nicht an vermeidbaren Formfehlern scheitert.


Fazit

Dass der Bundeshaushalt 2027 ausgerechnet beim Auswärtigen Amt weiter kürzt, während Auslandsvertretungen und Gerichte über eine massive Überlastung berichten, wirft ein bezeichnendes Licht darauf, welchen Stellenwert die Fachkräfteeinwanderung in der Haushaltsplanung tatsächlich hat. Für Betroffene bedeutet das vor allem eines: Wer auf ein Visum wartet, sollte die eigenen Rechte kennen und rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, statt auf eine Entscheidung zu hoffen, die sich in der aktuellen Lage eher weiter verzögern dürfte.

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