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Was tun, wenn die Ausländerbehörde den Familiennachzug blockiert?

family members holding a sign "family"

Für viele Fachkräfte in Deutschland ist es das zentrale Ziel, ihre Familie so schnell wie möglich nachzuholen (Familiennachzug). Der eigene Aufenthaltstitel – etwa in Form der Blauen Karte EU – ist meist zügig erteilt. Doch beim Familiennachzug zeigt sich ein ganz anderes Bild: lange Wartezeiten, kaum verfügbare Termine und unklare Ablehnungen durch die Behörden (siehe dazu auch unseren Artikel zu den Bearbeitungszeiten beim Familiennachzug). Das ist nicht nur frustrierend, sondern für viele Betroffene auch rechtlich schwer einzuordnen.


Familiennachzug wird politisch blockiert – trotz klarer Gesetzeslage

Während Fachkräftevisa prioritär und bevorzugt bearbeitet werden, gilt das für den Familiennachzug leider nicht. Familienangehörige müssen sich oft über Monate oder sogar Jahre gedulden. Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen sind rar, die Bearbeitung der Anträge erfolgt schleppend. Noch problematischer: In vielen Fällen lehnt die zuständige Ausländerbehörde die Zustimmung zum Familiennachzug ab – teils mit wenig nachvollziehbaren Begründungen. Die Ursache liegt häufig weniger im Einzelfall als vielmehr in einer politischen Grundhaltung: Familienmigration von Fachkräften ist schlichtweg nicht gewollt und wird administrativ ausgebremst. Dabei steht das Recht auf Familiennachzug ganz klar im Gesetz – dennoch wird es faktisch ausgehöhlt.


Ablehnung durch die Ausländerbehörde – was bedeutet das juristisch?

Viele Fachkräfte erhalten nach Monaten der Unsicherheit plötzlich eine direkte Ablehnung der Ausländerbehörde – per E-Mail oder Schreiben. Die Verwirrung ist groß: Ist das Visum damit endgültig gescheitert? Was passiert jetzt? Wichtig ist zu verstehen, dass das Visumverfahren formal bei der deutschen Auslandsvertretung – also der Botschaft oder dem Konsulat – geführt wird. Die Ausländerbehörde im Inland wird dabei nur intern beteiligt, indem sie zur Erteilung des Visums Stellung nimmt. Diese interne Zustimmung ist aber kein Verwaltungsakt mit Außenwirkung – selbst dann nicht, wenn die Ausländerbehörde direkt mit dem Antragsteller kommuniziert.


Das bedeutet: Wenn die Ausländerbehörde die Zustimmung verweigert, müssen Antragsteller nicht gegen die Ausländerbehörde, sondern gegen die Botschaft klagen. Denn nur sie ist im Visumverfahren die entscheidende Stelle nach außen.


Welche Klage ist die richtige? Und wie läuft das Verfahren?

Wenn die Botschaft das Visum ausdrücklich ablehnt, etwa weil die Ausländerbehörde nicht zugestimmt hat, ist eine Anfechtungsklage in Form der Versagungsgegenklage das richtige Rechtsmittel. Wird hingegen einfach monatelang nicht entschieden – was ebenfalls häufig vorkommt – können Betroffene eine Untätigkeitsklage erheben. Diese beiden Klagearten richten sich immer gegen die Botschaft. Im anschließenden Gerichtsverfahren wird dann die Ausländerbehörde vom Verwaltungsgericht als sogenannte „Beigeladene“ beteiligt. Das bedeutet, dass sie ihre Entscheidung im gerichtlichen Verfahren rechtfertigen muss – und gegebenenfalls zur Zustimmung verpflichtet werden kann.


Fazit Ablehnung der Zustimmung Familiennachzug anfechten

Auch wenn die Ablehnung des Familiennachzugs durch die Ausländerbehörde zunächst wie das endgültige Aus erscheint – es gibt klare rechtliche Wege, sich dagegen zu wehren. Entscheidend ist, nicht untätig zu bleiben und den richtigen juristischen Schritt zu wählen: die Klage gegen die Botschaft. Die Verweigerung der Zustimmung durch die Ausländerbehörde ist nur ein interner Schritt, der rechtlich nicht bindend ist. Wer hier frühzeitig anwaltlichen Rat sucht und sich nicht abschrecken lässt, hat gute Chancen, das Visumverfahren für seine Familie erfolgreich zum Abschluss zu bringen – auch gegen den Widerstand der Behörde.


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